Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Labormöblierung – Neubau Blutspende
2021HTR000006
Produkte/Dienstleistungen: Labormöbel📦
Kurze Beschreibung:
“Labormöblierung für den Neubau Blutspende
Universitätsklinikum Erlangen
Blutspendezentrum (Transfusionsmedizin)
Hartmannstraße 14 – 91054 Erlangen.”
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Labormöbel📦
Ort der Leistung: Erlangen, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Labormöblierung für den Neubau Blutspende – Universitätsklinikum Erlangen – Blutspendezentrum (Transfusionsmedizin).” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Lieferprogrammumfang gem. Leistungsbeschreibung; Erfüllung der technischen und konstruktiven Anforderungen; Oberflächenbeschaffenheit gem. LV;...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Lieferprogrammumfang gem. Leistungsbeschreibung; Erfüllung der technischen und konstruktiven Anforderungen; Oberflächenbeschaffenheit gem. LV; Sicherheitsstandards gem. LV; Ersatzteilverfügbarkeit bzw. Nachlieferfähigkeit; Eignung für den Einsatz im vorgesehenen Nutzungsumfeld;
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-03 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister; Mitglied in einer Berufsgenossenschaft; einschlägiger Fachbetrieb.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Vorliegen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung zum Vorliegen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-15
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-15
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Universitätsklinikums Erlangen zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zur rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2021/S 055-135935 (2021-03-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-25) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 055-135935
Auftragsvergabe
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Titel: Labormöblierung – Neubau Blutspende
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Das offene Verfahren brachte im Bezug auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nur unannehmbare Angebote; das Verfahren wird daher nach § 63 Abs. 1...”
Das offene Verfahren brachte im Bezug auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nur unannehmbare Angebote; das Verfahren wird daher nach § 63 Abs. 1 Ziff. 3 VgV (kein wirtschaftliches Ergebnis) aufgehoben.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Universitätsklinikums Erlangen zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zur rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2021/S 102-267286 (2021-05-25)