Auftragsgegenstand ist die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Postsendungen für das Landratsamt in zwei Losen. Los 1: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen bis 2.000 g und Dialogpost ohne PZU; Los 2: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit PZU. Gegenstand der ausgeschribenen Leistung ist nur die Erbringung von Postdienstleistungen für das Landratsamt des Bodenseekreises. Postdienstleistungen für alle weiteren Einrichtungen des Landkreises wie z.B. die Schulen des Landkreises, sind nicht Gegenstand dieser Leistung. Auf die Erbringung dieser weitergehenden Postdienstleistungen hat der künftige Auftragnehmer keinen Anspruch.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-17.
Auftragsbekanntmachung (2021-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienste
Referenznummer: 2021/996
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Postsendungen für das Landratsamt in zwei Losen.
Los 1: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen bis 2.000 g und Dialogpost ohne PZU;
Los 2: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit PZU.
Gegenstand der ausgeschribenen Leistung ist nur die Erbringung von Postdienstleistungen für das Landratsamt des Bodenseekreises. Postdienstleistungen für alle weiteren Einrichtungen des Landkreises wie z.B. die Schulen des Landkreises, sind nicht Gegenstand dieser Leistung. Auf die Erbringung dieser weitergehenden Postdienstleistungen hat der künftige Auftragnehmer keinen Anspruch.
Auftragsgegenstand ist die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Postsendungen für das Landratsamt in zwei Losen.
Los 1: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen bis 2.000 g und Dialogpost ohne PZU;
Los 2: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit PZU.
Gegenstand der ausgeschribenen Leistung ist nur die Erbringung von Postdienstleistungen für das Landratsamt des Bodenseekreises. Postdienstleistungen für alle weiteren Einrichtungen des Landkreises wie z.B. die Schulen des Landkreises, sind nicht Gegenstand dieser Leistung. Auf die Erbringung dieser weitergehenden Postdienstleistungen hat der künftige Auftragnehmer keinen Anspruch.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Postdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bodenseekreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-08-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-20 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 161-424252
ABl. S-Ausgabe: 161
Zusätzliche Informationen
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
(2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRMPS
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
(2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRMPS
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Postsendungen für das Landratsamt in zwei Losen.
Los 1: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen bis 2.000 g und Dialogpost ohne PZU;
Los 2: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit PZU.
Gegenstand der ausgeschribenen Leistung ist nur die Erbringung von Postdienstleistungen für das Landratsamt des Bodenseekreises. Postdienstleistungen für alle weiteren Einrichtungen des Landkreises wie z.B. die Schulen des Landkreises, sind nicht Gegenstand dieser Leistung. Auf die Erbringung dieser weitergehenden Postdienstleistungen hat der künftige Auftragnehmer keinen Anspruch.
Gegenstand der ausgeschribenen Leistung ist nur die Erbringung von Postdienstleistungen für das Landratsamt des Bodenseekreises. Postdienstleistungen für alle weiteren Einrichtungen des Landkreises wie z.B. die Schulen des Landkreises, sind nicht Gegenstand dieser Leistung. Auf die Erbringung dieser weitergehenden Postdienstleistungen hat der künftige Auftragnehmer keinen Anspruch.
Bezeichnung des Loses: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen bis 2.000 g und Dialogpost ohne PZU
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 umfasst die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen bis 2.000 g und Dialogpost ohne PZU
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoptionen zugunsten des Auftraggebers um ein Jahr.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoptionen zugunsten des Auftraggebers um ein Jahr.
Bezeichnung des Loses: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit PZU
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 umfasst die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit PZU
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Bodenseekreis Der überwiegende Teil (über 90%) der Post geht an Empfänger im Postleitzahlenbereich 88XXX. Darüber hinaus sind Sendungen im gesamten Bundesgebiet, Österreich, Schweiz und sonstige Staaten zuzustellen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
3. Ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Über die nachfolgend und in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH)
(2) Nachweis über die erforderliche Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung von Brief-sendungen mit einem Einzelgewicht von unter 1.000 g gem. § 5 Postgesetz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und dem Umsatz im Bereich Postdienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung üer den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens EUR 2 Mio. sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mindestens EUR 250.000,00
oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Dieser Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
(2) Für beide Lose gilt: Vorlage von Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Postdienstleistungen aus den letzten drei Kalenderjahren.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Sendungsvolumen
Mindeststandards:
Zu (2): Bezüglich der Vorlage von Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Postdienstleistungen gelten folgende Mindestanforderungen:
(a) Los 1: Eigenerklärung zu zwei Referenzaufträgen über vergleichbare Leistungen im Bereich Postdienstleistungen aus den letzten 3 Jahren. Die Referenzleistungen müssen Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefen umfassen und für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. Die Leistungszeit muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2017 liegen.
(a) Los 1: Eigenerklärung zu zwei Referenzaufträgen über vergleichbare Leistungen im Bereich Postdienstleistungen aus den letzten 3 Jahren. Die Referenzleistungen müssen Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefen umfassen und für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. Die Leistungszeit muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2017 liegen.
(b) Los 2: Eigenerklärung zu zwei Referenzaufträgen über vergleichbare Leistungen im Bereich Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit Postzustellungsurkunde aus den letzten 3 Jahren. Die Referenzleistungen müssen für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. Die Leistungszeit muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2017 liegen.
(b) Los 2: Eigenerklärung zu zwei Referenzaufträgen über vergleichbare Leistungen im Bereich Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit Postzustellungsurkunde aus den letzten 3 Jahren. Die Referenzleistungen müssen für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. Die Leistungszeit muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2017 liegen.
Die geforderten Mindestreferenzen für Los 1 und Los 2 müssen von Bietergemeinschaften nur einmal vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Aufgabenteilung der Bietergemeinschaft für den Auftragsfall organisatorisch dargestellt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Weiterhin ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Zudem ist eine Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, worin die Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft liegt.
(1) Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Aufgabenteilung der Bietergemeinschaft für den Auftragsfall organisatorisch dargestellt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Weiterhin ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Zudem ist eine Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, worin die Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft liegt.
(2) Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
(2) Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Leistungserbringung und Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 250
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Reklamations- und Beseitigungsmanagement
Sozialkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Preis (Gewichtung): 400
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Hauptamt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZRMPS/documents🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Postanschrift: Stresemannstraße 79
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Karsten Kayser | Herr Rechtsanwalt Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Krumenaker
Land: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Internetadresse: www.menoldbezler.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
(2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
(2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRMPS
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2021/S 161-424252 (2021-08-17)
Ergänzende Angaben (2021-08-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben