Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kreisverwaltung Südwestpfalz, Kindergartenverkehre
21/00075
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung: Begleitpersonen für im ÖPNV integrierte Kindergartenfahrten
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Es erfolgt eine jeweils losbezogene Wertung der Angebote unter Vorbehalt der Gesamtbeauftragung, sofern ein Bieter losbezogen jeweils das günstigste Angebot...”
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen
Es erfolgt eine jeweils losbezogene Wertung der Angebote unter Vorbehalt der Gesamtbeauftragung, sofern ein Bieter losbezogen jeweils das günstigste Angebot eingereicht hat.
Gemäß § 11 des Kindertagesstättengesetzes von Rheinland-Pfalz haben die Landkreise sowie Städte mit eigenem Jugendamt als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung die Beförderung von Kindern vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, für die kein Platz in einem wohnungsnahen Kindergarten zur Verfügung steht und die deshalb einen Kindergarten in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Gemeindeteil besuchen, zu gewährleisten und die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat mit seinem Urteil vom 27.11.2001, Az.: 7 A 10051/01, festgestellt, dass die Aufgabenträger bei Durchführung dieser Beförderungsleistungen auch zur Wahrnehmung der Aufsicht über die Kinder verpflichtet sind.
Der Kreistag des Landkreises Südwestpfalz hat in seiner Sitzung vom 14.12.2015 beschlossen, dass künftig durch Bereitstellung von Begleitpersonen auf den betroffenen Linienfahrten dieser Aufsichtspflicht nachgekommen werden soll. Die Beförderungen der Kindergartenkinder sollen ansonsten unverändert im öffentlichen Linienverkehr erfolgen.
Die Begleitpersonen sollen in den Linienbussen der Linienverkehrsbetreiber Queichtal Nahverkehrsgesellschaft mbH (QNV) und Südwest Mobil GmbH (SWM) auf den derzeit genutzten Fahrten zu den Kindertagesstätten und zurück zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht eingesetzt werden. Für die Verbringung und Abholung der Kinder der Kindertagesstätte in Lug zwischen Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels und Einrichtung (Fußweg) wird eine zusätzliche Begleitperson gestellt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-07-25 📅
Datum des Endes: 2027-07-24 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber kann den Vertrag einmal um zwei Jahre verlängern. Hierfür muss die einseitige schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer spätestens drei...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber kann den Vertrag einmal um zwei Jahre verlängern. Hierfür muss die einseitige schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Vertragsende zugegangen sein.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Linienbündel Pirmasens-Umland: Linienverkehrsbetreiber: Queichtal Nahverkehrsgesellschaft mbH (Mitte des Landkreises)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Linienbündel Pirmasens-Umland: Linienverkehrsbetreiber: Queichtal Nahverkehrsgesellschaft mbH (östl. Landkreis)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
- 2. Nachweis über eine Gewerbeanmeldung oder den Eintrag im Handelsregister nach § 44 Abs. 1 VgV. (nicht älter als sechs Monate)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
- 2. Nachweis über eine Gewerbeanmeldung oder den Eintrag im Handelsregister nach § 44 Abs. 1 VgV. (nicht älter als sechs Monate) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen)
- 3. Auszug Gewerbezentralregister nach § 150 GewO (nicht älter als sechs Monate) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen)
- 4. Nachweis der Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft (nicht älter als sechs Monate) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen)
- 8. Eigenerklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 48 Abs. 1 VgV, § 123 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 9. Eigenerklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 48 Abs. 1 VgV, § 124 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
- 5. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV (mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
- 5. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe besteht gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV. Als Mindestdeckungssumme gelten für Personen- und Sachschäden 5 Mio. EUR, für Vermögensschäden 250 000 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
- 6. Erklärung über geeignete Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen):...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
- 6. Erklärung über geeignete Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
- 10. Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
- 11. Angabe zu Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-25
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-01-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Einzureichende Unterlagen:
- 1. Firmenprofil/Unternehmensdarstellung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Haupttätigkeit des Unternehmens,
- für den Auftraggeber zuständige Niederlassung,
- für den Auftraggeber zuständige Ansprechpartner.
- 12. Mustererklaerung_1_AEntG (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334)
- 13. Mustererklaerung_3_Mindestentgelt (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334)
- 14. Einverständnis gemäß § 16 Abs. 6 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Einverständnis gemäß § 16 Abs. 6 VgV mit einer Angebotsfrist von 14 Kalendertagen ab Aufforderung zur Angebotsabgabe
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRHYY0N
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: https://mwvlw.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: https://mwvlw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: https://mwvlw.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 252-670452 (2021-12-23)