Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Zunächst wird 1. geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Anschließend wird 2. beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Schließlich wird 3. für den Fall, dass mehr als 5 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl wird nur die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Referenz für die Leistungen berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als jeweils 2 Referenzen für Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination ist nicht erwünscht.
Dabei wird die priorisierte Referenz (Kopiervorlage C_a aus dem Teilnahmeformular) wie folgt bewertet:
Kriterium „Zeitpunkt Leistungserbringung SiGeKo“:
— Leistungen vor 1.1.2017 – 1 Punkt,
— Leistungen seit 1.1.2017 – 2 Punkte.
Kriterium „Gesamtflächen BGF Neubauprojekt Klinikbau“:
— von 10 000,00. bis 19 999,00 m BGF – 1 Punkt,
— von 20 000,00 bis 29 999,00 m BGF – 2 Punkte,
— über 30 000,00 m BGF – 3 Punkte.
Dabei wird die priorisierte Referenz (Kopiervorlage C_b aus dem Teilnahmeformular) wie folgt bewertet:
Kriterium „Zeitpunkt Leistungserbringung SiGeKo“:
— Leistungen vor 1.1.2017 – 1 Punkt,
— Leistungen seit 1.1.2017 – 2 Punkte.
Kriterium „Gesamtflächen BGF Neubauprojekt Klinikbau oder Gebäude mit ähnlichen Anforderungen“:
— von 10 000,00. bis 19 999,00 m BGF – 1 Punkt,
— von 20 000,00 bis 29 999,00 m BGF – 2 Punkte,
— über 30 000,00 m BGF – 3 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei Gleichstand entscheidet ggf. das Los.