Zementestricharbeiten für die Generalsanierung des bisher nicht sanierten nördlichen Gebäudeteils (3. Bauabschnitt) des denkmalgeschützten Künstlerhauses am Eingang zur Nürnberger Altstadt (europaweit bekanntes alternatives Kulturzentrum mit vielfältigen Nutzungsbereichen)
1. Ausgleichdämmung, ca. 1 050 m,
2. Trittschalldämmung, ca. 1 000 m,
3. Zementestrich, ca. 900 m,
4. Heizzementestrich, ca. 150 m,
5. Abstellwinkel, ca. 75 m,
6. Fugenprofile, ca. 90 m,
7. Regieleistungen: ca. 75 Std,
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Estricharbeiten
Referenznummer: 2021002016
Kurze Beschreibung:
“Zementestricharbeiten für die Generalsanierung des bisher nicht sanierten nördlichen Gebäudeteils (3. Bauabschnitt) des denkmalgeschützten Künstlerhauses am...”
Kurze Beschreibung
Zementestricharbeiten für die Generalsanierung des bisher nicht sanierten nördlichen Gebäudeteils (3. Bauabschnitt) des denkmalgeschützten Künstlerhauses am Eingang zur Nürnberger Altstadt (europaweit bekanntes alternatives Kulturzentrum mit vielfältigen Nutzungsbereichen)
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-04-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-30 📅
Datum des Beginns: 2021-07-19 📅
Datum des Endes: 2021-09-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 084-213297
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
“Nur Vertreter der Auftraggeberin”
Quelle: OJS 2021/S 084-213297 (2021-04-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 34885.5 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Nürnberg - Hochbauamt
“„Es werden vom Bieter folgende Erklärungen bzw. Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:”
Quelle: OJS 2021/S 137-363949 (2021-07-14)