Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KVM- und Monitortechnik
20FEA47852
Produkte/Dienstleistungen: Monitoren📦
Kurze Beschreibung:
“Vergabe für einen Rahmenvertrag über die Ausstattung von Leitstellen und Sicherheitszentralen mit KVM- und Monitortechnik.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: KVM-Technik
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Monitoren📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: KVM Technik für Arbeitsplätze und zentrale Steuerungskomponenten.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 4 x 12 Monate
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Monitor-Technik
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Monitor-Technik für Bildausgabewände.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“—Vorlage der ausgefüllten Bietereigenerklärung (Anhang B2 der Bewerbungsbedingungen)
—Organisation Unternehmen:
Umfassende Beschreibung über Organisation,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
—Vorlage der ausgefüllten Bietereigenerklärung (Anhang B2 der Bewerbungsbedingungen)
—Organisation Unternehmen:
Umfassende Beschreibung über Organisation, kaufmännische und technische Leitung des Unternehmens. Erklärung über die technische Leistung des Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf die Erbringung von Systemwartung/-service/-pflege.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprachen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Vorlage der Lieferantenselbstauskunft (Anhang B1 der Bewerbungsbedingungen)
Der Bewerber hat zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Vorlage der Lieferantenselbstauskunft (Anhang B1 der Bewerbungsbedingungen)
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Lieferantenselbstauskunft soweit für ihn zutreffend auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Der Vordruck kann über das Vergabeportal heruntergeladen werden.
— Vorlage einer aussagefähigen Wirtschaftsauskunft (z. B. durch Creditform), welche nicht älter als 6 Monate ist,
— Vorlage einer gültigen Betriebshaftpflichtpolice sowie Nachweis der Höhe der Versicherungssumme,
— Aussage über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen für dieses Verfahren (inkl. Wertschöpfungstiefe). Sollte Zusammenarbeit beabsichtigt sein, ist das ausgefüllte Dokument „Bietergemeinschaftserklärung" (Anhang B3 der Bewerbungsbedingungen) mit abzugeben. Sollte die Leistung nicht als Bietergemeinschaft erbracht werden, ist Anhang B3 nicht abzugeben,
—Partnerschaftsverträge:
Umfassende Erklärung und Darstellung mit welchen Herstellern Partnerschaftsverträge existieren. Bitte beschreiben Sie auch den Umfang und die Tiefe des Partnerschaftsvertrages; z. B. ob sich die Beziehung nur auf eine Vertriebspartnerschaft bezieht oder auch vom Partner Serviceleistungen für den Hersteller (bitte alle Hersteller benennen) umgesetzt werden.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprachen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auflistung ist nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zu fassen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzprojekte Los 1 KVM-Technik
— Der Bieter muss mindestens 3 Referenzprojekte im Bereich Leitstellen/Sicherheitszentralen (KVM-Technik) vorweisen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzprojekte Los 1 KVM-Technik
— Der Bieter muss mindestens 3 Referenzprojekte im Bereich Leitstellen/Sicherheitszentralen (KVM-Technik) vorweisen können, die ein Volumen von je mindestens 250 000,00 EUR aufweisen. Die Angabe von Lieferrahmenverträgen eignen sich nicht als Referenz.
Je Referenzprojekt ist der Auftraggeber zu benennen, sowie ein Mitarbeiter des Auftraggebers inkl. Telefonnummer. Je Referenzprojekt ist eine kurze Beschreibung inkl. Angabe der erbrachten Leistungen zu erstellen. Darüber hinaus ist der ungefähre Auftragswert anzugeben. Eine Rundung auf volle 100 000er Summen ist möglich, sofern der Auftragswert nicht zwischen 200 000 und 300 000 EUR lag. Im letzteren Falle ist eine Rundung auf 10 000er Summen notwendig.
Referenzprojekte Los 2 Monitortechnik
— Der Bieter muss mindestens 3 Referenzprojekte im Bereich Monitorwände (Monitortechnik) vorweisen können, die ein Volumen von je mindestens 50 000,00 EUR aufweisen. Die Angabe von Lieferrahmenverträgen eignen sich nicht als Referenz.
Je Referenzprojekt ist der Auftraggeber zu benennen, sowie ein Mitarbeiter des Auftraggebers inkl. Telefonnummer. Je Referenzprojekt ist eine kurze Beschreibung inkl. Angabe der erbrachten Leistungen zu erstellen. Darüber hinaus ist der ungefähre Auftragswert anzugeben. Eine Rundung auf volle 10 000er Summen ist möglich, sofern der Auftragswert über 50 000 EUR liegt.
—Service-Netz innerhalb Deutschlands
Abgabe eines Dokumentes, in dem das Servicenetz in Deutschland aufgezeigt ist.
Bestätigung, dass das notwendige Field-Service-Netz vorhanden ist, um die im Rahmen dieser Ausschreibung geforderten Leistungen (Lieferung, Inbetriebnahme, Field-Service (Instandhaltung/Wartung Hardware und Pflege Software)) erbringen zu können.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprachen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-22
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-03-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) unter Nr. 20FEA47852 durchgeführt...”
1. Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) unter Nr. 20FEA47852 durchgeführt (Suchbegriff: 20FEA47852). Zur Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich. Sämtliche Kommunikation, die dieses Vergabeverfahren betrifft, ist über die Plattform ausschließlich an die unter I.3 genannten Ansprechpartner zu richten. Bei technischen Fragen und bei methodischen Fragen zur Plattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (0800/2658638), welche Ihnen in der Zeit von Mo-Fr von 9-15 Uhr zur Verfügung steht oder per Mail an einkauf-online@deutschebahn.com.
Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist für den Teilnahmeantrag die Dokumente auf der Plattform eingestellt sein müssen. Sollten Sie noch keinen Zugriff auf die Vergabeplattform der Deutschen Bahn besitzen, müssen Sie sich auf der Plattform unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU-Vergabe) registrieren.
2. Es ist zu beachten, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Nach erfolgreicher Qualifikation werden im zweiten Schritt die geeigneten Teilnehmer zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
3. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1, die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4. Berufung auf die Eignung Dritter („Eignungsleihe“).
(a) Bieter, die die Eignungsanforderungen in eigener Person nicht erfüllen und die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag benennen und Art und Umfang des Drittunternehmerleistung bezeichnen. Die benannten Drittunternehmen können nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden.
(b) Für Bewerbungen ist eine Benennung mehrerer Drittunternehmen im Teilnahmeantrag möglich. Eine verbindliche Festlegung auf ein Drittunternehmen muss in diesem Fall spätestens mit Abgabe der letztverbindlichen Angebote erfolgen.
(c) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für alle im Teilnahmeantrag benannten Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen.
(d) Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebots haben die Bieter ihrer Obliegenheit gem. § 47 Abs. 1 SektVO nachzukommen, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmensnachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
(e) Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bieter auch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wegen mangelnder Eignung vom Vergabeverfahren auszuschließen, soweit geforderte Verpflichtungserklärungen benannter Drittunternehmen, nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden.
5. Information zu möglicher strukturierter Verhandlung
Siehe in Vergabeplattform angehängtes Dokument „Basis Kommunikationspapier Spieltheorie".
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Bewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 016-037515 (2021-01-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: KVM-Technik für Arbeitsplätze und zentrale Steuerungskomponenten.
Umfang der Beschaffung
Titel: Monitortechnik
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Monitortechnik für Bildausgabewände.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 016-037515
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: KVM-Technik
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-21 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WEY Technology GmbH
Postanschrift: Lyoner Straße 20
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
“1. Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) unter Nr. 20FEA47852 durchgeführt...”
1. Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) unter Nr. 20FEA47852 durchgeführt (Suchbegriff: 20FEA47852). Zur Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich. Sämtliche Kommunikation, die dieses Vergabeverfahren betrifft, ist über die Plattform ausschließlich an die unter I.3 genannten Ansprechpartner zu richten. Bei technischen Fragen und bei methodischen Fragen zur Plattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (0800/2658638), welche Ihnen in der Zeit von Mo-Fr von 9-15 Uhr zur Verfügung steht oder per Mail an einkauf-online@deutschebahn.com.
Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist für den Teilnahmeantrag die Dokumente auf der Plattform eingestellt sein müssen. Sollten Sie noch keinen Zugriff auf die Vergabeplattform der Deutschen Bahn besitzen, müssen Sie sich auf der Plattform unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU-Vergabe) registrieren.
2. Es ist zu beachten, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Nach erfolgreicher Qualifikation werden im zweiten Schritt die geeigneten Teilnehmer zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
3. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4. Berufung auf die Eignung Dritter („Eignungsleihe“).
(a) Bieter, die die Eignungsanforderungen in eigener Person nicht erfüllen und die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag benennen und Art und Umfang des Drittunternehmerleistung bezeichnen. Die benannten Drittunternehmen können nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden.
(b) Für Bewerbungen ist eine Benennung mehrerer Drittunternehmen im Teilnahmeantrag möglich. Eine verbindliche Festlegung auf ein Drittunternehmen muss in diesem Fall spätestens mit Abgabe der letztverbindlichen Angebote erfolgen.
(c) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für alle im Teilnahmeantrag benannten Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen.
(d) Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebots haben die Bieter ihrer Obliegenheit gem. § 47 Abs. 1 SektVO nachzukommen, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmensnachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
(e) Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bieter auch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wegen mangelnder Eignung vom Vergabeverfahren auszuschließen, soweit geforderte Verpflichtungserklärungen benannter Drittunternehmen, nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden.
5. Information zu möglicher strukturierter Verhandlung
Siehe in Vergabeplattform angehängtes Dokument „Basis Kommunikationspapier Spieltheorie".
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Bewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 143-381420 (2021-07-22)