Klinische Chemie und Immunologie

UKB, KKB, KKS, KV, BKB, KW

Klinische Chemie und Immunologie.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-30 Auftragsbekanntmachung
2021-05-26 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2021-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: System für klinische Chemie
Referenznummer: 2021JBA005
Kurze Beschreibung: Klinische Chemie und Immunologie.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: System für klinische Chemie 📦
Zusätzlicher CPV-Code: System für klinische Chemie 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ukb, kkb, kks, kv, bkb, kw
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.kk-service.de 🌏
E-Mail: vegabe@kk-service.de 📧
URL der Dokumente: https://bieter-vergabe.kk-service.de/eVergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=HiU7v1J1VnU%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://bieter-vergabe.kk-service.de/evergabe.bieter/index.aspx 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-05 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 087-224581
ABl. S-Ausgabe: 87
Zusätzliche Informationen
Es werden 4 Varianten für Gerätesysteme mit Mindestanforderungen definiert. Die Bieter geben im Angebot an, für welchen Standort welche Geräte angeboten werden. Zur Kalkulation werden den Bietern Analysenprofile und Grundrisse zur Verfügung gestellt: A) Hochdurchsatzgeräte: Sind im Bedarfsfall an eine Automation anschließbar. Mindestprobendurchsatz in der klinischen Chemie von 800 Analysen pro Stunde sowie in der Immunologie von 200 Analysen pro Stunde. B) Normaldurchsatz-Geräte: Müssen nicht an eine Automation anschließbar sein. Mindestprobendurchsatz in der klinischen Chemie von 450 Analysen pro Stunde sowie in der Immunologie von 120 Analysen pro Stunde. C) Nur klinische Chemie-Gerät (Standalone): Die Anforderungen sind mit denen unter Punkt B identisch. Mindestprobendurchsatz in der klinischen Chemie von 450 Analysen pro Stunde. Zukunftsfähig durch technische Voraussetzung für zweite Ausbaustufe, Erweiterung um ein immunologisches Modul um zu einem Normaldurchsatz-Gerät ausgebaut zu werden. D) Nur Immunologie-Gerät (Standalone): Die Anforderungen sind mit denen unter Punkt B identisch. Mindestprobendurchsatz in der Immunologie von 120 Analysen pro Stunde. Zukunftsfähig durch technische Voraussetzung für zweite Ausbaustufe, Erweiterung um ein klinisch chemisches Modul um zu einem Normaldurchsatz-Gerät ausgebaut zu werden. Los 1 beinhaltet ebenfalls Backup-Geräte. Diese müssen mindestens 80 % des Analysevolumens vom Hauptgerät abarbeiten können. Die Backupgeräte dienen zudem als zweites Analysegerät für den Fall, dass ein kurzfristiger Überhang an Analysen oder eine höhere Menge von Notfallproben priorisiert abgearbeitet werden muss. Nach Zuschlag vereinbaren die Auftraggeber als Bedarfsträger mit dem Auftragnehmer zur Konkretisierung der Leistungsbeziehung eine Standortvereinbarung. In dieser Anlage wird die Leistungsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der einzelnen Gesellschaft manifestiert (Lieferstellen, Liefertermine, Turnus der Lieferungen, Ansprechpartner, etc.). Die KKSG schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Krankenhausgesellschaften den Vertrag in dem die grundlegenden und einheitlichen Eckpunkte für die Leistungserbringung festgelegt werden. Auftraggeber sind die jeweiligen Krankenhausgesellschaften. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen der einzelnen Gesellschaft und dem Dienstleister. Eine Mindestmenge wird nicht beauftragt. Für den Vertrag wird als maximales Abrufkontingent festgelegt. Das geschätzte Volumen kann pro Jahr um 30 % überschritten werden. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote ist folgende Aufteilung maßgeblich: — 60 % der Preis gemäß Preisblatt sowie — 40 % die fachliche Qualität der Leistung (Gerätespezifikation). Für die Auswertung der Preise wird das preislich günstigste in der Wertung verbliebene Angebot als Referenzwert herangezogen und erhält die für den Preis maximal zu erreichende Punktzahl (60 Punkte). Für alle anderen Angebote wird die prozentuale Abweichung zum Referenzwert berechnet. Der Punktabzug wird im selben Verhältnis vorgenommen. Beispiel: — Wenn ein Gesamtpreis 10 % über dem günstigsten Preis liegt, erhält das Angebot mit dem höheren Preis 10 Prozent weniger der 60 Punkte, also 54 Punkte. Für die Auswertung der fachlichen Qualität wird das Angebot mit der besten fachlichen Qualität als Referenz herangezogen und erhält die für die Qualität maximal zu erreichende Punkte (40 Punkte). Für alle anderen Angebote wird die prozentuale Abweichung zum Referenzwert berechnet. Der Punktabzug wird im selben Verhältnis vorgenommen. Das Ergebnis wird auf 2 Stellen hinter dem Komma gerundet. Beispiel: — Maximal zu erreichende Punkte: 40, — Bieter A erreicht mit der fachlichen Qualität 30 Punkte, — Bieter B erreicht mit der fachlichen Qualität 21 Punkte, — Bieter A mit der höchsten Punktzahl: 30 / 30 x 40 =4 0, — Bieter B mit der zweithöchsten Punktzahl: 21 / 30 x 40 = 28. Aktuell befindet sich die Möglichkeit der tiefergehenden Kooperation der Labore KKB und BKB in Prüfung. Die Prüfung soll bis Ende Juli 2021 abgeschlossen sein. Es wird davon ausgegangen, dass auf Grund der Kooperation keine Veränderung in Bezug auf das Analysevolumen herbeigeführt wird. Einzig eine Verschiebung von Analysen ist zu erwarten. Die Geräte für das KKB werden aus Option ausgeschrieben. Es wird dem Auftragnehmer mitgeteilt, welche Option gezogen wird. Des Weiteren werden drei Präanalytikgeräte für die Standorte UKB, BKB sowie KW als Option unabhängig voneinander ausgeschrieben. Es wird dem Auftragnehmer ebenfalls Ende Juli 2021 mitgeteilt, welche Option gezogen wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 7 200 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Verbrauchsartikeln und den Gerätesystemen zur Durchführung der klinisch chemischen und immunologischen Analysen einschließlich Implementierung und Service der Gerätesysteme.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 700 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 60 Monaten. Der Vertrag verlängert sich maximal 2-mal um jeweils 12 Monate, wenn er nicht vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag hat damit eine maximale Vertragslaufzeit von 84 Monaten.
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Zusätzliche Informationen:
Es werden 4 Varianten für Gerätesysteme mit Mindestanforderungen definiert. Die Bieter geben im Angebot an, für welchen Standort welche Geräte angeboten werden. Zur Kalkulation werden den Bietern Analysenprofile und Grundrisse zur Verfügung gestellt:
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A) Hochdurchsatzgeräte: Sind im Bedarfsfall an eine Automation anschließbar. Mindestprobendurchsatz in der klinischen Chemie von 800 Analysen pro Stunde sowie in der Immunologie von 200 Analysen pro Stunde.
B) Normaldurchsatz-Geräte: Müssen nicht an eine Automation anschließbar sein. Mindestprobendurchsatz in der klinischen Chemie von 450 Analysen pro Stunde sowie in der Immunologie von 120 Analysen pro Stunde.
C) Nur klinische Chemie-Gerät (Standalone): Die Anforderungen sind mit denen unter Punkt B identisch. Mindestprobendurchsatz in der klinischen Chemie von 450 Analysen pro Stunde. Zukunftsfähig durch technische Voraussetzung für zweite Ausbaustufe, Erweiterung um ein immunologisches Modul um zu einem Normaldurchsatz-Gerät ausgebaut zu werden.
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D) Nur Immunologie-Gerät (Standalone): Die Anforderungen sind mit denen unter Punkt B identisch. Mindestprobendurchsatz in der Immunologie von 120 Analysen pro Stunde. Zukunftsfähig durch technische Voraussetzung für zweite Ausbaustufe, Erweiterung um ein klinisch chemisches Modul um zu einem Normaldurchsatz-Gerät ausgebaut zu werden.
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Los 1 beinhaltet ebenfalls Backup-Geräte. Diese müssen mindestens 80 % des Analysevolumens vom Hauptgerät abarbeiten können. Die Backupgeräte dienen zudem als zweites Analysegerät für den Fall, dass ein kurzfristiger Überhang an Analysen oder eine höhere Menge von Notfallproben priorisiert abgearbeitet werden muss.
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Nach Zuschlag vereinbaren die Auftraggeber als Bedarfsträger mit dem Auftragnehmer zur Konkretisierung der Leistungsbeziehung eine Standortvereinbarung. In dieser Anlage wird die Leistungsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der einzelnen Gesellschaft manifestiert (Lieferstellen, Liefertermine, Turnus der Lieferungen, Ansprechpartner, etc.).
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Die KKSG schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Krankenhausgesellschaften den Vertrag in dem die grundlegenden und einheitlichen Eckpunkte für die Leistungserbringung festgelegt werden. Auftraggeber sind die jeweiligen Krankenhausgesellschaften. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen der einzelnen Gesellschaft und dem Dienstleister. Eine Mindestmenge wird nicht beauftragt. Für den Vertrag wird als maximales Abrufkontingent festgelegt. Das geschätzte Volumen kann pro Jahr um 30 % überschritten werden.
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Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote ist folgende Aufteilung maßgeblich:
— 60 % der Preis gemäß Preisblatt sowie
— 40 % die fachliche Qualität der Leistung (Gerätespezifikation).
Für die Auswertung der Preise wird das preislich günstigste in der Wertung verbliebene Angebot als Referenzwert herangezogen und erhält die für den Preis maximal zu erreichende Punktzahl (60 Punkte). Für alle anderen Angebote wird die prozentuale Abweichung zum Referenzwert berechnet. Der Punktabzug wird im selben Verhältnis vorgenommen.
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Beispiel:
— Wenn ein Gesamtpreis 10 % über dem günstigsten Preis liegt, erhält das Angebot mit dem höheren Preis 10 Prozent weniger der 60 Punkte, also 54 Punkte.
Für die Auswertung der fachlichen Qualität wird das Angebot mit der besten fachlichen Qualität als Referenz herangezogen und erhält die für die Qualität maximal zu erreichende Punkte (40 Punkte). Für alle anderen Angebote wird die prozentuale Abweichung zum Referenzwert berechnet. Der Punktabzug wird im selben Verhältnis vorgenommen. Das Ergebnis wird auf 2 Stellen hinter dem Komma gerundet.
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— Maximal zu erreichende Punkte: 40,
— Bieter A erreicht mit der fachlichen Qualität 30 Punkte,
— Bieter B erreicht mit der fachlichen Qualität 21 Punkte,
— Bieter A mit der höchsten Punktzahl: 30 / 30 x 40 =4 0,
— Bieter B mit der zweithöchsten Punktzahl: 21 / 30 x 40 = 28.
Aktuell befindet sich die Möglichkeit der tiefergehenden Kooperation der Labore KKB und BKB in Prüfung. Die Prüfung soll bis Ende Juli 2021 abgeschlossen sein. Es wird davon ausgegangen, dass auf Grund der Kooperation keine Veränderung in Bezug auf das Analysevolumen herbeigeführt wird. Einzig eine Verschiebung von Analysen ist zu erwarten. Die Geräte für das KKB werden aus Option ausgeschrieben. Es wird dem Auftragnehmer mitgeteilt, welche Option gezogen wird.
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Des Weiteren werden drei Präanalytikgeräte für die Standorte UKB, BKB sowie KW als Option unabhängig voneinander ausgeschrieben. Es wird dem Auftragnehmer ebenfalls Ende Juli 2021 mitgeteilt, welche Option gezogen wird.
Bezeichnung des Loses: Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung ausschließlich für die Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH über die Belieferung mit Verbrauchsartikeln und den Gerätesystemen zur Durchführung spezieller immunologischen Analysen einschließlich Implementierung und Service des Gerätesystems.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 525 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Die KKSG schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Krankenhausgesellschaft den Vertrag in dem die grundlegenden und einheitlichen Eckpunkte für die Leistungserbringung festgelegt werden. Auftraggeber ist die Krankenhausgesellschaft. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen der einzelnen Krankenhausgesellschaft und dem Dienstleister. Eine Mindestmenge wird nicht beauftragt. Für den Vertrag wird als maximales Abrufkontingent festgelegt. Das geschätzte Volumen kann pro Jahr um 30 % überschritten werden. Nach Zuschlag vereinbaren die Auftraggeber als Bedarfsträger mit dem Auftragnehmer zur Konkretisierung der Leistungsbeziehung eine Standortvereinbarung. In dieser Anlage wird die Leistungsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der einzelnen Gesellschaft manifestiert (Lieferstellen, Liefertermine, Turnus der Lieferungen, Ansprechpartner, etc.).Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote ist folgende Aufteilung maßgeblich:
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— Wenn ein Gesamtpreis 10 Prozent über dem günstigsten Preis liegt, erhält das Angebot mit dem höheren Preis 10 % weniger der 60 Punkte, also 54 Punkte.
Für die Auswertung der fachlichen Qualität wird das Angebot mit der besten fachlichen Qualität als Referenz herangezogen und erhält die für die Qualität maximal zu erreichende Punkte (40 Punkte). Für alle anderen Angebote wird die prozentuale Abweichung zum Referenzwert berechnet. Der Punktabzug wird im selben Verhältnis vorgenommen. Das Ergebnis wird auf 2 Stellen hinter dem Komma gerundet.
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— Bieter A mit der höchsten Punktzahl: 30 / 30 x 40 = 40,

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
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— § 129 des Strafgesetzbuchs StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
— § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oderteilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
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— § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
— § 263 StGB(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
— § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union odergegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr).
— § 108 e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern).
— den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335 a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete).
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233 a StGB (Förderung des Menschenhandels).
B. Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
C. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
— das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist / sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
im Rahmender beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz.
D. Erklärung zu den Ausschlussgründen
Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters und Eigenerklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich der Ausschreibung des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
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Mindeststandards:
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für sonstige Schäden,
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
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Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird.
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Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung. Die Erklärung über Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer gesondert auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
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Eigenerklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich der Ausschreibung des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Der Tätigkeitsbereich des Auftragsgegenstands ist: Belieferung mit Verbrauchsartikel und den Gerätesystemen zur Durchführung der Blutzuckermessung als Point of Care Test (POCT) in einem oder mehreren Krankenhäusern.
Die Erklärung zum Umsatz ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die Eignung verleiht) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mindestens eine (1) geeignete Referenz über ein früher ausgeführten Auftrag über die Belieferung mit Verbrauchsartikel und den Gerätesystemen zur Durchführung der klinische Chemie und Immunologie in einem oder mehreren Krankenhäusern in Form einer Liste der in dem Zeitraum (seit dem 1.1.2018) erbrachten wesentlichen Leistungen. In der Liste sind folgende Angaben zu machen:
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— Projektbezeichnung
— Name des Referenznehmers,
— Auftragswert und Anzahl Analysen / a,
— Erbringungszeitpunkt,
— öffentlicher oder privater Empfänger,
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Mindeststandards:
Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem Zeitraum seit dem 1.1.2018 bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote mindestens 12 Monate Leistungserbringung aufweisen und deren Auftragsgegenstand die Belieferung mit Verbrauchsartikeln und den Gerätesystemen zur Durchführung der klinisch chemischen und immunologischen Analysen in einem oder mehreren Krankenhäusern war oder ist. Die Referenz muss eine Versorgung mit mindestens 4 000 000 Analysen pro Jahr umfassen und muss im Routinebetrieb unter Beachtung der „Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen - Rili-BÄK“ und unter Aufsicht deutscher Überwachungsbehörden durchgeführt werden / worden sein.
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Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft und / oder welchem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Die Erklärung zum „Referenzprojekt“ ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die Eignung verleiht) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Es handelt sich bei den anzuschaffenden Geräten um hochpreisige Geräte welche aufwändig transportiert und montiert werden müssen. Es wird davon ausgegangen, dass die Laufzeit eine Kalkulation unter Berücksichtigung von Restwerten unnötig macht.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Es handelt sich bei den anzuschaffenden Geräten um hochpreisige Geräte welche aufwändig transportiert und montiert werden müssen. Es wird davon ausgegangen, dass die Laufzeit eine Kalkulation unter Berücksichtigung von Restwerten unnötig macht.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Bochum
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH
Land: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH
Postort: Bottrop
Land: Bottrop, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaftsklinikum Saar GmbH
Postort: Püttlingen
Land: Saarland 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Vest GmbH
Postort: Recklinghausen
Land: Recklinghausen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH
Postort: Gelsenkirchen
Land: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Westfalen GmbH
Postort: Dortmund
Land: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft Kliniken und Servicegesellschaften
Kontakt
Kontaktperson: Baier, Jonas
Internetadresse: www.kk-service.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.kk-service.de 🌏
Internetadresse: https://www.kk-bochum.de 🌏
: https://www.kk-bottrop.de 🌏
: https://kksaar.de 🌏
: https://www.klinikum-vest.de 🌏
: https://www.bergmannsheil-buer.de 🌏
: https://www.klinikum-westfalen.de 🌏
Dokumente URL: https://bieter-vergabe.kk-service.de/eVergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=HiU7v1J1VnU%253d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an
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Quelle: OJS 2021/S 087-224581 (2021-04-30)
Ergänzende Angaben (2021-05-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 103-271114
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 087-224581
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsfrist wird verlängert für beide Lose. Die Angebotsfrist ist dadurch festgelegt auf den 14.6.2021. Die Bindefrist wird verlängert für beide Lose. Die Bindefrist ist dadurch festgelegt auf den 31.8.2021. Für Los 2 wird die Verlängerungsoption entsprechend Los 1 aufgenommen. Für beide Lose gilt damit: Der Vertrag hat eine Laufzeit von 60 Monaten. Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils 12 Monate, wenn er nicht vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag hat damit eine maximale Vertragslaufzeit von 84 Monaten.
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Quelle: OJS 2021/S 103-271114 (2021-05-26)