Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die für die Bewertung vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind III.1.3) zu entnehmen. Gefordert sind Angaben über vergleichbare abgeschlossenen Leistungen in den letzten 10 Jahren nach § 46 (3) 1 VgV:
a) Wichtung: 40 %, Vergleichbare Dienstleistungen sind wie folgt definiert: Referenzen für erbrachte SiGeKo-Leistungen (Planungsphase) im Anlagenbau (z.B. (Petro-) Chemische Industrie, Papierindustrie, Energietechnik, etc.) von der Entwurfsplanung bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung von Neubauten oder eines Umbaus (Definition nach § 2 Absätze (2) und (5) HOAI).
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
- 5 Punkte: 5 geplante Bauwerke; jeweils Bausumme >10 Mio € (netto)
- 4 Punkte: 4 geplante Bauwerke; jeweils Bausumme >10 Mio € (netto)
- 3 Punkte: 3 geplante Bauwerke; jeweils Bausumme >10 Mio € (netto)
- 2 Punkte: 2 geplante Bauwerke; jeweils Bausumme >10 Mio € (netto)
- 1 Punkt (Mindestanforderung noch erfüllt): 1 geplantes Bauwerk; Bausumme >10 Mio € (netto)
- 0 Punkte: keines der o. g. Merkmale erfüllt
b) Wichtung: 60 %, Vergleichbare Dienstleistungen sind wie folgt definiert: Referenzen für erbrachte SiGeKo-Leistungen (Bauabwicklung) an verkehrwasserbaulichen Ingenieurbauwerken (z.B. Kanalbau, Schleusenbau, Hafenbau, Wehranlagen, etc.). Die Bauarbeiten müssen am (≤10m Abstand) oder im Gewässer erfolgt sein.
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
- 5 Punkte: 5 ausgeführte Bauwerke
- 4 Punkte: 4 ausgeführte Bauwerke
- 3 Punkte: 3 ausgeführte Bauwerke
- 2 Punkte: 2 ausgeführte Bauwerke
- 1 Punkt (Mindestanforderung noch erfüllt): 1 ausgeführtes Bauwerk
- 0 Punkte: keines der o. g. Merkmale erfüllt
Ist die Mindestanforderung nicht erfüllt (= 0 Punkte des Bewerbers), ist die Eignung nicht nachgewiesen und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.