Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird bis zu 7 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggfs. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Dies ist der Fall, wenn der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die in Ziffer III.1.2 lit. a) und III.1.3 lit. a) dargestellten Anforderungen erfüllt. Auf die Ausführungen in Ziffer III.1.3 lit. c) wird verwiesen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als 7 geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den geeigneten Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden je Bewerber die Referenzen herangezogen.
Sofern die Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen, werden diese wie folgt bewertet:
Es werden maximal 5 Referenzen bewertet. Jede Referenz wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtpunktzahl bestimmt sich daher aus der Anzahl der Referenzen sowie der jeweiligen Punktebewertung. Inhaltlich werden dabei folgende Aspekte bewertet:
- Vergleichbarkeit des Referenzprojektes in Bezug auf die unter Ziffer II.2.4) dargestellten Anforderungen.
Dabei wird jede Referenz nach folgendem Punkteschema bewertet:
5 Punkte: Die Referenz ist in allen Aspekten mit den ausgeschriebenen Leistungen vollständig vergleichbar.
4 Punkte: Die Referenz ist in den genannten Aspekten mit den ausgeschriebenen Leistungen nahezu vollständig vergleichbar.
3 Punkte: Die Referenz ist in den genannten Aspekten mit den ausgeschriebenen Leistungen im Wesentlichen vergleichbar.
2 Punkte: Die Referenz ist in den genannten Aspekten mit den ausgeschriebenen Leistungen mit Einschränkungen vergleichbar.
1 Punkt: Die Referenz ist in den genannten Aspekten mit den ausgeschriebenen Leistungen nur in geringem Umfang vergleichbar.
0 Punkte: Die Referenz ist in den genannten Aspekten nicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter 3 überschritten wird, entscheidet das Los.