Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird 1. geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird 2. beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird 3. für den Fall, dass mehr als 5 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl wird nur die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Referenz für Planungsleistungen für Gebäudeautomation (KGR 480) mit gewerkeübergreifender Brandfallmatrix berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als jeweils 2 Referenzen je Mindestreferenz ist nicht erwünscht.
Dabei werden die jeweils priorisierten Referenzen (Kopiervorlage C_a und Kopiervorlage C_b) aus dem Teilnahmeformular) wie folgt bewertet:
Kriterium „Herstellkosten KG 480 mit KG 400 (Brandfallmatrix)“
— unter EUR 4 Mio. netto 1 Punkt,
— EUR 4 Mio. bis EUR 5 Mio. netto 2 Punkte,
— über EUR 5 Mio. netto 3 Punkte.
Kriterium „Zusätzliche Leistungen (Gebäudeautomation (KGR 480) mit Brandfallmatrix)“:
— Inbetriebnahmemanagement 1 Punkt,
— technisches Monitoring 1 Punkt,
— Erstellen einer Brandfallmatrix 1 Punkt.
Kriterium „Datenpunkte“:
— 10 000 bis 15 000 Datenpunkte 1 Punkt,
— mehr als 15 000 Datenpunkte 2 Punkte.
Kriterium „Zeitpunkt Planungsleistungen“:
— Ausführungsplanung seit 1.7.2016 1 Punkt,
— Ausführungsplanung seit 1.7.2018 2 Punkte,
— Ausführungsplanung seit 1.7.2020 3 Punkte.
Kriterium „Objektleitung/Inbetriebnahme“:
— Leistungen vor 1.1.2018 1 Punkt,
— Leistungen seit 1.1.2018 2 Punkte.
Kriterium „Erfahrung in der Umsetzung der Planungsleistungen mit BIM im Referenzprojekt“:
— Erstellung eines digitalen Modells und Datentransfer über IFC Schnittstelle 1 Punkt,
— Plus Modellbasierte Kostenplanung 2 Punkte,
— Plus Modellbasierte Planungsabstimmung 3 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, führen jüngere Referenzen (Abschluss LPH 8) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei Gleichstand entscheidet ggf. das Los.