Beschreibung der Beschaffung
Die B 311n / B 313 zwischen Mengen und Meßkirch stellt eine wichtige Ost-West Verbindung im Landkreis Sigmaringen dar. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist der Ausbau (Nordtrasse) als Vordringlicher Bedarf eingestuft. Anlass der Untersuchungen ist eine geplante Bündelungstrasse der B 311n / B 313 zwischen Mengen
Und Meßkirch. Die Erfassungen, Auswertungen und die Dokumentation sind in den Jahren 2021 und 2022 durchzuführen.
Die Leistungsbeschreibung umfasst die Leistungen zur Fauna, aufbauend auf die durchgeführte Planungsraumanalyse Fauna/Flora/Biotope (2021). Die Untersuchungen dienen vorrangig als Grundlage für die Vorplanung mit Variantenentscheidung, sollen darüber hinaus aber auch in den Nachfolgenden Planungsebenen der Entwurfs-/ und Genehmigungsplanung – soweit erforderlich unter Ergänzungen oder bereichsweisen Detaillierung – wesentliche Basis bilden.
In der Auswahl der zu erfassenden bzw. zu prüfenden Arten und Funktionen fokussieren die Untersuchungen auf potenziell für die Variantenentscheidung maßgebliche Aspekte. Vorrangig sind dies solche des europarechtlich begründeten Arten- und Gebietsschutzes (ausgewählte streng geschützte Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten besonderer Planungsrelevanz, Natura 2000-Schutzgebietskulisser und ihre mögliche Betroffenheit).
Der Untersuchungsraum ist sehr groß und umfasst nach vorläufiger Bilanzierung auf Basis ALKIS eine Fläche von knapp 14 000 ha ohne den abgegrenzten, mehr oder minder geschlossenen Siedlungsbereich. Von dieser Gesamtfläche entfallen nach vorläufiger Bilanzierung knapp 5 600 ha auf Wald und Gehölze; weitere rd. 6 700 ha sind als Landwirtschaftsfläche klassifiziert.
Im Rahmen der Planungsraumanalyse wurde der Gesamtuntersuchungsraum in 31 Teilräume gegliedert. Das faunistische Untersuchungsprogramm differenziert nach diesen Teilräumen. Zu den Artengruppen, die flächen- oder methodenbedingt in größerem Umfang zu bearbeiten sind, gehören Vögel, Fledermäuse und Amphibien.
Außerhalb des abgegrenzten Siedlungsbereichs (bei Fledermäusen im Fall von Quartieren aber unter dessen punktuellem Einbezug) sind in allen dafür bestimmten Teilräumen jeweils definierte Erfassungen zur Fauna durchzuführen und eine naturschutzfachliche Bewertung zu erstellen, wobei vorhandene Daten zu berücksichtigen und zu plausibilisieren sind. Dies umfasst im besonderen Arten und Funktionen, bei denen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände (ggf. Besonderer Schwere) zu erwarten sind oder erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebietskulisse Natura 2000. Die erfassten Daten und Bewertungen sind digital bereitzustellen. Das Leistungsbild greift zwar auf das Gutachten „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag“, Schlussbericht 2014 (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) und die dort beinhalteten Methodenblätter zurück. Aufgrund der aktuell zu bearbeitenden Planungsebene und damit Zusammenhängender spezifischer Fragen sowie der Größe des Untersuchungsraums sind jedoch in größerem Umfang Abweichungen von dortigen Ansätzen gegeben und auch geboten. Das Leistungsbild ist entsprechend pro Artengruppe ausgeformt.
Neben der Erfassung und Bewertung umfasst die erwartete Leistung auch eine Beratung im Rahmen der Planung, einschließlich Hinweisen zur Optimierung der Varianten, bis zur umweltfachlichen Variantenempfehlung.
Der Untersuchungsraum beinhaltet Flächen und Funktionen, für die bereits eine besondere Bedeutung für Belange des Arten- und Biotopschutzes belegt ist. Soweit hierzu Unterlagen bzw. Daten mit Relevanz die Fauna vorhanden und verfügbar sind, sind diese im aktuellen Stand zu berücksichtigen und soweit geboten zu plausibilisieren, insbesondere:
— Natura 2000-Gebiete mit vorliegenden oder in Bearbeitung befindlichen Managementplänen,
— Wildtierkorridore nach Generalwildwegeplan,
— Kulisse des landesweiten Biotopverbundes im Offenland und regional verfügbarer Bewertungen (Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben),
— Daten des landesweiten Artenschutzprogramms.
Die durchgeführte Planungsraumanalyse Fauna/Flora/Biotope (2021) ist einschließlich der Teilräume zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse des separat ausgeschriebenen Fachgutachtens zu Flora und Biotopen sind zu berücksichtigen, insbesondere bei der Abgrenzung von Lebensstätten und Funktionsräumen Wertgebender Arten der Fauna sowie der ggf. vorzunehmenden Zuweisung von Potenzialflächen im Rahmen einer Bewertung.
An einem Scoping unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Verbände ist soweit Erforderlich mitzuwirken und sich daraus ggf. ergebende neue Aspekte sind zu berücksichtigen.
Es ist eine Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligten (z. B. Bearbeiter des Straßenentwurfs, Ingenieurbau, Bearbeiter der anderen umweltfachlichen Beiträge) gefordert und insbesondere im iterativen Planungsprozess der Variantenprüfung, -optimierung und Entscheidung von Hoher Bedeutung. Für den Fachbereich Fauna betrifft dies in besonderem Maße auch Fragen der Vermeidung erheblicher Störwirkungen und erheblicher Trennwirkungen.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter.