L2 Planungsleistungen „Technische Ausrüstung“ für d. Neubau ZfsG (2. BA), LP 3-9 und (1. BA), LP 5-9

Klinikum Nürnberg

Los 2 : Elektro, Fernmelde- u. informationstechnische Anlagen sowie Förderanlagen (Anlagengruppe 4, 5 und 6)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-11-05 Auftragsbekanntmachung
2022-02-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 900360-10B
Kurze Beschreibung:
Los 2 : Elektro, Fernmelde- u. informationstechnische Anlagen sowie Förderanlagen (Anlagengruppe 4, 5 und 6)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Nürnberg
Postanschrift: Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1
Postleitzahl: 90419
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-nuernberg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@klinikum-nuernberg.de 📧
Telefon: +49 9113983196 📞
Fax: +49 9113983141 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/3b5bfef5-f8c0-486c-92aa-0cff861b0476 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/3b5bfef5-f8c0-486c-92aa-0cff861b0476 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 218-574312
ABl. S-Ausgabe: 218

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zielsetzung der übergeordneten Planung zur weiteren Entwicklung des Klinikums Nürnberg ist u.a. die räumliche Zusammenfassung der Kliniken für Psychiatrie, für Psychosomatik sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie in ein „Zentrum für seelische Gesundheit“ (ZfsG). Hierfür ist ein Neubau am Standort Klinikum Nürnberg Nord geplant. Die Errichtung des Neubaus ist in zwei Bauabschnitten geplant. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet sowohl den 2. Bauabschnitt, welcher den Neubau des ZfsG darstellt, wie auch Teile der Vorabmaßnahme (1. Bauabschnitt), nämlich die Errichtung eines unterirdischen Versorgungsganges und die Umverlegung der damit zusammenhängenden Medien. Der 1. Bauabschnitt wurde bereits mit rd. 5 Mio. EUR in das Jahreskrankenhausbauprogramm 2019 aufgenommen und zwischenzeitlich fachlich gebilligt. Die Errichtung des 2. Bauabschnitts (Neubau) wurde im September 2020 mit rd. 75 Mio. EUR in das Jahreskrankenhausbauprogramm des Freistaates Bayern aufgenommen. Hierfür ist im Rahmen der LP 3 die fachliche Billigung zu beantragen. Die Errichtung eines Versorgungsgangs zum Anschluss des ZfsG an die bestehende Infrastruktur ist Teil des 1. BA, soll jedoch im Zusammenhang und parallel mit der Planung und Errichtung des Neubaus (2. BA) erfolgen. Die vorliegende Planung der Technischen Ausrüstung aus der Vorwegfestlegung bzw. der fachlichen Billigung muss im Verlauf der weiteren Planungsschritte kongruent mit der Hochbauplanung angepasst werden. Die aus den örtlichen, funktionalen und räumlichen Rahmenbedingungen hervorgegangene Neubau-Planung (2. BA) besteht aus einem 5-geschossigen Baukörper (Außenabmessungen ca. 142m x 33m bzw. 55m) mit Innenhöfen und einer teilweisen Unterkellerung. Eine Anbindung an den bestehenden Versorgungsgang für die Logistik und die Versorgungsleitungen ist im Bereich von Haus 52 vorgesehen. Ausgehend von der vorliegenden Vorentwurfsplanung ist unmittelbar nach Auftragserteilung die Entwurfsplanung mit der HU-Bau und die Genehmigungsplanung zu erstellen. Die Auflagen der fachlichen Billigung, insbesondere die vergaberechtlichen Auflagen, sind in den weiteren Planungsschritten zu berücksichtigen. Aufgrund von artenschutzrechtlichen Belangen ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu berücksichtigen, insbesondere bezüglich des Baumschutzes des vorhandenen Baumbestands und die artenschutzrechtlichen Auflagen. Mit dem Neubau entsteht ein Zentrum für seelische Gesundheit, welches die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, die Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie die Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter mit ihren Stationen, Tagesklinken und teilweise auch Ambulanzen beherbergen wird. Die drei Kliniken arbeiten diagnostisch und therapeutisch eng zusammen, sodass Synergien entstehen, welche sich im Gebäude widerspiegeln sollen, ohne dass die Eigenart der einzelnen Kliniken verloren gehen darf. Im Sinne einer exzellenten Patientenversorgung müssen auch die damit verbundenen Betriebsabläufe effizient und wirtschaftlich umgesetzt werden. Hierfür sind die UG-Bereiche mit dem Versorgungsgang und der vertikalen Erschließung (Aufzugsanlagen für die Logistik) von besonderer Bedeutung und erfordern ein durchdachtes Planungskonzept zur Technischen Ausrüstung. Es entsteht ein Neubau für 182 Betten und 110 tagesklinische Plätze mit einer geplanten Nutzfläche von ca. 11.800 Quadratmetern. Im ZfsG wird es zudem eine gemeinsame Notaufnahme der Kinder u. Jugendpsychiatrie und der Erwachsenenpsychiatrie und auch med. indizierte Überwachungsmöglichkeiten geben. Weiterhin sind in das Gebäude diverse Therapieräumlichkeiten integriert. Der Neubau des ZfsG ist als 6geschossiges Gebäude (1 UG, EG sowie 4 OG) mit 3 Innenhöfen geplant. Aufgrund der vorgesehenen Nutzungen sind neben den allgemein üblichen technischen und hygienischen Anforderungen an die TGA auch besondere Sicherheits- und Suizidpräventionsaspekte zu berücksichtigen.
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Dauer: 66 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: ja
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärungen zu zwingende Ausschlussgründe / Eigenerklärungen zu fakultative Ausschlussgründe
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020. Ein Mindeststandard wird hier nicht gefordert. Zur Auswahl der geeigneten Bewerber wird der durchschnittliche Umsatz im Zeitraum 2018 – 2020 herangezogen.
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Mindeststandards:
Als Mindestanforderung wird verlangt, dass die Berufshaftpflichtversicherung, die bei einem einzigen Versicherungsunternehmen besteht und, dass die Deckungssumme für Personenschäden in Hohe von 5.000.000,- Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Hohe von 5.000.000,- Euro besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter als Vollzeitkräfte mit Ausbildung als Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Techniker oder vergleichbarer Berufsausbildung, jeweils Ausbildungsrichtung Ingenieurwesen für 2018, 2019 und 2020. Ein Mindeststandard wird hier nicht gefordert. Zur Auswahl der geeigneten Bewerber wird die durchschnittliche Anzahl der Vollkräfte im Zeitraum 2018 – 2020 herangezogen.
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Mindeststandards:
Eigenerklärung zu zwei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Planungsaufträge, welche jeweils zwischen 01.01.2014 und 15.10.2021 ausgeführt wurden, die Leistungsphasen 3 – 8 für die Anlagengruppe 4, 5 und 6 umfassten, für die Anlagengruppen 4 und 5 der Honorarzone III sowie für die Anlagengruppen 6 der Honorarzone II zugeordnet waren und bei denen in der Kostengruppe 440 mind. 3,0 Mio. € netto, der Kostengruppe 450 mind. 1,0 Mio. € netto, in der Kostengruppe 460 mindestens 500.000 € netto als anrechenbare Kosten ausgewiesen waren.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-12-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-04 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale anstalt des öffentlichen rechts
Kontakt
Internetadresse: www.klinikum-nuernberg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/3b5bfef5-f8c0-486c-92aa-0cff861b0476 🌏
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2021/S 218-574312 (2021-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Nürnberg, Kommunalunternehmen - Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Prof.-Ernst-Nathan-Str.1

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 035-089912
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 218-574312
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
Die genaue Wertangabe nach Abschnitt II.1.7) ist keine gesetzliche Pflichtangabe, zumal die Angabe insbesondere aus Gründen der Geheimhaltung und Vertraulichkeit sowie mit Blick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht möglich ist.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zielsetzung der übergeordneten Planung zur weiteren Entwicklung des Klinikums Nürnberg ist u.a. die
räumliche Zusammenfassung der Kliniken für Psychiatrie, für Psychosomatik sowie für Kinder- und
Jugendpsychiatrie in ein „Zentrum für seelische Gesundheit“ (ZfsG). Hierfür ist ein Neubau am Standort
Klinikum Nürnberg Nord geplant. Die Errichtung des Neubaus ist in zwei Bauabschnitten geplant. Die
Leistungsbeschreibung beinhaltet sowohl den 2. Bauabschnitt, welcher den Neubau des ZfsG darstellt,
wie auch Teile der Vorabmaßnahme (1. Bauabschnitt), nämlich die Errichtung eines unterirdischen
Versorgungsganges und die Umverlegung der damit zusammenhängenden Medien. Der 1. Bauabschnitt wurde
bereits mit rd. 5 Mio. EUR in das Jahreskrankenhausbauprogramm 2019 aufgenommen und zwischenzeitlich
fachlich gebilligt. Die Errichtung des 2. Bauabschnitts (Neubau) wurde im September 2020 mit rd. 75
Mio. EUR in das Jahreskrankenhausbauprogramm des Freistaates Bayern aufgenommen. Hierfür ist im
Rahmen der LP 3 die fachliche Billigung zu beantragen. Die Errichtung eines Versorgungsgangs zum
Anschluss des ZfsG an die bestehende Infrastruktur ist Teil des 1. BA, soll jedoch im Zusammenhang
und parallel mit der Planung und Errichtung des Neubaus (2. BA) erfolgen. Die vorliegende Planung der
Technischen Ausrüstung aus der Vorwegfestlegung bzw. der fachlichen Billigung muss im Verlauf der
weiteren Planungsschritte kongruent mit der Hochbauplanung angepasst werden. Die aus den örtlichen,
funktionalen und räumlichen Rahmenbedingungen hervorgegangene Neubau-Planung (2. BA) besteht aus
einem 5-geschossigen Baukörper (Außenabmessungen ca. 142m x 33m bzw. 55m) mit Innenhöfen und
einer teilweisen Unterkellerung. Eine Anbindung an den bestehenden Versorgungsgang für die Logistik
und die Versorgungsleitungen ist im Bereich von Haus 52 vorgesehen. Ausgehend von der vorliegenden
Vorentwurfsplanung ist unmittelbar nach Auftragserteilung die Entwurfsplanung mit der HU-Bau und die
Genehmigungsplanung zu erstellen. Die Auflagen der fachlichen Billigung, insbesondere die vergaberechtlichen
Auflagen, sind in den weiteren Planungsschritten zu berücksichtigen. Aufgrund von artenschutzrechtlichen
Belangen ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu berücksichtigen, insbesondere bezüglich des
Baumschutzes des vorhandenen Baumbestands und die artenschutzrechtlichen Auflagen. Mit dem Neubau
entsteht ein Zentrum für seelische Gesundheit, welches die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, die
Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie die Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik
und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter mit ihren Stationen, Tagesklinken und teilweise auch
Zusätzliche Informationen:
Die genaue Wertangabe nach Abschnitt II.1.7) ist keine gesetzliche Pflichtangabe, zumal die Angabe insbesondere aus Gründen der Geheimhaltung und Vertraulichkeit sowie mit Blick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht möglich ist.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-01 📅
Name: MTM-PLan GmbH
Postanschrift: Leminger Straße 13
Postort: Eschlkam
Postleitzahl: 93458
Land: Deutschland 🇩🇪
Cham 🏙️
Internetadresse: https://mtm-plan.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalunternehmen - Anstalt des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle Kh/VD-2/E

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die genaue Wertangabe nach Abschnitt V.2.4) ist keine gesetzliche Pflichtangabe, zumal die Angabe insbesondere aus Gründen der Geheimhaltung und Vertraulichkeit sowie mit Blick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht möglich ist.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Internetadresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
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Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit
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(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vgl. außerdem § 134 GWB.
Quelle: OJS 2022/S 035-089912 (2022-02-13)