Beschreibung der Beschaffung
Die Hamburger Stadtentwässerung AöR beabsichtigt, für die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an Abwasserkanälen, von kleineren Abwasserkanalbauten und Abwasseranschlussleitungen im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg einen Rahmenvertrag abzuschließen.
Wesentliche Leistungen:
Abwasserkanalbauarbeiten.
Herstellen von Baugruben überwiegend bis 3,0 m Tiefe, bis max. 6,0 m Tiefe.
Liefern und Einbauen von:
— Steinzeugrohren DN 100 bis DN 500,
— Beton- und Stahlbetonrohren DN 100 bis DN 1200,
— Rohre aus Polypropylen (PP) DN 100 bis DN 300,
— Rohre aus duktilem Gusseisen DN 100 bis DN 300,
— Stahlbetonfertigteilen und Abdeckungen für Einsteigeschächte,
— Straßenabläufen (Hamburger Trumme),
— Mauerwerk für Abwasserkanäle und Bauwerke.
Straßenbauarbeiten:
— Bituminöse Trag- Binder- und Deckschichten, Schottertragschichten: überwiegend Kleinstflächen bis 5 m, teilweise bis 10 m, gelegentlich bis 20 m,
— Pflasterarbeiten incl. Bordsteine – Beton- und Naturstein, Kleinstflächen.
Für die Durchführung dieses Vertrages wird das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, in 4 Arbeitsbereiche aufgeteilt: West, Nord, Mitte und Süd. Es soll ein Vertrag mit mit bis zu 13 Firmen geschlossen werden, die direkt einem Bereich (Sielbezirk) zugeordnet werden. Es ist beabsichtigt, die in den jeweiligen Arbeitsbereichen anfallenden Arbeiten diesen Vertragspartnern zu übertragen. Darüberhinaus sollen mindestens 3 weitere Firmen ohne Zuweisung zu einem Arbeitsbereich Vertragspartner werden.
Fallen Straßenbauarbeiten an und ist der Vertragspartner nicht berechtigt, Straßenbau-, Instandsetzungs- undUnterhaltungsarbeiten in Hamburg auszuführen, hat er diese in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksamt durch einen fachkundigen Nachunternehmer ausführen zu lassen.
Die Hamburger Stadtentwässerung erwartet nur Bewerbungen von Firmen, die in der Lage und auchwillenssind, im gesamten Vertragszeitraum ganzjährig auf Abruf einsatzbereit zu sein. Die Firma muss in der Lage sein, bei Sofortmaßnahmen auch innerhalb von 2 Stunden vor Ort zu sein, auch außerhalb der regulären Arbeitszeit (nachts und am Wochenende sowie an Feiertagen). Es müssen auch Kleinstaufträge wie z. B. das Auswechseln eines Straßenablaufes innerhalb der VOB-Fristen ausgeführt werden.
Die Leistungen werden per Einzelabruf durch die jeweiligen Fachbereiche beauftragt. Die Auftragssumme der Einzelaufträge bewegt sich überwiegend zwischen 1 000 und 6 000 EUR netto. Der AN muss also auchLeistungen von geringem Umfang kurzfristig ausführen.