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Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Justizvollzugsanstalt Saarbrücken
Lerchesflurweg 37
66119 Saarbrücken
Beschreibung der Beschaffung:
“Ca. 127 m halbkreisförmige Attikaabdeckung
Ca. 63 m Mauerabdeckung
Schriftzug "JVA" aus 2 m hohen Aluminiumblechbuchstaben” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-27 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Nachweise gemäß § 6a EU Nr. 1 i. V. m. § 6d VOB/A 2019.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Nachweise gemäß § 6a EU Nr. 2 i. V. m. § 6d VOB/A 2019.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Nachweise gemäß § 6a EU Nr. 3 i. V. m. § 6d VOB/A 2019.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-19
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-19
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landesverwaltungsamt
Hardenbergstr. 6
66119 Saarbrücken
Vergabestelle, 3. OG rechts”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nach § 14 EU VOB/A 2019 sind keine Bieter bei der Öffnung der Angebote zugelassen.”
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681-5014994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 681-5013506 📠
URL: http://www.saarland.de/3339.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag nach Abschnitt VI.4.1) ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag nach Abschnitt VI.4.1) ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 065-162107 (2021-03-29)