Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Dem Angebot sind mindestens zwei geeignete Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen beizufügen; soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der WDR auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
- Umsatzvolumen
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers;
- Auftragswert/Umsatz in TEUR
- Möglichst Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat in-sofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
Sonstige spezielle Eignungsanforderungen gemäß § 46 Abs. 3 VgV
Für eine reibungslose und schnelle Abwicklung der Lieferaufträge muss der Bieter über die notwendige logistische Infrastruktur und das dafür erforderliche Fachpersonal verfügen.
Für die fachgerechte Konfigurierung bzw. Reparatur von Spezialkabel muss der Bewerber über das notwendige Fachpersonal verfügen.
Beides, die logistische Infrastruktur sowie das verfügbare Fachpersonal, sind in einer separaten Anlage kurz darzulegen.