Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5) Grundkenntnisse bzw. Erfahrungen im Bereich MTB-Tourismus: Der Auftragnehmer muss aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit über grundlegende Fachkenntnisse zum Thema Mountainbike und Mountainbike-Tourismus verfügen. Er muss Erfahrungen in der Information und Beratung zu MTB-Themen haben. (Anlage E)
6) Angaben zu wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, mit Angaben zu Umfang, Leistungszeit und öffentlichen und privaten Auftraggebern (wenn möglich mit Ansprechpartner): Erforderlich sind fachlich fundierte und abgeschlossene Beispiele als Referenzen in Form von mindestens einer abgeschlossenen Studie, einem Bericht oder einer Konzepterstellung für Dritte oder Informations- und Beratungstätigkeiten für Dritte auf dem Gebiet des MTB-Tourismus. (Anlage E)
7) Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden und 250 000 EUR für Vermögensschäden. Andernfalls ist eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall die Bereitschaft besteht, eine Versicherungspolice in entsprechender Höhe abzuschließen oder eine bestehende entsprechend anzupassen.
Als Angebotsbestandteil sind folgende Unterlagen beizufügen:
8) Ein Konzept zur zeitlichen und inhaltlichen Umsetzung der Leistungsbestandteile gemäß der Aufgabenbeschreibung (Anlage C1) (siehe auch Anlage B – Wertungsschema) sowie
9) die Anlage zur Bewertung der Angebotspreise (Anlage C2).
10) Angabe von mindestens zwei qualifizierten Personen, die als Team während der Projektrealisierung zur Verfügung stehen (Hochschul-/Fachhochschulabschluss auf den Gebieten Geografie, Tourismus, Verkehrsplanung oder ähnliches). Zum Nachweis ist mit dem Angebot die Qualifikation des eingesetzten Personals (Projektteam) nachzuweisen. Als Mindestpersonal wird eine Person für die Projektleitung und eine weitere Person für die Vertretung der Projektleitung vorausgesetzt. Hierzu sind in der Anlage D die entsprechenden Angaben vorzunehmen.
11) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung (eingescannt als PDF) abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit (lfd. Nummern 1 bis 7) ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
12) Bei Einbeziehung von Partnern und Unterauftragnehmern ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
Zu Unterauftragnehmern zählen auch freie Mitarbeiter. Bloße Zulieferungen oder reine Hilfsfunktionen stellen unwesentliche Teile der Leistung dar und fallen nicht unter den Begriff des Unterauftrags.