Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2 .Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5. Der Kreis Herford führt das Vergabeverfahren über das zentrale Vergabeportal „
https://www.deutscheevergabe.de “ nach den Bestimmungen der VgV durch. Die Unterlagen können dort ausschließlich elektronisch
abgerufen und bis zum Schlusstermin eingestellt werden. (Ein Zusenden der Unterlagen und/oder eine Einreichung von Angebotsunterlagen per Post ist nicht möglich). Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren
sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten sich dort kostenfrei zu registrieren und die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
6. Fragen und Auskünfte: Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10.01.2021 über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.
7. Angebotsfrist: Von interessierten Bietern ist das Angebot ausschließlich auf dem elektronischen Wege via „
https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/59677EBC-9EC8-442D-AE29-D03C09E0F3ED “ einzureichen.
8. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
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Weitere Ausführungen zu II.2.4):
- Kostenfreie vollständige Einweisung der 4 Mitarbeiter der Deponie Reesberg auf das Gerät in zwei Gruppen;
-Das Gerät muss die für die Bundesrepublik Deutschland geltende 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (- Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BimSchV) gültig in der Fassung vom 08.11.2011 erfüllen:
- Der Hersteller übernimmt die volle Produkthaftung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen;
- In maximal 70 km Entfernung von der Deponie Reesberg hat der Gerätehersteller eine Firmenvertretung zu benennen, die für die Abwicklung von Garantieansprüchen sowie Wartungs- und Reparaturarbeiten verantwortlich ist und eine entsprechende Erklärung dieser Firmenvertretung muss bei Abgabe des Leitungsverzeichnisses mit vorgelegt werden;
- Das angebotene Gerät muss die Anforderungen (zu A) und Bedingungen (zu B) des Leistungsverzeichnisses erfüllen. Zum Nachweis ist/sind ein entsprechendes/entsprechende Technisches Datenblatt/Datenblätter o.ä. beizufügen;
- Lieferzeit/Lieferfrist nach Auftragserteilung: 40 Wochen nach Auftragsvergabe;
- Der Erfüllungsort ist die Deponie Reesberg, Felix-Wankel-Straße 15, 32278 Kirchlengern.