Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:
1.
Eigenerklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft sowie jedes Unterauftragnehmers, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124, 142 GWB nicht vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bewerber vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 GWB sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen.
2.
Eigenerklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft sowie jedes Unterauftragnehmers, dass die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG sowie § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen.
3.
Negativerklärung in Insolvenzsachen des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate). Die Abgabe dieser Erklärung ist in Form der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung möglich. Auf Anforderung ist die Negativbescheinigung in Insolvenzsachen des zuständigen Gerichts einzureichen. Ausländische Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stellen vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
4.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate und nur der Versicherungen, bei der der überwiegende Teil der Angestellten versichert ist). Die Abgabe dieser Erklärung ist in Form der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung möglich. Auf Anforderung sind die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen einzureichen. Ausländische Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Sozial-, Kranken und Rentenversicherungsträger vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
5.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate). Die Abgabe dieser Erklärung ist in Form der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung möglich. Auf Anforderung ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stellen einzureichen. Ausländische Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Versicherungsträger vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
6.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate). Die Abgabe dieser Erklärung ist in Form der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung möglich. Auf Anforderung ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes einzureichen. Ausländische Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stellen vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
7.
Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim Bewerber vorliegen.
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B. Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:
1.
Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu: Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, Name der vertretungsberechtigten und geschäftsführenden Personen sowie Namen und Erreichbarkeit des Ansprechpartners für dieses Vergabeverfahren und dessen Stellvertreter.
2.
Aktuelle Kopie über die Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate), soweit eine solche Eintragung nach den jeweiligen Bestimmungen des Staates am Sitz des Unternehmens verpflichtend vorgesehen ist. Soweit keine zur Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des betreffenden Unternehmens einzureichen. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
3.
Aktuelle Kopie aus dem Gewerbezentralregister zur Person des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft zu jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate). Ausländische Bewerber/ Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde am Sitz des Unternehmens vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
4.
Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber, im Falle einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
5.
Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft über wettbewerbskonformes Verhalten.
6.
Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft über die Fähigkeit, die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch im Falle einer Beauftragung sämtliche Projektmodalitäten, insbesondere mündliche/telefonische/schriftliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen abwickeln und dem Auftraggeber jederzeit ein Mitarbeiter für Abstimmungsfragen zur Verfügung stellen zu können, der die deutsche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrscht.
7.
Für Bewerbergemeinschaften: Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten. Soweit eine Beteiligung als Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 2 bis 7 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Weiter haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bewerbergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
8.
Für den Fall der Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. "Eignungsleihe" i. S. d. § 47 SektVO), ist nachzuweisen, dass die zur Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags erforderlichen Mittel tatsächlich und in geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis ist eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorzulegen. Hinweis: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Erklärungen zur Zuverlässigkeit nach §§ 123 f., 142 GWB sind von allen eignungsverleihenden Unternehmern vorzulegen.
9.
Für den Fall von Unteraufträgen: Die Erklärungen zur Zuverlässigkeit nach §§ 123 f. GWB sind erst mit Angebotsabgabe von allen Nachunternehmern vorzulegen, auch außerhalb der Eignungsleihe.