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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Ort der Leistung: Harburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Meckelfeld
Beschreibung der Beschaffung: Knoten HH-Meckelfeld, Projektsteuerungsleistungen, Bph. 1.1.2 – 4
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-02-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Ausschlusskriterien nach §§ 123/124 GWB (gem. Anlage 1 des Dokuments 21FEI52984 02 Teilnahmeantrag)
Erklärung der Bewerbergemeinschaft (gem. Anlage 2 des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Ausschlusskriterien nach §§ 123/124 GWB (gem. Anlage 1 des Dokuments 21FEI52984 02 Teilnahmeantrag)
Erklärung der Bewerbergemeinschaft (gem. Anlage 2 des Dokuments 21FEI52984 02 Teilnahmeantrag)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (gem. Anlage 3 des Dokuments 21FEI52984 02 Teilnahmeantrag)
Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmers...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (gem. Anlage 3 des Dokuments 21FEI52984 02 Teilnahmeantrag)
Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmers (gem. Anlage 4 des Dokuments 21FEI52984 02 Teilnahmeantrag)
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters für vergleichbare Leistungen (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Der AN hat einen Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 150T € / Jahr nachzuweisen. (gem. Anlage 5 des Dokuments 21FEI52984 02 Teilnahmeantrag)
Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
Der AN hat nachzuweisen, dass er im Unternehmen oder im Unternehmensverbund mindestens 5 Ingenieure beschäftigt. (gem. Anlage 6 des Dokuments 21FEI52984 02 Teilnahmeantrag)
Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen
Angabe von in den letzten zehn Geschäftsjahren geplanten, seit mindestens 3 Jahren laufenden oder abgeschlossenen und nach folgenden Kriterien vergleichbaren Referenz-Projekten im Bereich Projektsteuerung für ein EIU
1. mindestens 1 (max. 3) Projekte mit einem GWU i. H. v. mind. 100 Mio. €, mit mindestens 3 Jahren Projektbeteiligung
2. mindestens 2 (max. 5) Projekte mit einem GWU i. H. v. mind. 60 Mio €
Für die in Ziffer 1 und 2 anzugebende Referenzen gelten zusätzlich folgende Kriterien:
a) Nachweis von der Projektsteuerung komplexer Projektabläufe einer Infrastrukturmaßnahme für ein EIU bei Überwerfungsbauwerke, Eisenbahnbrücken und / oder Haltepunkten / Bahnhöfen
b) gewerkeübergreifende Koordinierung/Steuerung einer Um- oder Neubaumaßnahme
c) Projektsteuerung für
• Tief- und Ingenieurbau,
• Spezialtiefbau,
• Oberbau und
• gestörte Bauabläufe
(gem. Anlage 7 des Dokuments 21FEI52984 02 Teilnahmeantrag)
Qualifikationsanforderung an vorgesehene Projektsteuerung:
1. Abschluss: Dipl. Ing. oder Dipl. Ing. (FH) oder vergleichbar
2. Mind. 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich Projektmanagement / -steuerung
3. Angabe von nachfolgenden Kriterien vergleichbaren Referenz-Projekten
a) Projektsteuerung für ein EIU bei Eisenbahnbrücken, Überwerfungsbauwerken oder Haltepunkten / Bahnhöfen
b) Projektsteuerung für
o Tief- und Ingenieurbau,
o Spezialtiefbau,
o Oberbau und
o gestörte Bauabläufe
Jedes Kriterium in Ziffer 3b muss mind. mit einer Referenz nachgewiesen werden. Die Angabe von Referenzen, in denen mehrere in Ziffer 3b genannte Kriterien erfüllt werden, ist zulässig. Kurzlebenslauf und berufliche Werdegang (max. 2 DIN A4-Seiten) des vorgesehenen Projektsteuerers sind als Anlagen beizufügen. (gem. Anlage 8 des Dokuments 21FEI52984 02 Teilnahmeantrag)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-07
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-10-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-01-28 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 174-455051 (2021-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-24) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 174-455051
Auftragsvergabe
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Titel: Knoten HH-Meckelfeld, Projektsteuerungsleistungen, Bph. 1.1.2 - 4
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-24 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GTU Mobility GmbH & Co. KG
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2022/S 020-050455 (2022-01-24)