Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Landkreis Ludwigslust-Parchim – Schlosserarbeiten, Sanierung/Neubau der Zaun- und Toranlage am Landratsamt Parchim
2021020086”
Produkte/Dienstleistungen: Errichtung von Zäunen📦
Kurze Beschreibung:
“Schlosserarbeiten, Sanierung/Neubau der Zaun- und Toranlage am Landratsamt Parchim.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Ludwigslust-Parchim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Ludwigslust-Parchim – vertreten durch: Landrat Stefan Sternberg
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim”
Beschreibung der Beschaffung:
“— Sanierung/Neubau von 4 Toren,
— Sanierung Zaun: 62 Zaunfelder unterschiedlicher Breite 2.680mm bis 4.200 mm (Durchschnittbreite ca. 2 990 mm),
—...”
Beschreibung der Beschaffung
— Sanierung/Neubau von 4 Toren,
— Sanierung Zaun: 62 Zaunfelder unterschiedlicher Breite 2.680mm bis 4.200 mm (Durchschnittbreite ca. 2 990 mm),
— Demontage, Abtransport, Sanierung, Rücktransport und Montage von 57 vorhandenen Pfosten.
Der vorhandene straßenseitige Zaun des Landratsamtes Parchim ist durch Mauerpfeiler unterbrochen, in denen im Ursprung Tore eingesetzt waren. Bei der ganz linken Einfahrt ist dies an den Kloben in den Pfeilern noch erkennbar und die Tore sind im Original noch erhalten und auf dem Gelände des Landratsamtes eingelagert. Diese Öffnungen sollen nun durch neue Tore geschlossen werden. Dabei gibt es die Auflage von der unteren Denkmalschutzbehörde, dass die neuen Tore an den bestand anzugleichen sind. Da nicht festgestellt werden kann, ob das vorhandene Tor wiederverwendet werden kann, wird im weiteren sowohl die Aufarbeitung/Sanierung des Tores als auch der Neubau der Toranlage ausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, welche Position zur Ausführung kommen soll. In diesem Zusammenhang soll auch die gesamte Zaunanlage saniert werden, da sie im Laufe der Jahre unansehnlich geworden und teils verrostet ist.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Endes: 2021-08-27 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zur Eignung FB 124,
— Bietererklärung zur Unternehmensgröße (Formular „Bietererklärungen“),
— Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124,
— Bietererklärung zur Unternehmensgröße (Formular „Bietererklärungen“),
— Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V), (Formular „Bietererklärungen“),
— Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V (Formular „Bietererklärungen“).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Eigenerklärung zur Eignung FB 124.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Eigenerklärung zur Eignung FB 124.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-26
09:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-26
09:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 19061 Schwerin, Eckdrift 41
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Vertreter des Auftraggebers
“Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion „Kommunikation“...”
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion „Kommunikation“ eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 16 EU Nr. 2 VOB/A ausgeschlossen.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Zur Angebotsauswertung wird um die Übersendung der Angebotsdatei im GAEB-Format „84“ gebeten.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:
Landkreis Ludwigslust-Parchim, Vertreten durch: Landrat Stefan Sternberg, Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDLW
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 122-322379 (2021-06-23)