Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird 1. geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird 2. beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird 3. unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) zu 2 der EU-Auftragsbekanntmachung (drei Mindestreferenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die vorstehenden Eignungsnachweise werden wie folgt im Rahmen der Bieterauswahl berücksichtigt:
— Referenzen insgesamt max. 32 Punkte:
—— Mindestreferenz (1) max. 6 Punkte,
—— Mindestreferenz (2) max. 6 Punkte,
—— Mindestreferenz (3) max. 6 Punkte,
—— Persönliche Eignung Projektleiter max. 7 Punkte,
—— Persönliche Eignung stellv. Projektleiter max. 7 Punkte.
Hinsichtlich der Referenzen ist folgendes zu beachten:
Je Bewerber werden lediglich die 3 Mindestreferenzen im Bereich Projektsteuerung herangezogen.
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Die Mindestreferenz (1) wird wie folgt bewertet:
kriterium „Anrechenbare Herstellkosten“
— Anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 55 Mio. EUR brutto – 3 Punkte,
— anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 45 Mio. EUR brutto – 2 Punkte,
— anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 35 Mio. EUR brutto – 1 Punkt.
Kriterium „Zeitpunkt der Abnahme/Inbetriebnahme“
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens ab 1.1.2020 – 3 Punkte,
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens ab 1.1.2018 – 2 Punkte,
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens ab 1.1.2016 – 1 Punkt.
Die Mindestreferenz (2) wird wie folgt bewertet:
Kriterium „Anrechenbare Herstellkosten“
— anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 65 Mio. EUR brutto-3 Punkte,
— anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 55 Mio. EUR brutto-2 Punkte,
— anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 45 Mio. EUR brutto-1 Punkt.
Kriterium „Zeitpunkt der Abnahme/Inbetriebnahme“:
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens ab 1.1.2020 – 3 Punkte,
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens ab 1.1.2018 – 2 Punkte,
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens ab 1.1.2016 – 1 Punkt.
Die Mindestreferenz (3) wird wie folgt bewertet:
Kriterium „Anrechenbare Herstellkosten“:
— anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 50 Mio. EUR brutto – 3 Punkten,
— anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 40 Mio. EUR brutto – 2 Punkte,
— anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 30 Mio. EUR brutto – 1 Punkt.
Kriterium „GU-/GÜ/TU-Projekt“
— Neubaurealisierung in Form eines GÜ/TU-Modells (Generalübernehmermodells/Totalunternehmermodells) – 3 Punkte,
— Neubaurealisierung in Form eines GU-Modells (Generalunternehmermodells) – 1 Punkt.
Die Angaben zu dem für die Leistungserbringung vorgesehenen Personal und zu den persönlichen Referenzen des Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters werden wie folgt gewertet:
Kriterium „Persönliche Eignung des Projektleiters“:
— Projektsteuerungserfahrung des vorgesehenen Projektleiters 10 Jahre oder mehr – 3 Punkte,
— Projektsteuerungserfahrung des vorgesehenen Projektleiters 5 bis 10 Jahre – 2 Punkte,
— Projektsteuerungserfahrung des vorgesehenen Projektleiters 1 bis 5 Jahre – 1 Punkt.
Kriterium „Vergleichbarkeit der persönlichen Referenz des Projektleiters“:
— vergleichbare persönliche Referenz des vorgesehenen Projektleiters „Verwaltungsgebäude“ – 1 Punkt,
— vergleichbare Referenz persönliche Referenz des vorgesehenen Projektleiters „GÜ/TU-Projekt“ – 3 Punkte.
Kriterium „Persönliche Eignung des stellvertretenden Projektleiters“:
— Projektsteuerungserfahrung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters 5 Jahre oder mehr – 3 Punkte,
— Projektsteuerungserfahrung des vorgesehenen Projektleiters 3 bis 5 Jahre – 2 Punkte,
— Projektsteuerungserfahrung des vorgesehenen Projektleiters 1 bis 2 Jahre – 1 Punkt.
Kriterium „Vergleichbarkeit der persönlichen Referenz des stellvertretenden Projektleiters“:
— vergleichbare persönliche Referenz des vorgesehenen Projektleiters „Verwaltungsbau“ – 1 Punkt,
— vergleichbare Referenz persönliche Referenz des vorgesehenen Projektleiters „GÜ/TU-Projekt“ – 3 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.