— Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen).
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und 2-felsfrei auszufüllen. Das Leistungsverzeichnis ist im „aidf-Format“ (Administration Intelligence Data Format) zu verwenden. Dieses kann mit der kostenlosen Software „AI LVCockpit“ der Firma Administration Intelligence AG bearbeitet und abgespeichert werden. Die aktuellste Version kann unter
http://www.lv-cockpit.de/ heruntergeladen werden. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis als Datei im „aidf-Format“ mit dem Angebot über „Meine e-Vergabe“ auf die e-Vergabe-Plattform des Bundes hochzuladen. Das Angebot darf die Datei „Leistungsverzeichnis.aidf“ jeweils nur einmal enthalten. Die „Leistungsverzeichnis.aidf“ darf in keinem zip-Ordner enthalten sein.
— Angebotsbestätigung.
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126 b BGB einzureichen.
— Inhaltliches Konzept.
Mit Angebotsabgabe hat der Bieter für die Durchführung der gesamten Leistung (siehe Vergabeunterlagen) ein inhaltliches Konzept einzureichen, welches Aussagen zu folgenden Punkten enthalten muss:
a) zum Projektmanagement bei der allgemeinen Koordination und individuellen Betreuung des Netzwerkes,
b) zur Konzeption, Bewerbung, Organisation, Durchführung und Dokumentation von Veranstaltungen,
c) zur Gestaltung der Zusammenarbeit mit den Betrieben des Netzwerkes sowie
d) zur Konzeption der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Netzwerkes (Zielgruppenansprache, Medien, Vernetzung, etc.). Details siehe Vergabeunterlagen.
— Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten! Die Bereitstellung entsprechender Informationen erfolgt ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Für einen Zugang zu diesen Informationen ist eine dortige Registrierung als am Vergabeverfahren teilnehmender Nutzer der e-Vergabe zwingend erforderlich! Nur am Vergabeverfahren teilnehmender Nutzer der e-Vergabe erhalten dann per E-Mail automatisierte Nachrichten über neue Informationen zum Vergabeverfahren.
— Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes
www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent („Meine e-Vergabe“)“ abzugeben.
Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax etc. übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
— Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
— Nachunternehmen
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall.
Der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe.
— Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.