Gegenstand der Ausschreibung ist die beabsichtigte Anmietung, Aufstellung, und Wartung einschl. Lieferung von Verbrauchsmaterialien (ausgenommen Papier) teils unterschiedlicher digitaler Druck- und Kopierlösungen für die Verwaltung der Stadt Rheinbach in verschiedenen Gebäuden der Verwaltung und der in ihrer Trägerschaft befindlichen Schulen und Kindertagesstätten.
Sämtliche Geräte sowie die Verwaltungssoftware im Leistungsverzeichnis sind als Neugeräte von ein und demselben Hersteller für Multifunktionssysteme, Produktionssystem sowie Verwaltungssoftware anzubieten. Die anzubietenden Multifunktionssysteme sollen nicht vor dem 1. Quartal 2020 im Markt eingeführt worden sein.
Für die Druck- und Kopiergeräte hat der Auftragnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit einen Full-Service zu erbringen, der alle Reparaturen, Wartungen, sämtliche Ersatzteile und Verbrauchmaterialien – mit Ausnahme des Papiers – beinhaltet. Für die Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien dürfen nur Originalteile des Herstellers verwandt werden. Die Systeme sind mit einer automatischen Tonerbestellung, Zählerstandmitteilung, sowie Servicecodeübermittlung, die an den Anbieter in verschlüsselter Form gesendet wird, ausgestattet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kopiergeräte (Verwaltung, Schulen + KiTa)
2/2020
Produkte/Dienstleistungen: Fotokopiergeräte und Thermokopiergeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die beabsichtigte Anmietung, Aufstellung, und Wartung einschl. Lieferung von Verbrauchsmaterialien (ausgenommen Papier)...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die beabsichtigte Anmietung, Aufstellung, und Wartung einschl. Lieferung von Verbrauchsmaterialien (ausgenommen Papier) teils unterschiedlicher digitaler Druck- und Kopierlösungen für die Verwaltung der Stadt Rheinbach in verschiedenen Gebäuden der Verwaltung und der in ihrer Trägerschaft befindlichen Schulen und Kindertagesstätten.
Sämtliche Geräte sowie die Verwaltungssoftware im Leistungsverzeichnis sind als Neugeräte von ein und demselben Hersteller für Multifunktionssysteme, Produktionssystem sowie Verwaltungssoftware anzubieten. Die anzubietenden Multifunktionssysteme sollen nicht vor dem 1. Quartal 2020 im Markt eingeführt worden sein.
Für die Druck- und Kopiergeräte hat der Auftragnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit einen Full-Service zu erbringen, der alle Reparaturen, Wartungen, sämtliche Ersatzteile und Verbrauchmaterialien – mit Ausnahme des Papiers – beinhaltet. Für die Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien dürfen nur Originalteile des Herstellers verwandt werden. Die Systeme sind mit einer automatischen Tonerbestellung, Zählerstandmitteilung, sowie Servicecodeübermittlung, die an den Anbieter in verschlüsselter Form gesendet wird, ausgestattet.
1️⃣
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Rheinbach
Schweigelstr. 23
53359 Rheinbach
Die Geräte sind an die einzelnen Verwaltungsgebäude, Schule und KiTa der Stadt Rheinbach zu liefern und zu...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Stadt Rheinbach
Schweigelstr. 23
53359 Rheinbach
Die Geräte sind an die einzelnen Verwaltungsgebäude, Schule und KiTa der Stadt Rheinbach zu liefern und zu warten. Die Adressen sind im Dokument „Standorte Kopiererausschreibung 2021“ als Teil des Leistungsverzeichnisses aufgelistet.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die beabsichtigte Anmietung, Aufstellung, und Wartung einschl. Lieferung von Verbrauchsmaterialien (ausgenommen Papier)...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die beabsichtigte Anmietung, Aufstellung, und Wartung einschl. Lieferung von Verbrauchsmaterialien (ausgenommen Papier) teils unterschiedlicher digitaler Druck- und Kopierlösungen für die Verwaltung der Stadt Rheinbach in verschiedenen Gebäuden der Verwaltung und der in ihrer Trägerschaft befindlichen Schulen und Kindertagesstätten.
Sämtliche Geräte sowie die Verwaltungssoftware im Leistungsverzeichnis sind als Neugeräte von ein und demselben Hersteller für Multifunktionssysteme, Produktionssystem sowie Verwaltungssoftware anzubieten. Die anzubietenden Multifunktionssysteme sollen nicht vor dem 1. Quartal 2020 im Markt eingeführt worden sein.
Für die Druck- und Kopiergeräte hat der Auftragnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit einen Full-Service zu erbringen, der alle Reparaturen, Wartungen, sämtliche Ersatzteile und Verbrauchmaterialien – mit Ausnahme des Papiers – beinhaltet. Für die Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien dürfen nur Originalteile des Herstellers verwandt werden. Die Systeme sind mit einer automatischen Tonerbestellung, Zählerstandmitteilung, sowie Servicecodeübermittlung, die an den Anbieter in verschlüsselter Form gesendet wird, ausgestattet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-05-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Die Frist für die Einreichung von Rückfragen endet am 9.2.2021.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Befähigung zur qualifizierten Berufsausübung wird vorausgesetzt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Wie bisher soll sich die Mietdauer auf 60 Monate/5 Jahre erstrecken. Dies hängt mit der auf 5 Jahre ausgelegten Refinanzierung der Kopiergeräte seitens der...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Wie bisher soll sich die Mietdauer auf 60 Monate/5 Jahre erstrecken. Dies hängt mit der auf 5 Jahre ausgelegten Refinanzierung der Kopiergeräte seitens der Lieferanten zusammen. Die Vertragsdauer ist nach § 21 (6) VgV grundsätzlich auf 4 Jahre begrenzt, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor. Dieser Sonderfall lässt sich damit begründen, dass eine Vertragslaufzeit unter 5 Jahren für die eine oder andere Firma uninteressant ist, 5 Jahre marktüblich sind und die entsprechenden Haushaltsmittel sowohl im Fachgebiet 10 und Fachgebiet 40 auf einen fünf-Jahrs-Zeitraum kalkuliert sind. Daher war sowohl aus haushaltswirtschaftlichen Gründen und Vermeidung der Beschränkung des Wettbewerbs die Notwendigkeit geboten, von der 48-Monats-Frist der VgV abzuweichen und einen 60-monatige Rahmenvereinbarung auszuschreiben.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-15
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-02-15
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle der Stadt, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Zentrale Vergabestelle der Stadt Rheinbach. Da es sich um ein elektronisches Ausschreibungsverfahren handelt, ist der Submissionstermin nicht öffentlich.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD9YTN2
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 281 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 010-016582
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: ohne
Los-Identifikationsnummer: Gesamtauftrag
Titel: Auftragserteilung für Kopiergeräte
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ricoh Deutschland GmbH
Postanschrift: Vahrenwalder Str.
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Region Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 235 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 281 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD9DDHQ
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 082-211182 (2021-04-23)