Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI 2021.
Leistungsphasen 3 bis 8, nebst örtlicher Bauüberwachung als Besondere Leistung
— Fachplanung der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI 2021.
Leistungsphasen 3 bis 8
— Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI 2021.
Leistungsphasen 1 bis 8 nebst Umweltbauleitung für Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahmen
— Bodenanalyse und Abfallentsorgungskonzept nach Deponie-Verordnung Land Sachsen-Anhalt.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 3 und 4 der Objektplanung der Ingenieurbauwerke und Fachplanung der Tragwerksplanung und die Leistungsphasen 1 bis 4 für die Objektplanung der Freianlagen und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen und Leistungsbilder im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-21.
“Der Auftrag wird zusätzlich über das Vergabeportal des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe-online.de) veröffentlicht. Die Abgabe der elektronischen...”
Der Auftrag wird zusätzlich über das Vergabeportal des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe-online.de) veröffentlicht. Die Abgabe der elektronischen Teilnahmeanträge erfolgt jedoch ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de). Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
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Quelle: OJS 2021/S 121-320060 (2021-06-21)