Beschreibung der Optionen
Optional beauftragt werden folgende Leistungen im Leistungsbild Freianlagen:
2.1. Grundleistungen Leistungsphase 8-9,
2.2. Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke,
2.3. Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltspflege,
2.4. Lieferung der jeweiligen zusätzlichen Planungsunterlagen,
2.5. Dokumentation des Bauablaufes nach besonderen Anforderungen des Auftraggebers,
2.6. Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan gemäß RAB 31,
2.7. Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator für die Bauzeit stellen,
Optional beauftragt werden folgende Leistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke:
2.1. Grundleistungen Leistungsphase 8-9,
2.2. Besondere Leistungen:
2.2.1. Örtliche Bauüberwachung auf Grundlage der Besonderen Leistung.
HOAI 2013 mit folgendem Inhalt:
a) Plausibilitätsprüfung der Absteckung,
b) Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
— Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung),
— Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers,
— Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen und Mehrkostenanzeigen (vollständige Nachtragsprüfung und Mehrkostenanzeigen dem Grunde und der Höhe nach inkl. Handlungsempfehlungen für den Auftraggeber nebst Begründungen hierfür) durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen,
— Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel,
— Dokumentation des Bauablaufes,
— Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,
— Erstellung, Aktualisierung und Überwachung eines Zahlungsplanes,
— Mitwirken bei behördlichen Abnahmen,
— Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen,
— Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme,
— Prüfung von Baubehinderungsanzeigen, deren Bewertung inkl. einer Handlungsempfehlung für den AG.
c) Dokumentations- und Präsentationsleistungen
2.2.2. Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan gemäß RAB 31,
2.2.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator für die Bauzeit stellen,
2.2.4. zusätzliche Beratungen, Ortstermine im Planungsgebiet und Baugebiet bzw. des Freistaates Thüringen (Tagessatz unabhängig von Anzahl der MA, incl. Fahrtkosten und Vor- bzw Nachbereitung),
2.2.5. Prüfen von Nachträgen im Rahmen der Bauoberleitung.