Beschreibung der Beschaffung
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) plant auf Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes mit dem Projekt „Weltflecken“, die Neustrukturierung des Standortes Neumünster. In diesem Zusammenhang sollen 3 Unterkunftsgebäude in Modulbauweise für die Unterbringung von Flüchtlingen errichtet werden. Eine detaillierte Beschreibung des städtebaulichen Konzeptes, weiterer Parallelmaßnahmen sowie eine konkrete Beschreibung der geplanten Gebäude, können den Unterlagen in Anlage entnommen werden.
Den 3 Unterkunftsgebäude sind folgende inhaltliche Nutzung zugeordnet:
— Gebäude 10 Isolierhaus,
— Gebäude 12 Schutzhaus,
— Gebäude 13 Wohnhaus.
Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt in 2 Bauabschnitten. Im 1. Bauabschnitt wird das Isolierhaus, sowie das Schutzhaus bis Ende 2024 errichtet. Mit dem 2. Bauabschnitt folgt das Wohngebäude, welches bedingt durch die Abhängigkeit zu Parallelmaßnahmen, zeitversetzt bis 2029 umgesetzt wird. Die Planung aller 3 Gebäude erfolgt jedoch zeitgleich.
Der Generalplaner soll bis einschließlich der Entwurfsplanung planen, eine FU-Bau erstellen und nach Genehmigung eine Funktionale Leistungsbeschreibung für die Bindung eines Generalübernehmers (GÜ), erarbeiten. In diesem Zusammenhang sollen die Leistungsphasen 1-3 sowie 6-7 analog HOAI erbracht werden. Weiterhin soll der GP im Rahmen der Überwachung und Qualitätssicherung der Leistung des GÜ, mit besonderen Leistungen bis Fertigstellung der Baumaßnahmen, beauftragt werden. Durch den Generalübernehmer wird im Rahmen seiner Beauftragung, auch unter dem Aspekt der systembezogenen Bauweise des Herstellers, die Leistungsphase 4-5 analog HOAI erbracht.
Die Gebäude 10, 12 und 13 sollen in Anlehnung, an die bereits vorhandenen Modulgebäude 6-9 errichtet werden. Die Abmessungen der 3-geschossigen Gebäude betragen ca. 39.50 x 13.50 m. Die Leistungsgrenze und damit verbundene Schnittstelle zu den Parallelmaßnahmen beträgt 1 m um das Gebäude. In diesem Zusammenhang wird die Verkehrs-, Tiefbau-, und Freianlagenplanung durch die gesondert beauftragte Infrastrukturplanung erbracht. Bedingt durch die Nutzungsart der Gebäude bestehen für das Isolier- und Schutzhaus (10/12) in Teilen unterschiedliche Anforderungen an das Raumprogramm und der damit verbundenen Grundrissgestaltung. Das Wohnhaus (13) entspricht wiederum vom Funktions- und Raumprogramm inhaltlich dem Gebäude 12. In diesem Zusammenhang möchten wir bezogen auf das Gebäude 13 auf den Aspekt der Wiederholungsplanung verweisen analog § 11 Abs. 3 HOAI.
Der Auftraggeber behält sich vor, aus den vorgenannten Leistungsbildern (siehe II.1.4) nur einen Teil der Grundleistungen zu vergeben. Die Vergabe der Planungsleistungen gem. HOAI erfolgt stufenweise.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Die Gesamtbaukosten der Maßnahme wurden mit 7 380 000,00 EUR br. (Gebäude 10 Isolierhaus: 2 500 000,00 EUR, Gebäude 12 Schutzhaus: 2 440 000,00 EUR, Gebäude 13 Wohnhaus: 2 440 000,00 EUR) veranschlagt. Die Baukosten für die Objektplanung Gebäude und Innenräume belaufen sich auf ca. 4 797 000,00 EUR, die Kosten für die Technische Ausrüstung auf 2 583 000,00 EUR br.
Projekttermine:
Gebäude 10 und 12:
— 01/22 Vorlage FU Bau,
— 04/22 Angebotsabfrage GÜ,
— 03/2023 Vorlaufende BM GÜ,
— 06/23 Beginn Errichtung Modulbauten,
— 09/24 Fertigstellung Modulbauten,
— 10/24 Beginn Inbetriebnahmephase Modulbauten,
— 01/25 Betriebsaufnahme.
Gebäude 13:
— 01/2021 Vorlage FU Bau,
— 2027 Angebotsabfrage GÜ,
— 2028-29 Bauliche Umsetzung,
— 2029 Betriebsaufnahme Modulbauten.
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter
http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ eingestellt.