Beschreibung der Beschaffung
Die Planungsleistungen erstrecken sich über die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI.
Die Planungsleistung wird der Honorarzone IV (Basishonorarsatz) zugeordnet.
Die Planungsaufgabe umfasst auch die Erstellung eines Leitbildes / einer Konzeptidee zum Gesamtvorhaben. Es werden in der Vorplanung mind. 3 Varianten gefordert, von denen eine zur Vorzugsvariante ausgearbeitet wird. Dazu gehören Lagepläne, ein Erläuterungsbericht mit Kostenschätzung für alle Varianten und ausgewählte Querschnittsprofile.
Die Straßenentwässerung muss konzeptionell mitgeplant werden.
Die Alte Crivitzer Landstraße verläuft vom Knotenpunkt B 321 An der Crivitzer Chaussee / Lomonossowstraße bis zu den Rampen der B 321 an der Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Raben Steinfeld im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Der Planung zugehörig ist somit auch der außerorts liegende Streckenabschnitt „Mueß Ausbau“, welcher sich in Verlängerung an die Alte Crivitzer Landstraße anschließt. Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke beträgt rd. 1,3 km.
Die Ausbaustrecke teilt sich in 4 Abschnitte auf.
Abschnitt I: Vom Knotenpunkt B 321 An der Crivitzer Chaussee / Lomonossowstraße / Alte Crivitzer Landstraße bis Consrader Weg
Abschnitt II: Vom Consrader Weg bis Zufahrt Kleingartenanlage (Höhe Haus Nr. 27)
Abschnitt III: Von der Zufahrt Kleingartenanlage bis Ortstafel
Abschnitt IV: Von der Ortstafel bis zu den Rampen der B 321 an der Stadtgrenze
Mindestanforderungen (bedingte Ausschlusskriterien):
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR, zweifach maximiert,
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. EUR, zweifach maximiert,
3. Referenzprojekte der letzten 5 Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind,
4. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur nach Architekten-/Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU,
5. Auszug aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister bei juristischen Personen,
6. Nachweis für den Eintrag in einer Ingenieur-/Architektenkammer bei freiberuflichen Architekten/Ingenieuren.
Zuschlagskriterien:
1. Honorar der Planungsleistung – Wichtung 30 %, Punktvergabe 0-5,
2. Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise – Wichtung 40 %, Punktvergabe 0-5,
3. Qualität der methodisch-organisatorischen Herangehensweise Wichtung 30 %, Punktvergabe 1-3.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht.
Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium „Honorar“.