Beschreibung der Beschaffung
Auszuführenden Leistungen im Wesentlichen:
Im OG des Gebäudes befindet sich ein Laborbereich der Spurensicherung.
Hierfür ist ein Tischabzug als sogenannter "Allgebrauchsabzug" nach DIN EN 14175, 2019-07 mit Gefahrstoffschrank Unterbau, sogenannt „F 90-Sicherheitsschrank“, zur Aufbewahrung entzündbarer Gefahrstoffen gemäß DIN EN 14470-1 und TRGS 510 sowie eine Laborspüle aus nichtrostendem Stahl vorgesehen.
Die auszuführenden Leistungen erfolgen unter Beachtung/ Anwendung
Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättVO) in der derzeit geltenden Fassung
Arbeitsstättenrichtlinien
Unfallverhütungsvorschriften
DIN 18299, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18386, Gebäudeautomation
DIN EN 16798-3, Lüftung von Nichtwohngebäuden
DIN 1946 Teil 7, Raumlufttechnische Anlagen in Laboratorien
VDI 2051, Raumlufttechnik für Laboratorien
DIN EN 14175 Labor-Abzug
TRGS 526
ArbStättV
BetrSichV Stand 28.05.2021
Sicheres Arbeiten in Laboratorien –Grundlagen und Handlungshilfen,
DGUV Information 213-850, 3. Auflage 05/2020
sowie den allgemein anerkannten Technischen Regeln.
Alle Arbeitsanweisungen, schriftlich oder mündlich, werden in Deutsch gegeben, der AN trägt die Verantwortung dafür, dass alle Anweisungen von seinem Personal verstanden und umgesetzt werden können und eine Kommunikation in deutscher Sprache ohne nennenswerte Einschränkungen auch jederzeit vor Ort möglich ist. Der zuständige Fachbauleiter und die leitende Fachkraft vor Ort sind vor Aufnahme der Arbeiten namentlich der Bauleitung zu benennen.
Zur Angebotsabgabe sind Angaben zu mindestens drei Referenzobjekten aus dem Bereich vergleichbarer Leistungen nach Art und Umfang aus den vergangenen fünf Jahren vor zu legen. Neben einer kurzen Beschreibung der ausgeführten Arbeiten sind der Zeitraum der Umsetzung, die Auftrags- und Abrechnungssumme sowie für Rückfragen der/die Auftraggeber und dessen/deren Ansprechpartner mit Anschrift und Kontaktdaten gemäß den Vorgaben des Formblattes 124 Eigenerklärung zur Eignung zu benennen.
Die Referenzen sind vom Auftraggeber mit Stempel/Unterschrift zu bestätigen.