Das Bergwerk Konrad in Salzgitter wird zur Anlage für die Endlagerung fester und verfestigter radioaktiver Abfälle umgerüstet.
Dafür werden diverse übertägige Anlagen, Gebäude und infrastrukturelle Maßnahmen errichtet bzw. durchgeführt. Diese Maßnahmen laufen seit 2009 und werden 2027 abgeschlossen sein.
Gleichzeitig erfolgt auf der Schachtanlage der Umbau bzw. die Sanierung der untertägigen Grubenanlagen und des dazugehörigen Schachtes /Schachtförderanlage.
Auf der Schachtanlage Konrad 2 ist für das Bauteil A1 der Umladehalle (ZEA) der Verbau der Baugrube nach der aktuellen VOB / C 2019 Verbauarbeiten ATV DIN 18303 auszuführen. Die Errichtung der Baugrube wird als vorgezogene Maßnahme ausgeführt. Bei der Ausführung der Leistung sind folgende Randbedingungen zu berücksichtigen:
— Baugrube mit wasserdichtem Verbau mit Einschränkung für das Einbringen des Verbaus (kein Rammen) - Rückverankerung allseitig mit Erdankern und umlaufender Gurtung
— Baugrubengröße L x B x T: ca. 60,4 m x 28,0 m x 6,0 / 6,9 m,
— Baugrubenaushub teilweise als Nassaushub ab einer Tiefe von ca. -3,9 m,
— offene Wasserhaltung mit vorauslaufender Trockenlegung über innenliegende Brunnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171/431623📞
E-Mail: thomas.krefft@bge.de📧
Fax: +49 5171/431502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E86458478🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr.2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Konrad 2 — Baugrube Umladehalle ZEA
Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bergwerk Konrad in Salzgitter wird zur Anlage für die Endlagerung fester und verfestigter radioaktiver Abfälle umgerüstet.
Dafür werden diverse...”
Kurze Beschreibung
Das Bergwerk Konrad in Salzgitter wird zur Anlage für die Endlagerung fester und verfestigter radioaktiver Abfälle umgerüstet.
Dafür werden diverse übertägige Anlagen, Gebäude und infrastrukturelle Maßnahmen errichtet bzw. durchgeführt. Diese Maßnahmen laufen seit 2009 und werden 2027 abgeschlossen sein.
Gleichzeitig erfolgt auf der Schachtanlage der Umbau bzw. die Sanierung der untertägigen Grubenanlagen und des dazugehörigen Schachtes /Schachtförderanlage.
Auf der Schachtanlage Konrad 2 ist für das Bauteil A1 der Umladehalle (ZEA) der Verbau der Baugrube nach der aktuellen VOB / C 2019 Verbauarbeiten ATV DIN 18303 auszuführen. Die Errichtung der Baugrube wird als vorgezogene Maßnahme ausgeführt. Bei der Ausführung der Leistung sind folgende Randbedingungen zu berücksichtigen:
— Baugrube mit wasserdichtem Verbau mit Einschränkung für das Einbringen des Verbaus (kein Rammen) - Rückverankerung allseitig mit Erdankern und umlaufender Gurtung
— Baugrubengröße L x B x T: ca. 60,4 m x 28,0 m x 6,0 / 6,9 m,
— Baugrubenaushub teilweise als Nassaushub ab einer Tiefe von ca. -3,9 m,
— offene Wasserhaltung mit vorauslaufender Trockenlegung über innenliegende Brunnen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ingenieur- und Hochbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzgitter
Bleckenstedt
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4).
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-20 📅
Datum des Endes: 2021-12-10 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Nach Mitteilung durch den Auftraggeber.
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung / Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung / Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung / Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen § 123, § 124.
Sämtliche Nachweise / Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden / Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung zu Betriebshaftpflicht nebst Deckungsbestätigung (mind. 5 Mio. EUR für Personen und Sachschäden),
— aktuelle Bankauskunft (nicht älter als...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung zu Betriebshaftpflicht nebst Deckungsbestätigung (mind. 5 Mio. EUR für Personen und Sachschäden),
— aktuelle Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate),
— Angabe des Umsatzes (netto) in den letzten 3 Jahren mit vergleichbaren Leistungen vgl. auch Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§ 12 AtG i. V . § 2 Ziff. 3 AtZüV) festgestellt ist.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-30
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-30
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Rechnungsstellung erfolgt elektronisch (X-Rechnung).
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
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Quelle: OJS 2021/S 037-091464 (2021-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-12) Öffentlicher Auftraggeber Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 Nr.2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Bergwerk Konrad in Salzgitter wird zur Anlage für die Endlagerung fester und verfestigter radioaktiver Abfälle umgerüstet.
Dafür werden diverse...”
Kurze Beschreibung
Das Bergwerk Konrad in Salzgitter wird zur Anlage für die Endlagerung fester und verfestigter radioaktiver Abfälle umgerüstet.
Dafür werden diverse übertägige Anlagen, Gebäude und infrastrukturelle Maßnahmen errichtet bzw. durchgeführt. Diese Maßnahmen laufen seit 2009 und werden 2027 abgeschlossen sein.
Gleichzeitig erfolgt auf der Schachtanlage der Umbau bzw. die Sanierung der untertägigen Grubenanlagen und des dazugehörigen Schachtes/Schachtförderanlage.
Auf der Schachtanlage Konrad 2 ist für das Bauteil A1 der Umladehalle (ZEA) der Verbau der Baugrube nach der aktuellen VOB/C 2019 Verbauarbeiten ATV DIN 18303 auszuführen. Die Errichtung der Baugrube wird als vorgezogene Maßnahme ausgeführt. Bei der Ausführung der Leistung sind folgende Randbedingungen zu berücksichtigen:
— Baugrube mit wasserdichtem Verbau mit Einschränkung für das Einbringen des Verbaus (kein Rammen),
— Rückverankerung allseitig mit Erdankern und umlaufender Gurtung,
— Baugrubengröße L x B x T: ca. 60,4 m x 28,0 m x 6,0/6,9 m,
— Baugrubenaushub teilweise als Nassaushub ab einer Tiefe von ca. -3,9 m,
— offene Wasserhaltung mit vorauslaufender Trockenlegung über innenliegende Brunnen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1516244.88 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzgitter, Bleckenstedt
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 037-091464
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Konrad 2 — Baugrube Umladehalle ZEA
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Harald Gollwitzer GmbH
Postanschrift: Neustädter Str. 27
Postort: Floß
Postleitzahl: 92685
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oberpfalz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1516244.88 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
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Quelle: OJS 2021/S 094-246044 (2021-05-12)