Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung eines Managementplans für das EU-VSG 63 „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ sowie das angrenzende Nahrungsgebiet „Weihen“ gemäß §§ 27, 32 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 8 zur HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 4, nebst Besonderen Leistungen, insbesondere der Darstellung des Ist-Zustandes, Luftbildkartierung, Habitatstruktur-Kartierungen von strukturreichen Grünlandkomplexen, Ackermarschen und Intensivgrünland, Biotoptypenkartierung in den strukturreichen Grünlandkomplexen unter Berücksichtigung der Wertigkeit der Gräben und Gewässer, Erfassung von Fledermäusen und Durchführung von Öffentlichkeitsterminen.
Der Landkreis Aurich und der Landkreis Wittmund beabsichtigen für das Vogelschutzgebiet V63 sowie den daran angrenzenden Bereich des LSG AUR 26 „Nahrungsgebiet Weihen“ einen gemeinsamen Managementplan zu erstellen.
Für die Erstellung der Managementpläne hat der Landkreis Aurich in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Wittmund einen Zuwendungsbescheid nach der Förderrichtlinie „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten – EELA-Pläne“ erhalten.
Das EU-Vogelschutzgebiet V63 mit einer Gesamtgröße von ca. 8 070 ha liegt sowohl im Landkreis Aurich (ca. 5514,38 ha) als auch in dem Landkreis Wittmund (ca. 2 583,62 ha). Die geringfügige Differenz ergibt sich aus kleinflächigen Arrondierungen wie z. B. das Ein-beziehen ganzer Flurstücke, von dem digitalen Shape der gemeldeten Kulisse nur abgeschnitten werden.
Die hoheitliche Sicherung des ca. 8 070 ha großen EU-Vogelschutzgebietes V63 „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ fand 2011 durch die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet LSG-AUR-29 „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ für den Bereich der Stadt Norden, der Samtgemeinde Hage, Gemeinde Dornum, Gemeinde Großheide im Landkreis Aurich statt. Das LSG hat auf dem Gebiet des Landkreises Aurich eine Gesamtgröße von 6.339,23 Hektar. Das Landschaftsschutzgebiet beinhaltet neben dem Teilbereich des Europäischen Vogelschutzgebietes V63 „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ auch das „Nahrungsgebiet Weihen“ in den Gemeinden Dornum und Großheide mit einer Größe von 722 ha.
Die hoheitliche Sicherung des EU-Vogelschutzgebietes V63 auf dem Gebiet des Landkreises Wittmund, Samtgemeinde Esens, erfolgte in 2010, als LSG WTM 25. Im Jahr 2016 erfolgte aufgrund einer Nachmeldung eines Teilbereichs um die Ortschaft Bensersiel zum Vogelschutzgebiet 63 im Landkreis Wittmund die Ausweisung als LSG 25II.
Das EU-Vogelschutzgebiet „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ (8 070 ha) besteht überwiegend aus offenem, durch intensive Grünland- und Ackernutzung geprägtem Marschland. Die landwirtschaftlichen Flächen werden durch zahlreiche schilfbestandene Gräben gesäumt. Mehrere Ortschaften und verstreute Gehöfte befinden sich innerhalb des Schutzgebietes.
Es grenzt im Norden – nur vom Hauptdeich getrennt – unmittelbar an den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der sich in Teilbereichen mit einem Saum aus Sommerpoldern dem Hauptdeich anschließt. Insgesamt zieht sich das Vogelschutzgebiet V63 streifenartig entlang des Hauptdeiches von Norddeich im Westen bis Neuharlingersiel im Osten. Die junge Marsch der deichnahen Zone wird überwiegend als Ackerland genutzt. Wintergetreide und Winterraps überwiegen in der Palette der Anbaufrüchte. Entwässerungsgräben zur Parzellenentwässerung und breite Vorfluter mit ihren Röhrichtsäumen strukturieren das Landschaftsbild. Die in der Regel weiter von der Deichlinie entfernt liegenden älteren Marschenböden sind Standorte für Grünland verschiedener Ausprägungen. Weitere charakteristische und markante Bestandteile sind die Grüppensysteme auf den älteren Grünlandstandorten, das schilfbewachsene Grabennetz sowie verschieden große Marschgewässer, naturnahe Stillgewässer und ehemalige Kleientnahmestellen. Das Gebiet stellt sich als großflächig offener, größtenteils störungsarmer Raum dar.
Durch die Nähe zum Nationalpark Wattenmeer sind die Marschflächen als Hochwasserrastplatz und Nahrungsraum von zentraler Bedeutung für zahlreiche Wat- und Wasservögel. Hierzu gehören u. a. Goldregenpfeifer, Großer Brachvogel, Weißwangengans, Lach- und Sturmmöwe. Die Schilfzonen entlang der weitläufigen Gräben bieten röhrichtbewohnenden Arten wie Blaukehlchen und Schilfrohrsänger geeignete Brutbedingungen. Beide Arten erreichen in dem Gebiet innerhalb der Kulisse der niedersächsischen Vogelschutzgebiete mit die höchsten Bestandszahlen. Das Gebiet V63 „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ ist einer der landesweit wichtigsten Brutplätze für die Wiesenweihe, den Schilfrohrsänger und das Blaukehlchen.
Im Süden reicht das Landschaftsschutzgebiet LSG AUR 29 über das EU-VSG hinaus. Dieser, von Grünland geprägte, Bereich wurde als „Nahrungsgebiet Weihen“ ausgewiesen und steht in einem unmittelbaren funktionalen Zusammenhang zu dem EU-VSG V63.
Um ein Leitbild/ Zielkonzept und die darauf aufbauenden Maßnahmen entwickeln zu können, ist es notwendig zunächst eine Übersicht über die Akteure des Gebietes, inkl. einer Zusammenstellung der Maßnahmen und Zielsetzungen der Entwässerungsverbände, sowie einer Zusammenstellung der laufenden Maßnahmen der Landkreise, Gemeinden und anderer Akteure, z. B. Stiftungen und Verbände zu erstellen.
Darüber hinaus müssen folgende Grundlagendaten erfasst, bzw. vorliegende Daten hinsichtlich der anstehenden Fragestellungen ausgewertet werden:
— Brutvogeldaten,
— Habitatstrukturen,
— Biotoptypen, inkl. Gräben,
— Rastvogeldaten inkl. Daten zu Schäden durch Gänsefraß,
— Vorkommen invasiver Arten,
— Vorkommen von Amphibien,
— Vorkommen von Fledermäusen,
— Nutzungs- und Eigentumssituation,
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und wird im Rahmen der Bearbeitung ergänzt.
Weitere Einzelheiten zu dem Gebiet und den Maßnahmen können der beigefügten Projektbeschreibung entnommen werden. Nähere Informationen zum Gebiet erhalten Sie auch unter:
https://www.nlwkn.