Unweit des Zentrums von Gifhorn befindet sich die Berufsbildende Schule 1. Der Gebäudekomplex ist mit den Jahren stark gewachsen und das Grundstück begrenzt. Die vielen Gebäudeteile gruppieren sich dabei um einen zentralen Innenhof, wobei die vorhandene Werkstatt nicht genutzt wird und durch einen Erweiterungsbau ersetzt werden soll. Der Landkreis Gifhorn plant, den vorhandenen Schulstandort anzupassen und hat im Vorfeld hierzu eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Das Ergebnis dieser Studie ist ein Erweiterungs-Neubau (an Stelle der Werkhalle) sowie eine Sanierung eines Gebäudeteils. Die Studie ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Im Zentrum dieser Planung steht dabei der Erweiterungs-Neubau für die Bereiche Pflege und Sozialpädagogik mit einem Mehrzweckraum als auch eines offenen Lernbereichs sowie die Sanierung des Gebäudeteils A 4 (Variante 4 der Machbarkeitsstudie). Derzeit wird diskutiert, ob eine Aufstockung des Erweiterungsneubaus erfolgen soll. Die durchzuführenden Maßnahmen sollen sich durch ein hohes Maß an Nachhaltigkeit auszeichnen - die Maßnahmen sind so zu planen und so zu veranschlagen, dass sowohl der heutige Standard für eine vergleichbare Nutzung abgebildet wird, aber auch eine hohe Flexibilität für mögliche spätere Veränderungen erzielt wird. Die Baukosten für den Erweiterungsneubau (ohne Aufstockung) werden auf rund 4 150 000 EUR brutto (KG 200 - 500) geschätzt. Der Kostenrahmen beinhaltet die Kosten für den Erweiterungsneubau, die Kosten für die Sanierung des Gebäudeteils A 4 sowie die Kosten für die Herrichtung der Außenanlagen. Das Bezugsjahr des Kostenrahmens ist das Jahr 2020. Mit den hier zu vergebenden Planungsleistungen soll unmittelbar nach Auftragsvergabe begonnen werden. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: CXP4Y6JRM0L
Kurze Beschreibung:
Unweit des Zentrums von Gifhorn befindet sich die Berufsbildende Schule 1. Der Gebäudekomplex ist mit den Jahren stark gewachsen und das Grundstück begrenzt. Die vielen Gebäudeteile gruppieren sich dabei um einen zentralen Innenhof, wobei die vorhandene Werkstatt nicht genutzt wird und durch einen Erweiterungsbau ersetzt werden soll.
Der Landkreis Gifhorn plant, den vorhandenen Schulstandort anzupassen und hat im Vorfeld hierzu eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Das Ergebnis dieser Studie ist ein Erweiterungs-Neubau (an Stelle der Werkhalle) sowie eine Sanierung eines Gebäudeteils. Die Studie ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Im Zentrum dieser Planung steht dabei der Erweiterungs-Neubau für die Bereiche Pflege und Sozialpädagogik mit einem Mehrzweckraum als auch eines offenen Lernbereichs sowie die Sanierung des Gebäudeteils A 4 (Variante 4 der Machbarkeitsstudie). Derzeit wird diskutiert, ob eine Aufstockung des Erweiterungsneubaus erfolgen soll. Die durchzuführenden Maßnahmen sollen sich durch ein hohes Maß an Nachhaltigkeit auszeichnen - die Maßnahmen sind so zu planen und so zu veranschlagen, dass sowohl der heutige Standard für eine vergleichbare Nutzung abgebildet wird, aber auch eine hohe Flexibilität für mögliche spätere Veränderungen erzielt wird.
Die Baukosten für den Erweiterungsneubau (ohne Aufstockung) werden auf rund 4 150 000 EUR brutto (KG 200 - 500) geschätzt. Der Kostenrahmen beinhaltet die Kosten für den Erweiterungsneubau, die Kosten für die Sanierung des Gebäudeteils A 4 sowie die Kosten für die Herrichtung der Außenanlagen. Das Bezugsjahr des Kostenrahmens ist das Jahr 2020. Mit den hier zu vergebenden Planungsleistungen soll unmittelbar nach Auftragsvergabe begonnen werden. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
Unweit des Zentrums von Gifhorn befindet sich die Berufsbildende Schule 1. Der Gebäudekomplex ist mit den Jahren stark gewachsen und das Grundstück begrenzt. Die vielen Gebäudeteile gruppieren sich dabei um einen zentralen Innenhof, wobei die vorhandene Werkstatt nicht genutzt wird und durch einen Erweiterungsbau ersetzt werden soll.
Der Landkreis Gifhorn plant, den vorhandenen Schulstandort anzupassen und hat im Vorfeld hierzu eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Das Ergebnis dieser Studie ist ein Erweiterungs-Neubau (an Stelle der Werkhalle) sowie eine Sanierung eines Gebäudeteils. Die Studie ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Im Zentrum dieser Planung steht dabei der Erweiterungs-Neubau für die Bereiche Pflege und Sozialpädagogik mit einem Mehrzweckraum als auch eines offenen Lernbereichs sowie die Sanierung des Gebäudeteils A 4 (Variante 4 der Machbarkeitsstudie). Derzeit wird diskutiert, ob eine Aufstockung des Erweiterungsneubaus erfolgen soll. Die durchzuführenden Maßnahmen sollen sich durch ein hohes Maß an Nachhaltigkeit auszeichnen - die Maßnahmen sind so zu planen und so zu veranschlagen, dass sowohl der heutige Standard für eine vergleichbare Nutzung abgebildet wird, aber auch eine hohe Flexibilität für mögliche spätere Veränderungen erzielt wird.
Die Baukosten für den Erweiterungsneubau (ohne Aufstockung) werden auf rund 4 150 000 EUR brutto (KG 200 - 500) geschätzt. Der Kostenrahmen beinhaltet die Kosten für den Erweiterungsneubau, die Kosten für die Sanierung des Gebäudeteils A 4 sowie die Kosten für die Herrichtung der Außenanlagen. Das Bezugsjahr des Kostenrahmens ist das Jahr 2020. Mit den hier zu vergebenden Planungsleistungen soll unmittelbar nach Auftragsvergabe begonnen werden. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
Unweit des Zentrums von Gifhorn befindet sich die Berufsbildende Schule 1. Der Gebäudekomplex ist mit den Jahren stark gewachsen und das Grundstück begrenzt. Die vielen Gebäudeteile gruppieren sich dabei um einen zentralen Innenhof, wobei die vorhandene Werkstatt nicht genutzt wird und durch einen Erweiterungsbau ersetzt werden soll.
Unweit des Zentrums von Gifhorn befindet sich die Berufsbildende Schule 1. Der Gebäudekomplex ist mit den Jahren stark gewachsen und das Grundstück begrenzt. Die vielen Gebäudeteile gruppieren sich dabei um einen zentralen Innenhof, wobei die vorhandene Werkstatt nicht genutzt wird und durch einen Erweiterungsbau ersetzt werden soll.
Der Landkreis Gifhorn plant, den vorhandenen Schulstandort anzupassen und hat im Vorfeld hierzu eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Das Ergebnis dieser Studie ist ein Erweiterungs-Neubau (an Stelle der Werkhalle) sowie eine Sanierung eines Gebäudeteils. Die Studie ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Im Zentrum dieser Planung steht dabei der Erweiterungs-Neubau für die Bereiche Pflege und Sozialpädagogik mit einem Mehrzweckraum als auch eines offenen Lernbereichs sowie die Sanierung des Gebäudeteils A 4 (Variante 4 der Machbarkeitsstudie). Derzeit wird diskutiert, ob eine Aufstockung des Erweiterungsneubaus erfolgen soll. Die durchzuführenden Maßnahmen sollen sich durch ein hohes Maß an Nachhaltigkeit auszeichnen - die Maßnahmen sind so zu planen und so zu veranschlagen, dass sowohl der heutige Standard für eine vergleichbare Nutzung abgebildet wird, aber auch eine hohe Flexibilität für mögliche spätere Veränderungen erzielt wird.
Der Landkreis Gifhorn plant, den vorhandenen Schulstandort anzupassen und hat im Vorfeld hierzu eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Das Ergebnis dieser Studie ist ein Erweiterungs-Neubau (an Stelle der Werkhalle) sowie eine Sanierung eines Gebäudeteils. Die Studie ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Im Zentrum dieser Planung steht dabei der Erweiterungs-Neubau für die Bereiche Pflege und Sozialpädagogik mit einem Mehrzweckraum als auch eines offenen Lernbereichs sowie die Sanierung des Gebäudeteils A 4 (Variante 4 der Machbarkeitsstudie). Derzeit wird diskutiert, ob eine Aufstockung des Erweiterungsneubaus erfolgen soll. Die durchzuführenden Maßnahmen sollen sich durch ein hohes Maß an Nachhaltigkeit auszeichnen - die Maßnahmen sind so zu planen und so zu veranschlagen, dass sowohl der heutige Standard für eine vergleichbare Nutzung abgebildet wird, aber auch eine hohe Flexibilität für mögliche spätere Veränderungen erzielt wird.
Die Baukosten für den Erweiterungsneubau (ohne Aufstockung) werden auf rund 4 150 000 EUR brutto (KG 200 - 500) geschätzt. Der Kostenrahmen beinhaltet die Kosten für den Erweiterungsneubau, die Kosten für die Sanierung des Gebäudeteils A 4 sowie die Kosten für die Herrichtung der Außenanlagen. Das Bezugsjahr des Kostenrahmens ist das Jahr 2020. Mit den hier zu vergebenden Planungsleistungen soll unmittelbar nach Auftragsvergabe begonnen werden. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
Die Baukosten für den Erweiterungsneubau (ohne Aufstockung) werden auf rund 4 150 000 EUR brutto (KG 200 - 500) geschätzt. Der Kostenrahmen beinhaltet die Kosten für den Erweiterungsneubau, die Kosten für die Sanierung des Gebäudeteils A 4 sowie die Kosten für die Herrichtung der Außenanlagen. Das Bezugsjahr des Kostenrahmens ist das Jahr 2020. Mit den hier zu vergebenden Planungsleistungen soll unmittelbar nach Auftragsvergabe begonnen werden. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI),
Leistungsphasen 1 bis 9.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 38518 Gifhorn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon- / Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon- / Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die / der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die / der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft die/ der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
— dass ihr / ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
— dass sie / er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere / ergänzende Angaben / Unterlagen angefordert werden können,
— dass si e/ er bestätigt, dass sie / er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
— dass si e/ er bestätigt, dass sie / er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungs-summen:
— mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft /Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2021) im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer/innen / Inhaber/innen
b) Architekten/innen / Ingenieur/innen
c) Technische Zeichner/innen
d) Sonstige Mitarbeiter/innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Benennung einer eines Projektleiters*in (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und einer/eines stellvertretenden Projektleiters/in (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der Qualifikation / Berufszulassung
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des / der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Objektplanung).
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen).
Vergleichbar sind nur folgende Planungsleistungen:
— Der Bauherr muss ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sein,
— Die Planungsanforderungen müssen mindestens der Honorarzone III entsprechen,
— Das Bauvorhaben muss abgeschlossen sein, d. h. die Bauleitungen müssen abgenommen und das Objekt vom Nutzer in Betrieb genommen sein.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Angabe der erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen)
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber / Bietergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d.h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber / Bietergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d.h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Schließlich wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung / Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor den Bewerberkreis zu beschränken.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Schließlich wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung / Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor den Bewerberkreis zu beschränken.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Für die Bewertung sind die vorgelegten Referenzen des Bewerbers maßgeblich.
4. Sollten mehr Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-153306📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 146-387582 (2021-07-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: CXP4Y6JRN8J
Kurze Beschreibung:
Unweit des Zentrums von Gifhorn befindet sich die Berufsbildende Schule 1. Der Gebäudekomplex ist mit den Jahren stark gewachsen und das Grundstück begrenzt. Die vielen Gebäudeteile gruppieren sich dabei um einen zentralen Innenhof, wobei die vorhandene Werkstatt nicht genutzt wird und durch einen Erweiterungsbau ersetzt werden soll.
Der Landkreis Gifhorn plant, den vorhandenen Schulstandort anzupassen und hat im Vorfeld hierzu eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Das Ergebnis dieser Studie ist ein Erweiterungs-Neubau (an Stelle der Werkhalle) sowie eine Sanierung eines Gebäudeteils. Die Studie ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Im Zentrum dieser Planung steht dabei der Erweiterungs-Neubau für die Bereiche Pflege und Sozialpädagogik mit einem Mehrzweckraum als auch eines offenen Lernbereichs sowie die Sanierung des Gebäudeteils A4 (Variante 4 der Machbarkeitsstudie). Derzeit wird diskutiert, ob eine Aufstockung des Erweiterungsneubaus erfolgen soll. Die durchzuführenden Maßnahmen sollen sich durch ein hohes Maß an Nachhaltigkeit auszeichnen - die Maßnahmen sind so zu planen und so zu veranschlagen, dass sowohl der heutige Standard für eine vergleichbare Nutzung abgebildet wird, aber auch eine hohe Flexibilität für mögliche spätere Veränderungen erzielt wird.
Die Baukosten für den Erweiterungsneubau (ohne Aufstockung) werden auf rund 4.150.000 EUR brutto (KG 200 - 500) geschätzt. Der Kostenrahmen beinhaltet die Kosten für den Erweiterungsneubau, die Kosten für die Sanierung des Gebäudeteils A4 sowie die Kosten für die Herrichtung der Außenanlagen. Das Bezugsjahr des Kostenrahmens ist das Jahr 2020. Mit den hier zu vergebenden Planungsleistungen soll unmittelbar nach Auftragsvergabe begonnen werden. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
Unweit des Zentrums von Gifhorn befindet sich die Berufsbildende Schule 1. Der Gebäudekomplex ist mit den Jahren stark gewachsen und das Grundstück begrenzt. Die vielen Gebäudeteile gruppieren sich dabei um einen zentralen Innenhof, wobei die vorhandene Werkstatt nicht genutzt wird und durch einen Erweiterungsbau ersetzt werden soll.
Der Landkreis Gifhorn plant, den vorhandenen Schulstandort anzupassen und hat im Vorfeld hierzu eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Das Ergebnis dieser Studie ist ein Erweiterungs-Neubau (an Stelle der Werkhalle) sowie eine Sanierung eines Gebäudeteils. Die Studie ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Im Zentrum dieser Planung steht dabei der Erweiterungs-Neubau für die Bereiche Pflege und Sozialpädagogik mit einem Mehrzweckraum als auch eines offenen Lernbereichs sowie die Sanierung des Gebäudeteils A4 (Variante 4 der Machbarkeitsstudie). Derzeit wird diskutiert, ob eine Aufstockung des Erweiterungsneubaus erfolgen soll. Die durchzuführenden Maßnahmen sollen sich durch ein hohes Maß an Nachhaltigkeit auszeichnen - die Maßnahmen sind so zu planen und so zu veranschlagen, dass sowohl der heutige Standard für eine vergleichbare Nutzung abgebildet wird, aber auch eine hohe Flexibilität für mögliche spätere Veränderungen erzielt wird.
Die Baukosten für den Erweiterungsneubau (ohne Aufstockung) werden auf rund 4.150.000 EUR brutto (KG 200 - 500) geschätzt. Der Kostenrahmen beinhaltet die Kosten für den Erweiterungsneubau, die Kosten für die Sanierung des Gebäudeteils A4 sowie die Kosten für die Herrichtung der Außenanlagen. Das Bezugsjahr des Kostenrahmens ist das Jahr 2020. Mit den hier zu vergebenden Planungsleistungen soll unmittelbar nach Auftragsvergabe begonnen werden. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
Der Landkreis Gifhorn plant, den vorhandenen Schulstandort anzupassen und hat im Vorfeld hierzu eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Das Ergebnis dieser Studie ist ein Erweiterungs-Neubau (an Stelle der Werkhalle) sowie eine Sanierung eines Gebäudeteils. Die Studie ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Im Zentrum dieser Planung steht dabei der Erweiterungs-Neubau für die Bereiche Pflege und Sozialpädagogik mit einem Mehrzweckraum als auch eines offenen Lernbereichs sowie die Sanierung des Gebäudeteils A4 (Variante 4 der Machbarkeitsstudie). Derzeit wird diskutiert, ob eine Aufstockung des Erweiterungsneubaus erfolgen soll. Die durchzuführenden Maßnahmen sollen sich durch ein hohes Maß an Nachhaltigkeit auszeichnen - die Maßnahmen sind so zu planen und so zu veranschlagen, dass sowohl der heutige Standard für eine vergleichbare Nutzung abgebildet wird, aber auch eine hohe Flexibilität für mögliche spätere Veränderungen erzielt wird.
Der Landkreis Gifhorn plant, den vorhandenen Schulstandort anzupassen und hat im Vorfeld hierzu eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Das Ergebnis dieser Studie ist ein Erweiterungs-Neubau (an Stelle der Werkhalle) sowie eine Sanierung eines Gebäudeteils. Die Studie ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Im Zentrum dieser Planung steht dabei der Erweiterungs-Neubau für die Bereiche Pflege und Sozialpädagogik mit einem Mehrzweckraum als auch eines offenen Lernbereichs sowie die Sanierung des Gebäudeteils A4 (Variante 4 der Machbarkeitsstudie). Derzeit wird diskutiert, ob eine Aufstockung des Erweiterungsneubaus erfolgen soll. Die durchzuführenden Maßnahmen sollen sich durch ein hohes Maß an Nachhaltigkeit auszeichnen - die Maßnahmen sind so zu planen und so zu veranschlagen, dass sowohl der heutige Standard für eine vergleichbare Nutzung abgebildet wird, aber auch eine hohe Flexibilität für mögliche spätere Veränderungen erzielt wird.
Die Baukosten für den Erweiterungsneubau (ohne Aufstockung) werden auf rund 4.150.000 EUR brutto (KG 200 - 500) geschätzt. Der Kostenrahmen beinhaltet die Kosten für den Erweiterungsneubau, die Kosten für die Sanierung des Gebäudeteils A4 sowie die Kosten für die Herrichtung der Außenanlagen. Das Bezugsjahr des Kostenrahmens ist das Jahr 2020. Mit den hier zu vergebenden Planungsleistungen soll unmittelbar nach Auftragsvergabe begonnen werden. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
Die Baukosten für den Erweiterungsneubau (ohne Aufstockung) werden auf rund 4.150.000 EUR brutto (KG 200 - 500) geschätzt. Der Kostenrahmen beinhaltet die Kosten für den Erweiterungsneubau, die Kosten für die Sanierung des Gebäudeteils A4 sowie die Kosten für die Herrichtung der Außenanlagen. Das Bezugsjahr des Kostenrahmens ist das Jahr 2020. Mit den hier zu vergebenden Planungsleistungen soll unmittelbar nach Auftragsvergabe begonnen werden. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
Leistungsphasen 1 bis 9
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung und Herangehensweise
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-27 📅
Name: Die Planschmiede 2KS GmbH
Postanschrift: Alte Molkerei 1
Postort: Hankensbüttel
Postleitzahl: 29386
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5832977880📞
E-Mail: info@dieplanschmiede.com📧
Land: Gifhorn
🏙️
Internetadresse: http://www.dieplanschmiede.com🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach den §§ 160 ff. GWB zulässig.
Auf die Rügeverpflichtung nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.