Beschreibung der Beschaffung
Mit der ressort-übergreifenden Landesstrategie „Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg“ wird angestrebt, Baden-Württemberg zu einer Leitregion für biobasiertes, kreislauforientiertes Wirtschaften zu entwickeln. Durch innovative, bioökonomische Lösungsansätze will die Landesregierung die baden-württembergische Wirtschaft auf ein klimaneutrales und umweltverträgliches Fundament stellen, neue Wirtschaftsfelder besetzen und attraktive und zukunftsfähige Arbeitsplätze im ländlichen Raum schaffen. Damit verbunden ist ein Systemwechsel in der Art und Weise, wie Güter nachhaltig produziert, genutzt und am Ende ihrer Lebensdauer in den Stoffkreislauf zurückgeführt bzw. auch energetisch verwertet werden können. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) verantwortet dabei den Bereich Bioökonomie im Ländlichen Raum.
Im Rahmen des F&E-Förderprogramms „Nachhaltige Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum“ vergibt das MLR Projektmittel an Forschungseinrichtungen und Verbünde zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Die zu Grunde liegende Bekanntmachung zum F&E-Förderprogramm wurde am 18. Juni 2020 veröffentlicht.
Mit dem F&E Förderprogramm „Nachhaltige Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum“ möchte das MLR den Technologie- und Wissenstransfer im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Ressourcen aus der regionalen Land- und Forstwirtschaft unterstützen, um den oben genannten Systemwechsel zu ermöglichen. Weitere Informationen zu den geförderten Schwerpunkten sind in der Bekanntmachung zum Förderprogramm (Anlage) nachzulesen. Bei der Auswahl neuer Technologien und Prozesse sollen neben ökonomischen Überlegungen und der Verbraucherorientierung, die zu erwartende Beiträge zu den übergeordneten Zielen der Landesstrategie, z. B. zur nachhaltigen Erschließung und Produktion erneuerbarer und rezyklierbarer Roh- und Wirkstoffe, zum Ausbau des Einsatzes nachwachsender Rohstoffe, zur Reduktion der Treibhausgasemissionen, zur Schonung natürlicher Ressourcen und der Umwelt, zur Rückgewinnung von Nährstoffen, zur Stärkung von Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen sowie zu Hygiene, Sicherheit und Rückverfolgbarkeit in der Lebensmittel-Wertschöpfungskette berücksichtigt werden. Ziel dieses Programms ist es, vielversprechende Ansätze während einer Förderung von bis zu 3 Jahren für die Umsetzung in die Praxis vorzubereiten. Das Programm ist mit 6,6 Mio. EUR ausgestattet.
In den Jahren 2021 und 2022 sind im Zuge der Maßnahme „Zukunftsland – Stärker aus der Krise“ weitere Mittel für „Bioökonomie Innovations- und Investitionsprogramme für den Ländlichen Raum (BIPL)“ von bis zu 35 Mio. EUR vorgesehen. Diese Mittel sollen ebenfalls aufgrund von Förderbekanntmachungen vergeben werden. Diese sind in Vorbereitung. Diese Förderbekanntmachungen richten sich stärker an Praktiker und Unternehmen. Gefördert werden industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung in ausgewählten Förderbereichen (BIPL-Innovationsprogramm) sowie Investitionen in innovative Betriebsstätten entlang der Agrar- und Forstwertschöpfungskette und bei damit verbundenen Unternehmen (BIPL-Investitionsprogramm). Inhaltliche Förderschwerpunkte sind:
— Weiterentwicklung des Biogasanlagenbestandes „Post-EEG“,
— Nachhaltige, bio-basierte und funktionalisierte Materialien, Fasern und Textilien einschließlich Verbundwerkstoffe,
— Aufbau von Lignin-basierten Wertschöpfungsketten,
— Reallabore zur Schließung regionaler Stoffkreisläufe und zur nachhaltigen Versorgung mit Nährstoffen und Proteinen aus der Region vor diesem Hintergrund beabsichtigt das MLR für die zeitnahe und effiziente Umsetzung der Förderprogramme (F&E-Förderprogramm „Nachhaltige Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum“ und „Bioökonomie Innovations- und Investitionsprogramme für den Ländlichen Raum (BIPL)“) die Beauftragung eines externen Dienstleister als so-genannten Projektträger. Dieser Projektträger soll bei der operativen Durchführung der Förderprogramme beraten und unterstützen. Eine Beleihung ist nicht vorgesehen.
Die Leistung umfasst insbesondere folgende Punkte:
— Erstellung der Verfahrensbeschreibung,
— Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern,
— Administrative Umsetzung der Antragsbearbeitung einschließlich abschließender Antragsprüfung hinsichtlich inhaltlicher, formeller und materieller Förderfähigkeit (inkl. Prüfung der haushalts- und zuwendungsrechtlicher Vorgaben), Sachverhaltsaufklärung, Vorbereitung der Zuwendungsverträge bzw. – bescheide,
— Mitteilung des Entscheidungsvorschlags an den Auftraggeber,
— Information der Antragsteller durch Erstellung von Zu- oder Ablehnungsbescheiden bzw. Zuwendungsverträgen,
— Zuwendungsrechtliche Abwicklung der Förderverfahren nach der Bewilligung einschließlich Mittelbewirtschaftung, Auszahlung der Fördermittel, Überwachung der Verwendung einschließlich Verwendungsnachweisprüfung und Dokumentation der Prüfungsergebnisse, ggf. Durchführung von Widerspruchs-, Rücknahme- und Widerrufs- sowie Rück-forderungsverfahren einschließlich Berechnung und Festsetzung von Zinsen,
— Administrativ-fachliche Betreuung und Begleitung von geförderten Projekten und der beteiligten Partner einschließlich Beantwortung von Rückfragen sowie Bearbeitung von Änderungsanträgen,
— Laufende Berichterstattung und Dokumentation an den Auftraggeber einschließlich Erfassung, Aufbereitung und Auswertung von programmspezifischen Kennzahlen und statistischen Daten (Monitoring). Mitarbeit bei der Erfolgskontrolle und Wirkungsanalyse der Förderprogramme,
— jährliche Jahresabschlussbericht zum 31. Dezember und Abschlussbericht.
Die Laufzeit der Projektträgerschaft soll für einen Zeitraum von 4 Jahren zuzüglich einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers für 2 Jahre abgeschlossen werden.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter.