Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des AtG zur Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen.
In dieser Funktion ist die BGE Auftraggeberin und vergibt die Arbeiten zur Errichtung des Endlagers Konrad.
Der gesamte durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistungsumfang ist in der Leistungsbeschreibung und dem zugehörigen Leistungsverzeichnis festgeschrieben.
Im Rahmen der Errichtung des Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle auf dem Gelände der Schachtanlage Konrad 2 eine Flurförderanlage (FFA) errichtet. Die in der Umladehalle installierte Flurförderanlage ist gleisgebunden und verbindet den Umschlagbereich in der Umladehalle mit der Pufferhalle und der Schachthalle. Mit der Flurförderanlage werden über ein Seilzugsystem die mit den Transporteinheiten beladenen Plateauwagen angetrieben. Die Bedienung und Steuerung der Flurförderanlage erfolgt handgesteuert oder automatisiert vom Leitstand aus.
Die Flurförderanlage besteht aus Gleisfördereinrichtungen in 5 Gleisabschnitten mit unterschiedlichen Gleislängen, 2 Querverschüben, Gleissperren und elektrischen Anlagen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung und Errichtung einer betriebsbereiten und funktionsfähigen FFA sowie deren Inbetriebnahme unter Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen Randbedingungen des Endlagers Konrad.
Es wird Folgendes gefordert:
— Ausführungsreife Planung der FFA inkl. Erstellung der herstellerspezifischen Planungsunterlagen,
— Zuarbeit zu erforderlichen Genehmigungen (Atomrecht, Bergrecht),
— Erstellung der für die Vorprüfung durch die atomrechtliche Aufsicht benötigten Vorprüfunterlagen (siehe hierzu Anlage 8, Abschnitt C 2.2),
— Fertigung, Lieferung und Montage der FFA,
— Inbetriebnahme, Einweisung, Übergabe,
— Fortlaufende Dokumentation während der Projektbearbeitung,
— Regelmäßige Wartung und Service.
Die Bestimmungen des Atom- und Bergrechts sind ebenso wie der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad (PFB) und dessen Nebenbestimmungen sowie die Regelwerke des kerntechnischen Ausschusses (KTA) in jeder Phase der Leistungserbringung zu beachten. Die relevanten Genehmigungsunterlagen des PFB liegen dieser Leistungsbeschreibung bei. Die relevanten Nebenbestimmungen sind in Anhang 1 im Volltext beschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171/431623📞
E-Mail: thomas.krefft@bge.de📧
Fax: +49 5171/431502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E61566245🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E61566245🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Konrad 2 – Flurförderanlage
Produkte/Dienstleistungen: Ingenieur- und Hochbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des...”
Kurze Beschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des AtG zur Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen.
In dieser Funktion ist die BGE Auftraggeberin und vergibt die Arbeiten zur Errichtung des Endlagers Konrad.
Der gesamte durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistungsumfang ist in der Leistungsbeschreibung und dem zugehörigen Leistungsverzeichnis festgeschrieben.
Im Rahmen der Errichtung des Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle auf dem Gelände der Schachtanlage Konrad 2 eine Flurförderanlage (FFA) errichtet. Die in der Umladehalle installierte Flurförderanlage ist gleisgebunden und verbindet den Umschlagbereich in der Umladehalle mit der Pufferhalle und der Schachthalle. Mit der Flurförderanlage werden über ein Seilzugsystem die mit den Transporteinheiten beladenen Plateauwagen angetrieben. Die Bedienung und Steuerung der Flurförderanlage erfolgt handgesteuert oder automatisiert vom Leitstand aus.
Die Flurförderanlage besteht aus Gleisfördereinrichtungen in 5 Gleisabschnitten mit unterschiedlichen Gleislängen, 2 Querverschüben, Gleissperren und elektrischen Anlagen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung und Errichtung einer betriebsbereiten und funktionsfähigen FFA sowie deren Inbetriebnahme unter Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen Randbedingungen des Endlagers Konrad.
Es wird Folgendes gefordert:
— Ausführungsreife Planung der FFA inkl. Erstellung der herstellerspezifischen Planungsunterlagen,
— Zuarbeit zu erforderlichen Genehmigungen (Atomrecht, Bergrecht),
— Erstellung der für die Vorprüfung durch die atomrechtliche Aufsicht benötigten Vorprüfunterlagen (siehe hierzu Anlage 8, Abschnitt C 2.2),
— Fertigung, Lieferung und Montage der FFA,
— Inbetriebnahme, Einweisung, Übergabe,
— Fortlaufende Dokumentation während der Projektbearbeitung,
— Regelmäßige Wartung und Service.
Die Bestimmungen des Atom- und Bergrechts sind ebenso wie der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad (PFB) und dessen Nebenbestimmungen sowie die Regelwerke des kerntechnischen Ausschusses (KTA) in jeder Phase der Leistungserbringung zu beachten. Die relevanten Genehmigungsunterlagen des PFB liegen dieser Leistungsbeschreibung bei. Die relevanten Nebenbestimmungen sind in Anhang 1 im Volltext beschrieben.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Industrielle Maschinen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hebezeuge und Fördermittel sowie Teile📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lade- oder Fördervorrichtungen📦
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzgitter, Bleckenstedt
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des AtG zur Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen.
In dieser Funktion ist die BGE Auftraggeberin und vergibt die Arbeiten zur Errichtung des Endlagers Konrad.
Der gesamte durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistungsumfang ist in der Leistungsbeschreibung und dem zugehörigen Leistungsverzeichnis festgeschrieben.
Im Rahmen der Errichtung des Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle auf dem Gelände der Schachtanlage Konrad 2 eine Flurförderanlage (FFA) errichtet. Die in der Umladehalle installierte Flurförderanlage ist gleisgebunden und verbindet den Umschlagbereich in der Umladehalle mit der Pufferhalle und der Schachthalle. Mit der Flurförderanlage werden über ein Seilzugsystem die mit den Transporteinheiten beladenen Plateauwagen angetrieben. Die Bedienung und Steuerung der Flurförderanlage erfolgt handgesteuert oder automatisiert vom Leitstand aus.
Die Flurförderanlage besteht aus Gleisfördereinrichtungen in 5 Gleisabschnitten mit unterschiedlichen Gleislängen, 2 Querverschüben, Gleissperren und elektrischen Anlagen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung und Errichtung einer betriebsbereiten und funktionsfähigen FFA sowie deren Inbetriebnahme unter Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen Randbedingungen des Endlagers Konrad.
Es wird Folgendes gefordert:
— Ausführungsreife Planung der FFA inkl. Erstellung der herstellerspezifischen Planungsunterlagen,
— Zuarbeit zu erforderlichen Genehmigungen (Atomrecht, Bergrecht),
— Erstellung der für die Vorprüfung durch die atomrechtliche Aufsicht benötigten Vorprüfunterlagen (siehe hierzu Anlage 8, Abschnitt C 2.2),
— Fertigung, Lieferung und Montage der FFA · Inbetriebnahme, Einweisung, Übergabe,
— Fortlaufende Dokumentation während der Projektbearbeitung,
— Regelmäßige Wartung und Service.
Die Bestimmungen des Atom- und Bergrechts sind ebenso wie der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad (PFB) und dessen Nebenbestimmungen sowie die Regelwerke des kerntechnischen Ausschusses (KTA) in jeder Phase der Leistungserbringung zu beachten. Die relevanten Genehmigungsunterlagen des PFB liegen dieser Leistungsbeschreibung bei. Die relevanten Nebenbestimmungen sind in Anhang 1 im Volltext beschrieben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisations- und Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Preis (Gewichtung): 70 %
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-17 📅
Datum des Endes: 2025-11-06 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Ergeben sich Verzögerungen bei der Planung und Genehmigung kann der Auftrag – nach Mitteilung durch den Auftraggeber – verlängert werden.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Bewerben sich mehr als 5 geeignete Unternehmen werden diejenigen Unternehmen zu den Verhandlungen eingeladen welche den höchsten Umsatz mit vergleichbaren...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewerben sich mehr als 5 geeignete Unternehmen werden diejenigen Unternehmen zu den Verhandlungen eingeladen welche den höchsten Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 Jahren erwirtschaftet haben (vgl. II.3 des Teilnahmeantrages).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung/Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung/Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung/Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
— Darstellung der Unternehmensstruktur,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen §123, §124.
Sämtliche Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionenihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung zu Betriebshaftpflicht nebst Deckungsbestätigung (min 5 Mio. EUR für Personen und Sachschäden),
— Aktuelle Bankauskunft,
— Angabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung zu Betriebshaftpflicht nebst Deckungsbestätigung (min 5 Mio. EUR für Personen und Sachschäden),
— Aktuelle Bankauskunft,
— Angabe des Umsatzes in den letzten 3 Jahren mit vergleichbaren Leistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber sollte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit der Lieferung und Montage von vergleichbaren Aufträgen einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 2,0 Mio. EUR (ohne Ersatzteile und Reparaturen) erzielt haben. Entsprechende Referenzen sind beizubringen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zur Darlegung seiner fachlichen Eignung hat der Bewerber Angaben und Nachweise über mindestens ein mit dem in der Bekanntmachung und der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Darlegung seiner fachlichen Eignung hat der Bewerber Angaben und Nachweise über mindestens ein mit dem in der Bekanntmachung und der Leistungsbeschreibung beschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt, das er durchgeführt hat, zu erbringen. Es werden nur Referenzen über Projekte bewertet, welche in den letzten 10 Jahren abgenommen wurden. Projektbeschreibungen / Erläuterungen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal 2 DIN A4-Seiten vorzulegen; es sind Ausführungszeit, Ansprechpartner der Auftraggeber, Auftragssumme anzugeben und – soweit vorhanden – Referenzschreiben beizufügen.
Die vom Bewerber vorgelegten Projektbeschreibungen werden nach Art und Umfang mit dem Auftragsgegen-stand, der in der Bekanntmachung des vorliegenden Vergabeverfahrens dargestellt ist, verglichen. Hierbei werden die nachfolgend genannten Merkmale, welche die für die Ausführung des Auftrages relevanten Erfahrungen/Kenntnisse wiedergeben, bewertet.
— vergleichbare flurgebundene Förderanlage,
— ähnlich anspruchsvolle Steuerungstechnik,
— vergleichbares Genehmigungsumfeld, insbesondere in Verbindung mit der Erstellung von atomrechtlichen Vorprüf- und Genehmigungsunterlagen,
— Auftragswert >500 000 EUR Unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes bewertet der Auftraggeber die vorgelegten Referenzen und beurteilt, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mittels der vorgelegten Referenzen darlegen kann, dass er/sie über die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, die eine vertragsgemäße Auftragsausführung erwarten lassen.
Die genannten Referenzen gehen zu 100 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Punktesystem: 0 Punkte = nicht vergleichbar, 1 Punkt = annähernd vergleichbar, 2 Punkte = vergleichbar. Bei Nennung von mehr als 5 Referenzen gehen nur die punkthöchsten 5 Referenzobjekte in die Bewertung ein. Wenn mehr als 5 Teilnahmeanträge vorliegen, werden 5 Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Objektive Kriterien für diese Auswahl sind Erfahrung mit vergleichbaren Projekten.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Der Bewerber verfügt über ein durch eine unabhängige akkreditierte Stelle nachgewiesenes/zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem
— nach ISO 19443,
— oder...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Bewerber verfügt über ein durch eine unabhängige akkreditierte Stelle nachgewiesenes/zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem
— nach ISO 19443,
— oder nach DIN EN ISO 9001 sowie Bescheinigung der Erfüllung der Anforderungen nach KTA 1401 durch Dritte,
— oder es erfolgt eine Auditierung durch den Auftraggeber/BGE vollständig oder ergänzend.
Grundsätzlich kann der Bewerber den Nachweis eines vergleichbaren QM-Systems durch geeignete Unterlagen (z. B. QM-Handbuch) in Verbindung mit einer erfolgreichen Auditierung durch den Auftraggeber erbringen. Voraussetzung hierbei ist der Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen gem. Vordruck „Selbstauskunft Qualitätsmanagement“ (Punkte 4 – 22). Dieser ist ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen.
Das Qualitätsmanagementsystem und der Geltungsbereich des Nachweises muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen.
Der Auftraggeber behält sich grundsätzlich vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages/des Angebotes im Hinblick auf die Erfüllung der genannten Regelwerke zu auditieren. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Die Zertifizierung ISO 9001 muss sämtliche Leistungsbereiche des Vergabegegenstandes, d. h. Planung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung umfassen.
Der Auftraggeber wird das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages auditieren (vgl. Beiblatt „Ablauf des Vergabeverfahrens“).
Der Bewerber hat Angaben über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (nur Eigenpersonal) zu machen. Hierbei hat er im Schnitt wenigstens 5 Planungsingenieure/-techniker (Stahlbau und Mechanik und / oder Elektrotechnik) als Eigenpersonal zu beschäftigen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§12 AtG i.V. § 2 Ziff. 3 AtZüV) festgestellt ist.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Die Rahmenvereinbarung betrifft lediglich zusätzliche Planungsleistungen welche gegebenenfalls anfallen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist daher...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Die Rahmenvereinbarung betrifft lediglich zusätzliche Planungsleistungen welche gegebenenfalls anfallen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist daher identisch mit der Vertragslaufzeit des Hauptvertrages (voraussichtlich bis Abnahme).
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-06
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-08-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Rechnungsstellung erfolgt elektronisch (X-Rechnung).
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 103-269964 (2021-05-26)
Berichtigung (2021-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des...”
Kurze Beschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des AtG zur Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen.
In dieser Funktion ist die BGE Auftraggeberin und vergibt die Arbeiten zur Errichtung des Endlagers Konrad.
Der gesamte durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistungsumfang ist in der Leistungsbeschreibung und dem zugehörigen Leistungsverzeichnis festgeschrieben.
Im Rahmen der Errichtung des Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle auf dem Gelände der Schachtanlage Konrad 2 eine Flurförderanlage (FFA) errichtet. Die in der Umladehalle installierte Flurförderanlage ist gleisgebunden und verbindet den Umschlagbereich in der Umladehalle mit der Pufferhalle und der Schachthalle. Mit der Flurförderanlage werden über ein Seilzugsystem die mit den Transporteinheiten beladenen Plateauwagen angetrieben. Die Bedienung und Steuerung der Flurförderanlage erfolgt handgesteuert oder automatisiert vom Leitstand aus.
Die Flurförderanlage besteht aus Gleisfördereinrichtungen in 5 Gleisabschnitten mit unterschiedlichen Gleislängen, 2 Querverschüben, Gleissperren und elektrischen Anlagen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung und Errichtung einer betriebsbereiten und funktionsfähigen FFA sowie deren Inbetriebnahme unter Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen Randbedingungen des Endlagers Konrad.
Es wird Folgendes gefordert:
— Ausführungsreife Planung der FFA inkl. Erstellung der herstellerspezifischen Planungsunterlagen;
— Zuarbeit zu erforderlichen Genehmigungen (Atomrecht, Bergrecht);
— Erstellung der für die Vorprüfung durch die atomrechtliche Aufsicht benötigten Vorprüfunterlagen (siehe hierzu Anlage 8, Abschnitt C 2.2);
— Fertigung, Lieferung und Montage der FFA;
— Inbetriebnahme, Einweisung, Übergabe;
— Fortlaufende Dokumentation während der Projektbearbeitung;
— Regelmäßige Wartung und Service.
Die Bestimmungen des Atom- und Bergrechts sind ebenso wie der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad (PFB) und dessen Nebenbestimmungen sowie die Regelwerke des kerntechnischen Ausschusses (KTA) in jeder Phase der Leistungserbringung zu beachten. Die relevanten Genehmigungsunterlagen des PFB liegen dieser Leistungsbeschreibung bei. Die relevanten Nebenbestimmungen sind in Anhang 1 im Volltext beschrieben.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 103-269964
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.9)
Ort des zu ändernden Textes:
“Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden” Alter Wert
Text:
“Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Bewerben sich mehr als 5 geeignete Unternehmen werden...”
Text
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Bewerben sich mehr als 5 geeignete Unternehmen werden diejenigen Unternehmen zu den Verhandlungen eingeladen welche den höchsten Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 Jahren erwirtschaftet haben (vgl. II.3 des Teilnahmeantrages).
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Referenzen (siehe Teilnahmeantrag Punkt III.4):
Die...”
Text
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Referenzen (siehe Teilnahmeantrag Punkt III.4):
Die genannten Referenzen gehen zu 100 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Punktesystem: 0 Punkte = nicht vergleichbar, 1 Punkt = annähernd vergleichbar, 2 Punkte = vergleichbar. Bei Nennung von mehr als 5 Referenzen gehen nur die punkthöchsten 5 Referenzobjekte in die Bewertung ein. Wenn mehr als 5 Teilnahmeanträge vorliegen, werden 5 Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Objektive Kriterien für diese Auswahl sind Erfahrung mit vergleichbaren Projekten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 107-278919 (2021-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-21) Öffentlicher Auftraggeber Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 Nr.2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Konrad 2 - Flurförderanlage
Kurze Beschreibung:
“Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des...”
Kurze Beschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des AtG zur Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen.
In dieser Funktion ist die BGE Auftraggeberin und vergibt die Arbeiten zur Errichtung des Endlagers Konrad.
Der gesamte durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistungsumfang ist in der Leistungsbeschreibung und dem zugehörigen Leistungsverzeichnis festgeschrieben.
Im Rahmen der Errichtung des Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle auf dem Gelände der Schachtanlage Konrad 2 eine Flurförderanlage (FFA) errichtet. Die in der Umladehalle installierte Flurförderanlage ist gleisgebunden und verbindet den Umschlagbereich in der Umladehalle mit der Pufferhalle und der Schachthalle. Mit der Flurförderanlage werden über ein Seilzugsystem die mit den Transporteinheiten beladenen Plateauwagen angetrieben. Die Bedienung und Steuerung der Flurförderanlage erfolgt handgesteuert oder automatisiert vom Leitstand aus.
Die Flurförderanlage besteht aus Gleisfördereinrichtungen in 5 Gleisabschnitten mit unterschiedlichen Gleislängen, 2 Querverschüben, Gleissperren und elektrischen Anlagen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung und Errichtung einer betriebsbereiten und funktionsfähigen FFA sowie deren Inbetriebnahme unter Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen Randbedingungen des Endlagers Konrad.
Es wird Folgendes gefordert:
· Ausführungsreife Planung der FFA inkl. Erstellung der herstellerspezifischen Planungsunterlagen · Zuarbeit zu erforderlichen Genehmigungen (Atomrecht, Bergrecht) · Erstellung der für die Vorprüfung durch die atomrechtliche Aufsicht benötigten Vorprüfunterlagen (siehe hierzu Anlage 8, Abschnitt C 2.2) · Fertigung, Lieferung und Montage der FFA · Inbetriebnahme, Einweisung, Übergabe · Fortlaufende Dokumentation während der Projektbearbeitung · Regelmäßige Wartung und Service Die Bestimmungen des Atom- und Bergrechts sind ebenso wie der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad (PFB) und dessen Nebenbestimmungen sowie die Regelwerke des kerntechnischen Ausschusses (KTA) in jeder Phase der Leistungserbringung zu beachten. Die relevanten Genehmigungsunterlagen des PFB liegen dieser Leistungsbeschreibung bei. Die relevanten Nebenbestimmungen sind in Anhang 1 im Volltext beschrieben.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 5 698 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des AtG zur Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen.
In dieser Funktion ist die BGE Auftraggeberin und vergibt die Arbeiten zur Errichtung des Endlagers Konrad.
Der gesamte durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistungsumfang ist in der Leistungsbeschreibung und dem zugehörigen Leistungsverzeichnis festgeschrieben.
Im Rahmen der Errichtung des Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle auf dem Gelände der Schachtanlage Konrad 2 eine Flurförderanlage (FFA) errichtet. Die in der Umladehalle installierte Flurförderanlage ist gleisgebunden und verbindet den Umschlagbereich in der Umladehalle mit der Pufferhalle und der Schachthalle. Mit der Flurförderanlage werden über ein Seilzugsystem die mit den Transporteinheiten beladenen Plateauwagen angetrieben. Die Bedienung und Steuerung der Flurförderanlage erfolgt handgesteuert oder automatisiert vom Leitstand aus.
Die Flurförderanlage besteht aus Gleisfördereinrichtungen in 5 Gleisabschnitten mit unterschiedlichen Gleislängen, 2 Querverschüben, Gleissperren und elektrischen Anlagen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung und Errichtung einer betriebsbereiten und funktionsfähigen FFA sowie deren Inbetriebnahme unter Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen Randbedingungen des Endlagers Konrad.
Es wird Folgendes gefordert:
· Ausführungsreife Planung der FFA inkl. Erstellung der herstellerspezifischen Planungsunterlagen · Zuarbeit zu erforderlichen Genehmigungen (Atomrecht, Bergrecht) · Erstellung der für die Vorprüfung durch die atomrechtliche Aufsicht benötigten Vorprüfunterlagen (siehe hierzu Anlage 8, Abschnitt C 2.2) · Fertigung, Lieferung und Montage der FFA · Inbetriebnahme, Einweisung, Übergabe · Fortlaufende Dokumentation während der Projektbearbeitung · Regelmäßige Wartung und Service Die Bestimmungen des Atom- und Bergrechts sind ebenso wie der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad (PFB) und dessen Nebenbestimmungen sowie die Regelwerke des kerntechnischen Ausschusses (KTA) in jeder Phase der Leistungserbringung zu beachten. Die relevanten Genehmigungsunterlagen des PFB liegen dieser Leistungsbeschreibung bei. Die relevanten Nebenbestimmungen sind in Anhang 1 im Volltext beschrieben.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 103-269964
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Konrad 2 - Errichtung Flurförderanlage
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Windhoff Bahn- und Anlagentechnik GmbH
Postanschrift: Hovestraße 10
Postort: Rheine
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5 698 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
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Quelle: OJS 2021/S 250-659270 (2021-12-21)