Beschreibung der Beschaffung
Das Wettbewerbsgrundstück mit einer Größe von 2,09 ha befindet sich im nordöstlichen Teil Ravensburg im Gebiet Kammerbrühl und umfasst das Flurstück 439/9. Das zu bebauende Baufenster ist 6.882 m² groß. Das zu planende Gebäude soll die Hochhausgrenze (22m) nicht überschreiten. Der derzeit verdolte Bleicherbach soll zukünftig offen geführt werden und ist daher im Wettbewerbsgrundstück mit einzuplanen.
Um die Umsetzung der energetischen, ökologischen und nachhaltigen Ziele zu gewährleisten, plant der Landkreis das Projekt mit ökologischen Fachberatern zu begleiten.
Der Auslober wünscht sich einen hohen Vorfertigungsgrad und erwartet sich dadurch eine kurze Bauzeit und eine wirtschaftliche Errichtung der Gebäude.
Es wird besonderer Wert auf nachwachsende und regionale Materialien gelegt.
Das Gebäude soll in Holz- oder Hybridbauweise geplant und realisiert werden. Aus statischen, bzw. brandschutztechnischen Gründen können in Teilen alternative Bauweisen zum Einsatz kommen.
Der zur Verfügung stehende Kostenrahmen i. H. v. 62,46 Mio. € brutto, Preisbasis I. Quartal 2021, darf bei der Realisierung nicht überschritten werden.
In den Kosten enthalten sind:
- KG 300+400+(anteilig) 500: 38,5 Mio € brutto, Preisbasis I. Quartal 2021
- Zuschlag nachhaltiges Bauen (5%) ca. 1,93 Mio € brutto, Preisbasis I. Quartal 2021
- Zuschlag Holzbauweise (5%) ca. 1,93 Mio.€ brutto, Preisbasis I. Quartal 2021
- KG 700: 10,5 Mio € brutto
Baupreissteigerungen und die Kostengruppen 100, 600 und 800 sind nicht enthalten.
Projektbeginn: April 2022
Fertigstellung letzte Bauphase bis 1. Quartal 2027
TGA:
Die Energieversorgung ist über das Nahwärmenetz des Landkreis Ravensburg angedacht. Die Gebäude können an das Nahwärmenetz angeschlossen werden.
Der Primärenergiefaktor der Nahwärme beträgt fp = - 0,10. Mindestanforderungen an eine
möglichst CO2- neutrale Energieversorgung stellt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG) dar.
Der Landkreis Ravensburg ist Mitglied im EEA-Gemeindeprogramm und dem Klimabündnis und bekennt sich zur ökologischen Nachhaltigkeit. Deswegen ist eine hohe energetische und
ökologische Qualität ein ausdrückliches Ziel und eine konkrete Anforderung an die Planer. Die Realisierung der Gebäude werden mit dem Leitfaden für Nachhaltiges Bauen qualitätsgesichert.
Um die angestrebte Punktzahl von 750 Punkten zu erreichen, sind folgende Zielsetzungen zu beachten:
- Errichtung der Hülle mit Passivhauskomponenten -> energetisch optimierter Entwurf und
optimierte Konstruktion, Kompaktheit, Fenstergröße und -orientierung, Wärmeschutz der
Gebäudehülle etc.
- Verwendung einer energie- und kosteneffizienten mechanischen Lüftungsanlage. Vom
Bauherr ausdrücklich gewünscht sind auch "Hybridlüftungssysteme" (Sicherstellung eines
Grundluftwechsels mit zusätzlicher Fensterlüftung bei hoher Belegung).
- Low-Tech Lösungen bevorzugen: Das bedeutet, dass alle Funktionen, die mit feststehenden Bauteilen erfüllt werden können - anstatt mit Haustechnikkomponenten - mit diesen gelöst werden sollen. Hierzu gehören Wärmeschutz, Schutz vor sommerlicher Überhitzung, Lüftung, Nachtauskühlung und Belichtung.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3,8 (HLS), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Eine detaillierte Aufstellung der Grundleistungen und Besonderen Leistungen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsbild (Anlage 4 zum Vertrag).
Es gelten die folgenden Honorarzonen (HZ) je Anlagengruppe (ALG):
ALG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen HZ II
ALG 2: Wärmeversorgungsanlagen HZ II
ALG 3: Lufttechnische Anlagen HZ III
ALG 8: Gebäudeautomation HZ III
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen, es wird zunächst die Stufe 1 beauftragt.
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 2
Stufe 2: Leistungsphase 3
Stufe 3: Leistungsphase 4
Stufe 4: Leistungsphase 5
Stufe 5: Leistungsphase 6+7
Stufe 6: Leistungsphase 8
Stufe 7: Leistungsphase 9
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden
Leistungsstufe.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4+5 und optional 6 (Elektro), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Eine detaillierte Aufstellung der Grundleistungen und Besonderen Leistungen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsbild (Anlage 4 zum Vertrag).
Es gelten die folgenden Honorarzonen (HZ) je Anlagengruppe (ALG):
ALG 4: Starkstromanlagen HZ II
ALG 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen HZ II
ALG 6: Förderanlagen HZ II
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen, es wird zunächst die Stufe 1 beauftragt.
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 2 für die Anlagengruppen 4 und 5
Stufe 2: Leistungsphase 3 für die Anlagengruppen 4 und 5
Stufe 3: Leistungsphase 4 für die Anlagengruppen 4 und 5
Stufe 4: Leistungsphase 5 für die Anlagengruppen 4 und 5
Stufe 5: Leistungsphase 6+7 für die Anlagengruppen 4 und 5
Stufe 6: Leistungsphase 8+9 für die Anlagengruppen 4 und 5
Stufe 7: Leistungsphasen 1 bis 2 für die Anlagengruppe 6
Stufe 8: Leistungsphase 3 für die Anlagengruppen 6
Stufe 9: Leistungsphase 4 für die Anlagengruppen 6
Stufe 10: Leistungsphase 5 für die Anlagengruppe 6
Stufe 11: Leistungsphase 6+7 für die Anlagengruppe 6
Stufe 12: Leistungsphase 8+9 für die Anlagengruppe 6
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden
Leistungsstufe.