Rahmenvertrag über die Bodenprobenanalytik bzgl. natürliche Stoffgehalte (insbesondere Königswasseraufschluss und Wassereluat (S4)) von luftgetrockneten Bodenproben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-01.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Laborleistungen zum „GAP-Projekt“ – Rahmenvertrag Bodenprobenanalytik
2021000066”
Produkte/Dienstleistungen: Labordienste📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über die Bodenprobenanalytik bzgl. natürliche Stoffgehalte (insbesondere Königswasseraufschluss und Wassereluat (S4)) von luftgetrockneten Bodenproben.”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag über die Bodenprobenanalytik bzgl. natürliche Stoffgehalte (insbesondere Königswasseraufschluss und Wassereluat (S4)) von luftgetrockneten Bodenproben.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Labordienste📦
Ort der Leistung: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag über die Bodenprobenanalytik bzgl. natürliche Stoffgehalte (insbesondere Königswasseraufschluss und Wassereluat (S4)) von luftgetrockneten...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag über die Bodenprobenanalytik bzgl. natürliche Stoffgehalte (insbesondere Königswasseraufschluss und Wassereluat (S4)) von luftgetrockneten Bodenproben.
Der Rahmenvertrag umfasst mindestens 1 300 Proben und maximal 1 700 Proben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-26 📅
Datum des Endes: 2023-08-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung; Letztmöglicher Abruftermin ist der 31.8.2023.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert)
Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung)
Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen.
Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Zertifizierung gem. §18 Bundes-Bodenschutzgesetz,
— mindestens 1 Referenz aus den letzten 3 Jahren, die belegt, dass eine Bearbeitung von 500 Bodenproben...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Zertifizierung gem. §18 Bundes-Bodenschutzgesetz,
— mindestens 1 Referenz aus den letzten 3 Jahren, die belegt, dass eine Bearbeitung von 500 Bodenproben mit den geforderten Analyseverfahren in 12 Monaten erfolgen kann.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-01
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-01
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2021/S 045-111696 (2021-03-01)
Ergänzende Angaben (2021-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Laborleistungen zum „GAP-Projekt“ — Rahmenvertrag Bodenprobenanalytik
2021000066”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 045-111696
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-04-01 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-04-06 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-04-01 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-04-06 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2021/S 061-155519 (2021-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-07) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung; Letztmöglicher Abruftermin ist der 3108.2023.”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 045-111696
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Laborleistungen zum „GAP-Projekt“ — Rahmenvertrag Bodenprobenanalytik
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Das Verfahren muss gem. § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben werden, da sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat.” Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2021/S 112-293861 (2021-06-07)