Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Dem Angebot sind, folgende Eignungsnachweise beizufügen. (in deutscher Sprache). Sollten die Eignungsnachweise nicht vollständig vorliegen, behält sich der AN vor, diese innerhalb von 6 Tagen nachzufordern.
1. Benennung der eigenen Leistung und der beabsichtigten Nachunternehmer in %.
2. Vorlage einer gültigen Annahmeerklärung für die von Mainz geforderte Leistung, von der von Ihnen vorgesehenen genehmigten Endannahmestelle für die Verwertung von Klärwerksreststoffen. Die Entfernungskilometer fließen über einen Umweltfaktor in die Bewertung mit ein.
3. Garantie und Gewährleistung einer langfristigen Verwertungssicherheit sowie einer kontinuierlichen Abnahme von Klärwerksreststoffen.
4. Gültiger Nachweis der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Betrieb der Anlagen, in denen verwertet werden soll, unter Angabe des Ortes und des Ansprechpartners der entsprechenden zuständigen Dienststelle.
5. Vorlagen entsprechender Referenzen (Angaben des Auftraggebers, Tel.-Nr., Auftragswert und -Zeitraum).
6. Nachweis der entsprechenden Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Erfahrung in der Verwertung von Klärwerksreststoffen sowie über erfüllte Aufträge in entsprechenden Größenordnungen.
7. Nachvollziehbare Darstellung der vorgesehenen Entsorgungsverfahren unter Angabe des Bundeslandes, in dem entsorgt werden soll.
8. Beschreibung der Nachweisführung und Dokumentation über die ordnungsgemäße Verwertung von Klärwerksreststoffen.
9. Angaben über verwendetes technisches Personal und Gerät.
10. Angaben zu Transport der Klärwerksreststoffe in hierfür geeigneten, speziellen Containern und Fahrzeugen.
11. Angaben zur Organisationsstruktur des Unternehmens und Zugehörigkeit zu Unternehmensgruppen/Konzernen.
12. Gültige Nachweise:;
• der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
• der steuerlichen Unbedenklichkeit,
• der vollständigen Abführung der Sozialversicherungsbeiträge,
• dass illegale Arbeitskräfte nicht beschäftigt werden,
• dass die Leistungen zur Vermögensbildung abgeführt werden,
• dass keine Kartellabreden, Preisbindungen o. ä. Vereinbarungen getroffen wurden.