Klinikum Wilhelmshaven Bohrpfahlarbeiten 002_329

Klinikum Wilhelmshaven gGmbH

Bohrpfahlarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: DRESO_HH-2021-0018
Kurze Beschreibung: Bohrpfahlarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Wilhelmshaven gGmbH
Postanschrift: Friedrich-Paffrath-Str. 100
Postleitzahl: 26389
Postort: Wilhelmshaven
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-whv.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@klinikum-whv.de 📧
Telefon: +49 442189-1920 📞
URL der Dokumente: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17936c1b256-2f093113919cd476 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-11 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-14 📅
Datum des Beginns: 2021-11-08 📅
Datum des Endes: 2022-04-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 093-240485
ABl. S-Ausgabe: 93

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung von Bohrpfählen als Gründungsverbesserung. Wasserhaltung und Baugrubenverbau bauseits vorhanden. Bohrpfähle Durchm. 600-1 200 mm, insgesamt ca. 12 500 m Länge.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Friedrich-Paffrath-Str. 100
26389 Wilhelmshaven

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als 6 Monate
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Eignungsnachweis durch ihren Eintrag in die Liste des „Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. Präqualifikationsverzeichnis).
Beim Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen deren Präqualifikation nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Eignungsnachweis bestimmte Eigenerklärungen auf dem gesonderten Formblatt „Eignung“ der Vergabeunterlagen abzugeben. Von den Bietern der engeren Wahl sind die Eigenerklärungen auf Verlangen durch (ggf. deutschsprachig übersetzte) Bescheinigungen zu bestätigen.
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Darüber hinaus sind zum Nachweis der Eignung weitere Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A im Wege eines Einzelnachweises zu machen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Klinikum Wilhelmshaven gGmbH, Hr. Menhard Schoof
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17936c1b256-2f093113919cd476 🌏
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB. Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf Elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt an dem Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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§ 135 Abs. 2 GWB Unwirksamkeit: Die Unwirksamkeit (des öffentlichen Auftrags) kann nur festgestellt werden, wenn Sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europ. Union bekannt gemacht, endet die Frist zu Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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§ 160 Abs. 3 GWB: Einleitung/ Antrag
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: s.o.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Verkehrkammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Quelle: OJS 2021/S 093-240485 (2021-05-11)