Konrad 2 – Flurförderanlage

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des AtG zur Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen.
In dieser Funktion ist die BGE Auftraggeberin und vergibt die Arbeiten zur Errichtung des Endlagers Konrad.
Der gesamte durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistungsumfang ist in der Leistungsbeschreibung und dem zugehörigen Leistungsverzeichnis festgeschrieben.
Im Rahmen der Errichtung des Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle auf dem Gelände der Schachtanlage Konrad 2 eine Flurförderanlage (FFA) errichtet. Die in der Umladehalle installierte Flurförderanlage ist gleisgebunden und verbindet den Umschlagbereich in der Umladehalle mit der Pufferhalle und der Schachthalle. Mit der Flurförderanlage werden über ein Seilzugsystem die mit den Transporteinheiten beladenen Plateauwagen angetrieben. Die Bedienung und Steuerung der Flurförderanlage erfolgt handgesteuert oder automatisiert vom Leitstand aus.
Die Flurförderanlage besteht aus Gleisfördereinrichtungen in 5 Gleisabschnitten mit unterschiedlichen Gleislängen, 2 Querverschüben, Gleissperren und elektrischen Anlagen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung und Errichtung einer betriebsbereiten und funktionsfähigen FFA sowie deren Inbetriebnahme unter Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen Randbedingungen des Endlagers Konrad.
Es wird Folgendes gefordert:
— Ausführungsreife Planung der FFA inkl. Erstellung der herstellerspezifischen Planungsunterlagen,
— Zuarbeit zu erforderlichen Genehmigungen (Atomrecht, Bergrecht),
— Erstellung der für die Vorprüfung durch die atomrechtliche Aufsicht benötigten Vorprüfunterlagen (siehe hierzu Anlage 8, Abschnitt C 2.2),
— Fertigung, Lieferung und Montage der FFA,
— Inbetriebnahme, Einweisung, Übergabe,
— Fortlaufende Dokumentation während der Projektbearbeitung,
— Regelmäßige Wartung und Service.
Die Bestimmungen des Atom- und Bergrechts sind ebenso wie der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad (PFB) und dessen Nebenbestimmungen sowie die Regelwerke des kerntechnischen Ausschusses (KTA) in jeder Phase der Leistungserbringung zu beachten. Die relevanten Genehmigungsunterlagen des PFB liegen dieser Leistungsbeschreibung bei. Die relevanten Nebenbestimmungen sind in Anhang 1 im Volltext beschrieben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-26 Auftragsbekanntmachung
2021-05-31 Berichtigung
2021-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-05-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ingenieur- und Hochbauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des AtG zur Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen. In dieser Funktion ist die BGE Auftraggeberin und vergibt die Arbeiten zur Errichtung des Endlagers Konrad. Der gesamte durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistungsumfang ist in der Leistungsbeschreibung und dem zugehörigen Leistungsverzeichnis festgeschrieben. Im Rahmen der Errichtung des Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle auf dem Gelände der Schachtanlage Konrad 2 eine Flurförderanlage (FFA) errichtet. Die in der Umladehalle installierte Flurförderanlage ist gleisgebunden und verbindet den Umschlagbereich in der Umladehalle mit der Pufferhalle und der Schachthalle. Mit der Flurförderanlage werden über ein Seilzugsystem die mit den Transporteinheiten beladenen Plateauwagen angetrieben. Die Bedienung und Steuerung der Flurförderanlage erfolgt handgesteuert oder automatisiert vom Leitstand aus. Die Flurförderanlage besteht aus Gleisfördereinrichtungen in 5 Gleisabschnitten mit unterschiedlichen Gleislängen, 2 Querverschüben, Gleissperren und elektrischen Anlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung und Errichtung einer betriebsbereiten und funktionsfähigen FFA sowie deren Inbetriebnahme unter Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen Randbedingungen des Endlagers Konrad. Es wird Folgendes gefordert: — Ausführungsreife Planung der FFA inkl. Erstellung der herstellerspezifischen Planungsunterlagen, — Zuarbeit zu erforderlichen Genehmigungen (Atomrecht, Bergrecht), — Erstellung der für die Vorprüfung durch die atomrechtliche Aufsicht benötigten Vorprüfunterlagen (siehe hierzu Anlage 8, Abschnitt C 2.2), — Fertigung, Lieferung und Montage der FFA, — Inbetriebnahme, Einweisung, Übergabe, — Fortlaufende Dokumentation während der Projektbearbeitung, — Regelmäßige Wartung und Service. Die Bestimmungen des Atom- und Bergrechts sind ebenso wie der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad (PFB) und dessen Nebenbestimmungen sowie die Regelwerke des kerntechnischen Ausschusses (KTA) in jeder Phase der Leistungserbringung zu beachten. Die relevanten Genehmigungsunterlagen des PFB liegen dieser Leistungsbeschreibung bei. Die relevanten Nebenbestimmungen sind in Anhang 1 im Volltext beschrieben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ingenieur- und Hochbauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Industrielle Maschinen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Salzgitter, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
Internetadresse: http://www.bge.de 🌏
E-Mail: thomas.krefft@bge.de 📧
Telefon: +49 5171/431623 📞
Fax: +49 5171/431502 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E61566245 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E61566245 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-31 📅
Datum des Beginns: 2022-01-17 📅
Datum des Endes: 2025-11-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 103-269964
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
Rechnungsstellung erfolgt elektronisch (X-Rechnung).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des AtG zur Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen.
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In dieser Funktion ist die BGE Auftraggeberin und vergibt die Arbeiten zur Errichtung des Endlagers Konrad.
Der gesamte durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistungsumfang ist in der Leistungsbeschreibung und dem zugehörigen Leistungsverzeichnis festgeschrieben.
Im Rahmen der Errichtung des Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle auf dem Gelände der Schachtanlage Konrad 2 eine Flurförderanlage (FFA) errichtet. Die in der Umladehalle installierte Flurförderanlage ist gleisgebunden und verbindet den Umschlagbereich in der Umladehalle mit der Pufferhalle und der Schachthalle. Mit der Flurförderanlage werden über ein Seilzugsystem die mit den Transporteinheiten beladenen Plateauwagen angetrieben. Die Bedienung und Steuerung der Flurförderanlage erfolgt handgesteuert oder automatisiert vom Leitstand aus.
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Die Flurförderanlage besteht aus Gleisfördereinrichtungen in 5 Gleisabschnitten mit unterschiedlichen Gleislängen, 2 Querverschüben, Gleissperren und elektrischen Anlagen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung und Errichtung einer betriebsbereiten und funktionsfähigen FFA sowie deren Inbetriebnahme unter Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen Randbedingungen des Endlagers Konrad.
Es wird Folgendes gefordert:
— Ausführungsreife Planung der FFA inkl. Erstellung der herstellerspezifischen Planungsunterlagen,
— Zuarbeit zu erforderlichen Genehmigungen (Atomrecht, Bergrecht),
— Erstellung der für die Vorprüfung durch die atomrechtliche Aufsicht benötigten Vorprüfunterlagen (siehe hierzu Anlage 8, Abschnitt C 2.2),
— Fertigung, Lieferung und Montage der FFA,
— Inbetriebnahme, Einweisung, Übergabe,
— Fortlaufende Dokumentation während der Projektbearbeitung,
— Regelmäßige Wartung und Service.
Die Bestimmungen des Atom- und Bergrechts sind ebenso wie der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad (PFB) und dessen Nebenbestimmungen sowie die Regelwerke des kerntechnischen Ausschusses (KTA) in jeder Phase der Leistungserbringung zu beachten. Die relevanten Genehmigungsunterlagen des PFB liegen dieser Leistungsbeschreibung bei. Die relevanten Nebenbestimmungen sind in Anhang 1 im Volltext beschrieben.
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— Fertigung, Lieferung und Montage der FFA · Inbetriebnahme, Einweisung, Übergabe,
Beschreibung der Verlängerungen:
Ergeben sich Verzögerungen bei der Planung und Genehmigung kann der Auftrag – nach Mitteilung durch den Auftraggeber – verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzgitter, Bleckenstedt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung/Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung/Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
— Darstellung der Unternehmensstruktur,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen §123, §124.
Sämtliche Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionenihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zu Betriebshaftpflicht nebst Deckungsbestätigung (min 5 Mio. EUR für Personen und Sachschäden),
— Aktuelle Bankauskunft,
— Angabe des Umsatzes in den letzten 3 Jahren mit vergleichbaren Leistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber sollte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit der Lieferung und Montage von vergleichbaren Aufträgen einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 2,0 Mio. EUR (ohne Ersatzteile und Reparaturen) erzielt haben. Entsprechende Referenzen sind beizubringen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Darlegung seiner fachlichen Eignung hat der Bewerber Angaben und Nachweise über mindestens ein mit dem in der Bekanntmachung und der Leistungsbeschreibung beschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt, das er durchgeführt hat, zu erbringen. Es werden nur Referenzen über Projekte bewertet, welche in den letzten 10 Jahren abgenommen wurden. Projektbeschreibungen / Erläuterungen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal 2 DIN A4-Seiten vorzulegen; es sind Ausführungszeit, Ansprechpartner der Auftraggeber, Auftragssumme anzugeben und – soweit vorhanden – Referenzschreiben beizufügen.
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Die vom Bewerber vorgelegten Projektbeschreibungen werden nach Art und Umfang mit dem Auftragsgegen-stand, der in der Bekanntmachung des vorliegenden Vergabeverfahrens dargestellt ist, verglichen. Hierbei werden die nachfolgend genannten Merkmale, welche die für die Ausführung des Auftrages relevanten Erfahrungen/Kenntnisse wiedergeben, bewertet.
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— vergleichbare flurgebundene Förderanlage,
— ähnlich anspruchsvolle Steuerungstechnik,
— vergleichbares Genehmigungsumfeld, insbesondere in Verbindung mit der Erstellung von atomrechtlichen Vorprüf- und Genehmigungsunterlagen,
— Auftragswert >500 000 EUR Unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes bewertet der Auftraggeber die vorgelegten Referenzen und beurteilt, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mittels der vorgelegten Referenzen darlegen kann, dass er/sie über die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, die eine vertragsgemäße Auftragsausführung erwarten lassen.
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Die genannten Referenzen gehen zu 100 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Punktesystem: 0 Punkte = nicht vergleichbar, 1 Punkt = annähernd vergleichbar, 2 Punkte = vergleichbar. Bei Nennung von mehr als 5 Referenzen gehen nur die punkthöchsten 5 Referenzobjekte in die Bewertung ein. Wenn mehr als 5 Teilnahmeanträge vorliegen, werden 5 Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Objektive Kriterien für diese Auswahl sind Erfahrung mit vergleichbaren Projekten.
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Mindeststandards:
Der Bewerber verfügt über ein durch eine unabhängige akkreditierte Stelle nachgewiesenes/zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem
— nach ISO 19443,
— oder nach DIN EN ISO 9001 sowie Bescheinigung der Erfüllung der Anforderungen nach KTA 1401 durch Dritte,
— oder es erfolgt eine Auditierung durch den Auftraggeber/BGE vollständig oder ergänzend.
Grundsätzlich kann der Bewerber den Nachweis eines vergleichbaren QM-Systems durch geeignete Unterlagen (z. B. QM-Handbuch) in Verbindung mit einer erfolgreichen Auditierung durch den Auftraggeber erbringen. Voraussetzung hierbei ist der Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen gem. Vordruck „Selbstauskunft Qualitätsmanagement“ (Punkte 4 – 22). Dieser ist ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen.
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Das Qualitätsmanagementsystem und der Geltungsbereich des Nachweises muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen.
Der Auftraggeber behält sich grundsätzlich vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages/des Angebotes im Hinblick auf die Erfüllung der genannten Regelwerke zu auditieren. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
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Die Zertifizierung ISO 9001 muss sämtliche Leistungsbereiche des Vergabegegenstandes, d. h. Planung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung umfassen.
Der Auftraggeber wird das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages auditieren (vgl. Beiblatt „Ablauf des Vergabeverfahrens“).
Der Bewerber hat Angaben über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (nur Eigenpersonal) zu machen. Hierbei hat er im Schnitt wenigstens 5 Planungsingenieure/-techniker (Stahlbau und Mechanik und / oder Elektrotechnik) als Eigenpersonal zu beschäftigen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§12 AtG i.V. § 2 Ziff. 3 AtZüV) festgestellt ist.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bewerben sich mehr als 5 geeignete Unternehmen werden diejenigen Unternehmen zu den Verhandlungen eingeladen welche den höchsten Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 Jahren erwirtschaftet haben (vgl. II.3 des Teilnahmeantrages).
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die Rahmenvereinbarung betrifft lediglich zusätzliche Planungsleistungen welche gegebenenfalls anfallen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist daher identisch mit der Vertragslaufzeit des Hauptvertrages (voraussichtlich bis Abnahme).
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Rahmenvereinbarung betrifft lediglich zusätzliche Planungsleistungen welche gegebenenfalls anfallen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist daher identisch mit der Vertragslaufzeit des Hauptvertrages (voraussichtlich bis Abnahme).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-08-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisations- und Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Preis (Gewichtung): 70 %

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Internetadresse: www.bge.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E61566245 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
Quelle: OJS 2021/S 103-269964 (2021-05-26)
Berichtigung (2021-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des AtG zur Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen. In dieser Funktion ist die BGE Auftraggeberin und vergibt die Arbeiten zur Errichtung des Endlagers Konrad. Der gesamte durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistungsumfang ist in der Leistungsbeschreibung und dem zugehörigen Leistungsverzeichnis festgeschrieben. Im Rahmen der Errichtung des Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle auf dem Gelände der Schachtanlage Konrad 2 eine Flurförderanlage (FFA) errichtet. Die in der Umladehalle installierte Flurförderanlage ist gleisgebunden und verbindet den Umschlagbereich in der Umladehalle mit der Pufferhalle und der Schachthalle. Mit der Flurförderanlage werden über ein Seilzugsystem die mit den Transporteinheiten beladenen Plateauwagen angetrieben. Die Bedienung und Steuerung der Flurförderanlage erfolgt handgesteuert oder automatisiert vom Leitstand aus. Die Flurförderanlage besteht aus Gleisfördereinrichtungen in 5 Gleisabschnitten mit unterschiedlichen Gleislängen, 2 Querverschüben, Gleissperren und elektrischen Anlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung und Errichtung einer betriebsbereiten und funktionsfähigen FFA sowie deren Inbetriebnahme unter Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen Randbedingungen des Endlagers Konrad. Es wird Folgendes gefordert: — Ausführungsreife Planung der FFA inkl. Erstellung der herstellerspezifischen Planungsunterlagen; — Zuarbeit zu erforderlichen Genehmigungen (Atomrecht, Bergrecht); — Erstellung der für die Vorprüfung durch die atomrechtliche Aufsicht benötigten Vorprüfunterlagen (siehe hierzu Anlage 8, Abschnitt C 2.2); — Fertigung, Lieferung und Montage der FFA; — Inbetriebnahme, Einweisung, Übergabe; — Fortlaufende Dokumentation während der Projektbearbeitung; — Regelmäßige Wartung und Service. Die Bestimmungen des Atom- und Bergrechts sind ebenso wie der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad (PFB) und dessen Nebenbestimmungen sowie die Regelwerke des kerntechnischen Ausschusses (KTA) in jeder Phase der Leistungserbringung zu beachten. Die relevanten Genehmigungsunterlagen des PFB liegen dieser Leistungsbeschreibung bei. Die relevanten Nebenbestimmungen sind in Anhang 1 im Volltext beschrieben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Berichtigung

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 107-278919
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 103-269964
ABl. S-Ausgabe: 107

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Ausführungsreife Planung der FFA inkl. Erstellung der herstellerspezifischen Planungsunterlagen;
— Zuarbeit zu erforderlichen Genehmigungen (Atomrecht, Bergrecht);
— Erstellung der für die Vorprüfung durch die atomrechtliche Aufsicht benötigten Vorprüfunterlagen (siehe hierzu Anlage 8, Abschnitt C 2.2);
— Fertigung, Lieferung und Montage der FFA;
— Inbetriebnahme, Einweisung, Übergabe;
— Fortlaufende Dokumentation während der Projektbearbeitung;
Quelle: OJS 2021/S 107-278919 (2021-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des AtG zur Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen. In dieser Funktion ist die BGE Auftraggeberin und vergibt die Arbeiten zur Errichtung des Endlagers Konrad. Der gesamte durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistungsumfang ist in der Leistungsbeschreibung und dem zugehörigen Leistungsverzeichnis festgeschrieben. Im Rahmen der Errichtung des Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle auf dem Gelände der Schachtanlage Konrad 2 eine Flurförderanlage (FFA) errichtet. Die in der Umladehalle installierte Flurförderanlage ist gleisgebunden und verbindet den Umschlagbereich in der Umladehalle mit der Pufferhalle und der Schachthalle. Mit der Flurförderanlage werden über ein Seilzugsystem die mit den Transporteinheiten beladenen Plateauwagen angetrieben. Die Bedienung und Steuerung der Flurförderanlage erfolgt handgesteuert oder automatisiert vom Leitstand aus. Die Flurförderanlage besteht aus Gleisfördereinrichtungen in 5 Gleisabschnitten mit unterschiedlichen Gleislängen, 2 Querverschüben, Gleissperren und elektrischen Anlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung und Errichtung einer betriebsbereiten und funktionsfähigen FFA sowie deren Inbetriebnahme unter Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen Randbedingungen des Endlagers Konrad. Es wird Folgendes gefordert: · Ausführungsreife Planung der FFA inkl. Erstellung der herstellerspezifischen Planungsunterlagen · Zuarbeit zu erforderlichen Genehmigungen (Atomrecht, Bergrecht) · Erstellung der für die Vorprüfung durch die atomrechtliche Aufsicht benötigten Vorprüfunterlagen (siehe hierzu Anlage 8, Abschnitt C 2.2) · Fertigung, Lieferung und Montage der FFA · Inbetriebnahme, Einweisung, Übergabe · Fortlaufende Dokumentation während der Projektbearbeitung · Regelmäßige Wartung und Service Die Bestimmungen des Atom- und Bergrechts sind ebenso wie der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad (PFB) und dessen Nebenbestimmungen sowie die Regelwerke des kerntechnischen Ausschusses (KTA) in jeder Phase der Leistungserbringung zu beachten. Die relevanten Genehmigungsunterlagen des PFB liegen dieser Leistungsbeschreibung bei. Die relevanten Nebenbestimmungen sind in Anhang 1 im Volltext beschrieben.
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Gesamtwert des Auftrags: 5 698 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 250-659270
ABl. S-Ausgabe: 250

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
· Ausführungsreife Planung der FFA inkl. Erstellung der herstellerspezifischen Planungsunterlagen · Zuarbeit zu erforderlichen Genehmigungen (Atomrecht, Bergrecht) · Erstellung der für die Vorprüfung durch die atomrechtliche Aufsicht benötigten Vorprüfunterlagen (siehe hierzu Anlage 8, Abschnitt C 2.2) · Fertigung, Lieferung und Montage der FFA · Inbetriebnahme, Einweisung, Übergabe · Fortlaufende Dokumentation während der Projektbearbeitung · Regelmäßige Wartung und Service Die Bestimmungen des Atom- und Bergrechts sind ebenso wie der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad (PFB) und dessen Nebenbestimmungen sowie die Regelwerke des kerntechnischen Ausschusses (KTA) in jeder Phase der Leistungserbringung zu beachten. Die relevanten Genehmigungsunterlagen des PFB liegen dieser Leistungsbeschreibung bei. Die relevanten Nebenbestimmungen sind in Anhang 1 im Volltext beschrieben.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-20 📅
Name: Windhoff Bahn- und Anlagentechnik GmbH
Postanschrift: Hovestraße 10
Postort: Rheine
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 5 698 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 Nr.2 GWB

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 250-659270 (2021-12-21)