Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Teil A:
Referenzprojekt A1*:
— Bearbeitung Leistungsphasen 2 und 3 des oben genannten Leistungsbilds,
— Schwierigkeitsgrad mind. Honorarzone 2 des oben genannten Leistungsbilds,
— Planungsgebietsgröße mindestens 10 ha.
Referenzprojekt A2*:
— Bearbeitung Leistungsphasen 2 und 3 des oben genannten Leistungsbilds,
— Planungsgebietsgröße der Neuplanung für Wohnungsbau, mindestens 4 ha.
Referenzprojekt A3*:
— Planungsgebietsgröße mindestens 10 ha,
— Bearbeitung mindestens Leistungsphasen 2 und 3 gemäß Anlage 5 zu § 24 (2) HOAI 2021.
Referenzprojekt A4*:
— Planungsgebiet mindestens 10 ha oder
— Planungsgebiet mindestens 600 Wohneinheiten.
Für dieses Referenzprojekt ist das Mobilitätskonzept im Wesentlichen abgeschlossen, beziehungsweise der Abschluss erfolgte nach dem 1.1.2011.
Für die Referenzprojekte A1-A3 gilt: Leistungsphase 3 gemäß Merkblatt Nummer 51 der AKBW oder gleichwertige Anforderungen anderer Mitgliedsstaaten im Wesentlichen abgeschlossen, beziehungsweise der Abschluss erfolgte nach dem 1.1.2011.
Teil B:
Referenzprojekt B1*:
— Schwierigkeitsgrad mindestens Honorarzone 2 des oben genannten Leistungsbilds,
— Planungsgebiet mindestens 30 ha.
Referenzprojekt B2*:
— Schwierigkeitsgrad mindestens Honorarzone 3 des oben genannten Leistungsbilds,
— Planungsgebiet mindestens 10 ha.
Referenzprojekt B3*:
— für die Neuplanung von Wohnungsbau in Verbindung mit weiteren Nutzungen der Daseinsvorsorge (zum Beispiel Einzelhandel, Bildungs- und/oder Gesundheitseinrichtungen, Freizeit, Kultur, Verkehr) oder Arbeiten,
— Planungsgebiet mindestens 10 ha.
Referenzprojekt B4*:
— Größe des Planungsgebiets mindestens 2,5 ha.
Referenzprojekt B5*:
— Planungsgebiet mindestens 4 ha,
— Referenzprojekt ist im Wesentlichen abgeschlossen, beziehungsweise der Abschluss erfolgte nach dem 1.1.2011.
Referenzprojekt B6*:
— Planungsgebiet mindestens 10 ha im Außenbereich,
— Vernetzung der Grün- beziehungsweise Landschaftsflächen im Außenbereich mit dem Innenbereich (Siedlungsbereich) nachgewiesen,
— mindestens Leistungsphasen 2 und 3 gemäß Anlage 5 zu § 24 (2) HOAI 2021.
Für dieses Referenzprojekt ist die Leistungsphase 3 gemäß § 24 HOAI 2021 oder gleichwertig im Wesentlichen abgeschlossen, beziehungsweise der Abschluss erfolgte nach dem 1.1.2011. (Außenbereich gemäß §35 BauGB, Innenbereich gemäß § 34 BauGB).
Referenzprojekt B7*:
— Planungsgebiet mindesten 10 ha oder
— Planungsgebiet für mindestens 600 Wohneinheiten,
— multimodale Mobilitätskonzept mit mindestens 5 innovativen Mobilitätsbausteinen. Hierbei müssen mindestens 4 klassische Mobilitätsarten (MIV, Rad, Fußgänger und ÖPNV) abgedeckt werden.
Für dieses Referenzprojekt ist das Mobilitätskonzept im Wesentlichen abgeschlossen, beziehungsweise der Abschluss erfolgte nach dem 1.1.2011.
Referenzprojekt B8*:
— für ein siedlungs- oder stadtteilbezogenes Energiekonzept unter Einbezug erneuerbarer Energien,
— für mindestens 1 000 Wohneinheiten oder
— für mindestens 60 000 m Bruttogeschossfläche.
Dieses Referenzprojekt ist im Wesentlichen abgeschlossen, beziehungsweise der Abschluss erfolgte nach dem 1.1.2011.
Referenzprojekt B9*:
— Projekt mit städtebaulichem Schwerpunkt,
— Planungsgebiet mindestens 4 ha.
Referenzprojekt B10*:
— Projekt mit freiräumlichem Schwerpunkt,
— Planungsgebiet mindestens 10 ha.
Für die Referenzprojekte B1-B4 gilt:
— mindestens Bearbeitung der Leistungsphasen 2 und 3 des genannten Leistungsbilds,
— die Leistungsphase 3 gemäß Merkblatt Nr. 51 der AKBW oder gleichwertig im Wesentlichen abgeschlossen, beziehungsweise der Abschluss erfolgte nach dem 1.1.2011.
Für die Referenzprojekte B9-B10 gilt: Zuteilung des Wettbewerbspreises oder der Auszeichnung erfolgte nach dem 1.1.2011.