Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Dem Angebot sind Unterlagen, die dem Auftraggeber die Beurteilung der Eignung (Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde) des Bieters erlauben, beizufügen.
Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit sind folgende Nachweise zu erbringen:
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Maßnahmen zur Selbstreinigung,
— Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister einschließlich einer Gesellschafterliste,
— Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters.
Sollten Teile der Leistung an andere Unternehmen vergeben werden, so sind diese im Angebot zu benennen (gesondertes Formblatt).
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften sind folgende zusätzliche Unterlagen beizubringen:
— eine schriftliche Begründung, weshalb für die Angebotsabgabe die Bildung einer Bietergemeinschaft als erforderlich angesehen wird,
— Verzeichnis der Mitglieder mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
— eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen und dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
In allen Fällen ist sicherzustellen, dass der VMV ein gemeinsamer verantwortlicher Mitarbeiter (Projektverantwortlicher) sowie ein Vertreter zur Verfügung stehen.
Vorzulegende Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Bietergemeinschaften haben die Nachweise und Erklärungen für jedes ihrer Mitglieder vorzulegen.
Sofern Bieter einzelne Nachweise und Erklärungen nicht vorlegen, ist die Vergabestelle berechtigt, sie vom Vergabeverfahren auszuschließen. Sie behält sich unabhängig davon vor, nach Lage des Einzelfalls von einem Ausschluss abzusehen und einzelne Nachweise nachzufordern, worauf jedoch kein Anspruch besteht.