Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufliche Leistungsfähigkeit:
Mindestanforderungen: Das bietende Unternehmen soll eine mindestens dreijährige Tätigkeit mit Schwerpunkt im Bereich der zu vergebenden Leistung (Energie, Beratung und öffentlicher Sektor) vorweisen. Sollte ein bietendes Unternehmen weniger als 3 Jahre bestehen, ist glaubhaft darzulegen, dass die zur Durchführung des Auftrags notwendige Erfahrung dennoch vorhanden ist.
Das bietende Unternehmen soll über ausreichendes Personal (mindestens zwei Mitarbeitende) mit einer für den Schwerpunkt des zu vergebenden Auftrags relevanten Qualifikation verfügen (Abschlüsse, Berufserfahrung, soweit relevant) inkl. Fremdsprachenkenntnissen. Es ist ausreichend qualifiziertes Personal in den ausgeschriebenen Tätigkeitsschwerpunkten vorzuhalten, um personelle Engpässe auch bei mehreren parallel zu realisierenden Projekten und bei Auftragsspitzen zu vermeiden.
Im Falle von Bietergemeinschaften kann das Personal zusammenfassend dargestellt werden. Allerdings muss deutlich gemacht werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
Nachweis: Formfreie Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weiteren Standorte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkten). Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Erlaubnis zur Berufsausübung:
Nachweis: Aktueller Ausdruck (nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist) der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist; in Deutschland das Handelsregister. Dieser ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Bisherige Erfahrungen mit Bezug zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand, nachzuweisen mithilfe von Referenzen
Im Angebot sind auf jeweils maximal ca. fünf Seiten (DIN A4, Schriftgröße 12) zu jedem der nachstehend genannten Kriterien in diesem Abschnitt (a.-d.) Ausführungen zu Referenzprojekten seit 2018 vorzunehmen (mindestens ein, maximal 3 Referenzprojekt/-e pro nachfolgendes Kriterium (a.-d.)). Angaben zu den Referenzprojekten umfassen: Auftragsgegenstand und Bezug zum jeweiligen Eignungskriterium, Angabe zur Einordnung des Nettoauftragsvolumens (z. B. > 50 TEUR; > 500 TEUR und > eine Mio. EUR oder ähnlich grobe Einordnung), Auftragszeitraum, -ziele, -ergebnisse, Besonderheiten, Größe des beauftragten Teams, Vorgehensweise, eingesetzte Methoden und Werkzeuge, Auftraggeber mit Kontaktdaten.
Die Referenzaufträge sind jeweils einer der nachstehenden Rubriken eindeutig zuzuordnen. Dabei ist der Verweis auf mehrere unterschiedliche Referenzaufträge desselben Auftraggebers in einer Rubrik und in verschiedenen Rubriken zulässig. Auch die Mehrfachnennung von einzelnen Referenzaufträgen in unterschiedlichen Rubriken ist zulässig, sofern dargelegt wird, welchen konkreten Bezug Teilleistungen eines Vorauftrags zu mehreren der nachstehend genannten Kriterien aufweisen.
Folgende Referenzen sind durch den Wirtschaftsteilnehmer nachzuweisen:
a) Mindestens zweijährige Erfahrung mit der Durchführung von Service- und Beratungsvorhaben gegenüber einer öffentlichen Verwaltung mit einem Mindestumsatz von 300 000,00 EUR in einem der letzten 3 Jahre.
b) Erfahrung mit der Vorbereitung und Durchführung hochrangiger Reisen und internationaler Veranstaltungen mit einer Anzahl von mindestens 100 Teilnehmern in den letzten 3 Jahren,
c) Erfahrung im energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Bereich (z. B. Studien, Berichte) der Länder USA und Kanada innerhalb der letzten 3 Jahre,
d) Erfahrung mit der Zusammenarbeit mit einer oberen Regierungsbehörde (Bundesebene oder regionale Ebene) der Länder USA oder Kanada von mindestens einem halben Jahr.
Auf die Möglichkeit, Erfahrungen und Referenzen von benannten Subunternehmern beizubrin-gen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits verbindend verpflichtet haben, wird ausdrücklich hingewiesen.