KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von interaktiven Displays mit Pylonensystemen für Schulen (1.7.2021 — 31.12.2022)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von interaktiven Displays mit Pylonensystemen für Schulen (1.7.2021 —...”
Titel
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von interaktiven Displays mit Pylonensystemen für Schulen (1.7.2021 — 31.12.2022)
2021040001
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Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von interaktiven Displays mit Pylonensystemen für Schulen.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tafeln📦
Ort der Leistung: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“19061 Schwerin Schulen in West-Mecklenburg, überwiegend in Schwerin, im Landkreis Ludwigslust-Parchim und Gemeinden.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von interaktiven Displays mit Pylonensystemen für Schulen aus....”
Beschreibung der Beschaffung
Die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von interaktiven Displays mit Pylonensystemen für Schulen aus. Diese sollen in Schulen in West-Mecklenburg, überwiegend in Schwerin, im Landkreis Ludwigslust-Parchim und Gemeinden zum Einsatz kommen. Die garantierte Abnahmemenge beträgt 60 Systeme.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Digitalpakt Schulen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zur Eignung FB 124,
— Bietererklärung zur Unternehmensgröße (Formular „Bietererklärungen“),
— Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124,
— Bietererklärung zur Unternehmensgröße (Formular „Bietererklärungen“),
— Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V), (Formular „Bietererklärungen“),
— Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V (Formular „Bietererklärungen“).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124,
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124,
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen),
— Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124,
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124,
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen),
— Gewerbeanmeldung, -ummeldung und Handels- / Berufs- / Partnerschaftsregisterauszug sowie Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) / Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan Handels- / Berufs- / Partnerschaftsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan gültig und nicht älter als 6 Monate,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan gültig und nicht älter als 6 Monate,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan gültig und nicht älter als 6 Monate.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis über die Ausstattungsmerkmale in deutscher Sprache (mit dem Angebot vorzulegen): Einreichung von Datenblättern,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis über die Ausstattungsmerkmale in deutscher Sprache (mit dem Angebot vorzulegen): Einreichung von Datenblättern, Prospekten, Nachweisen jeglicher Art, technische Spezifikationen aus denen die Erfüllung der, in der Leistungsbeschreibung, genannten Mindestanforderungen hervorgeht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 219-537004
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-30
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-30
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Eckdrift 41
19061 Schwerin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Vertreter des Auftraggebers.
“Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion „Kommunikation“...”
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion „Kommunikation“ eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch die in den Ausschreibungs- / Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung / Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Die geschätzten Mengenangaben sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch, der tatsächliche Mengenverbrauch kann wesentlich höher oder geringer sein.
Die Auftragserteilung erfolgt durch die nachfolgenden Auftraggeber:
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Eckdrift 93
19061 Schwerin
SIS — Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH
Eckdrift 93
19061 Schwerin
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDM5.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 042-104298 (2021-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-21) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Name: SIS – Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH
Öffentlicher Auftraggeber Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art:
“KSM AöR – Einrichtung des öffentlichen Rechts; SIS – Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH – kommunaler IT-Dienstleister”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR – Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von interaktiven Displays mit Pylonensystemen für Schulen...”
Titel
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR – Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von interaktiven Displays mit Pylonensystemen für Schulen (1.7.2021-31.12.2022)
2021040001
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“19061 Schwerin
Schulen in West-Mecklenburg, überwiegend in Schwerin, im Landkreis Ludwigslust-Parchim und Gemeinden”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 042-104298
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Cancom GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 15
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 15
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Cancom GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDL7
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 121-318816 (2021-06-21)