Landkreis Reutlingen – Europaweite Vergabe von Leistungen des Projektcontrollings und der Qualitätssicherung beim Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Reutlingen
Europaweite Vergabe von Leistungen des Projektcontrollings und der Qualitätssicherung beim Neubau eines Verwaltungsgebäudes des Landkreises Reutlingen in Reutlingen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-06.
Auftragsbekanntmachung (2021-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beaufsichtigung der Bauarbeiten
Referenznummer: 2021/1752
Kurze Beschreibung:
“Europaweite Vergabe von Leistungen des Projektcontrollings und der Qualitätssicherung beim Neubau eines Verwaltungsgebäudes des Landkreises Reutlingen in...”
Kurze Beschreibung
Europaweite Vergabe von Leistungen des Projektcontrollings und der Qualitätssicherung beim Neubau eines Verwaltungsgebäudes des Landkreises Reutlingen in Reutlingen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beaufsichtigung der Bauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Reutlingen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-09 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 131-347443
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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Quelle: OJS 2021/S 131-347443 (2021-07-06)