Beschreibung der Beschaffung
Die B 311n / B 313 zwischen Mengen und Meßkirch stellt eine wichtige Ost-West Verbindung im Landkreis Sigmaringen dar. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist der Ausbau (Nordtrasse) als Vordringlicher Bedarf eingestuft. Anlass der Untersuchungen ist eine geplante Bündelungstrasse der B 311n / B 313 zwischen Mengen und Meßkirch. Die Erfassungen und Basisauswertungen sind schwerpunktmäßig im Zeitraum 2021 bis Frühjahr 2022 durchzuführen, die Dokumentation sowie die abschließende Bewertung sind bis spätestens September 2022 abzuschließen.
Die Leistungsbeschreibung umfasst die Leistungen zu Flora und Biotopen, aufbauend auf die Durchgeführte Planungsraumanalyse Fauna/Flora/Biotope (2021). Die Untersuchungen dienen Vorrangig als Grundlage für die Vorplanung mit Variantenentscheidung, sollen darüber hinaus aber auch in den nachfolgenden Planungsebenen der Entwurfs-/ und Genehmigungsplanung – soweit erforderlich unter Ergänzungen oder bereichsweisen Detaillierung – wesentliche Basis bilden.
Neben der eigenständigen Funktion zur räumlichen Differenzierung sowie Charakterisierung und Bewertung von Flora und Biotopen dient die Untersuchung auch als Teilgrundlage für Auswertungen zu weiteren Fachbereichen im Rahmen der umweltfachlichen Beurteilung des Vorhabens.
Der Untersuchungsraum ist sehr groß und umfasst nach vorläufiger Bilanzierung auf Basis ALKIS eine Fläche von knapp 14 000 ha ohne den abgegrenzten, mehr oder minder geschlossenen Siedlungsbereich. Von dieser Gesamtfläche entfallen nach vorläufiger Bilanzierung knapp 5 600 ha auf Wald und Gehölze; weitere rd. 6 700 ha sind als Landwirtschaftsfläche klassifiziert.
Außerhalb des abgegrenzten Siedlungsbereichs ist in allen dafür bestimmten Teilräumen eine Flächendeckende Biotopkartierung unter Vermerk vorgefundener, naturschutzfachlich wertgebender Pflanzenarten durchzuführen und eine naturschutzfachliche Bewertung für Flora und Biotope zu erstellen, wobei vorhandene Daten zu berücksichtigen und zu plausibilisieren sind (s. unter Pkt. 3).
Dies umfasst im Besonderen auch die FFH-Lebensraumtypen sowie geschützte Biotope. Die erfassten Daten und Bewertungen sind digital bereitzustellen.
Neben der Erfassung und Bewertung umfasst die erwartete Leistung auch eine Beratung im Rahmen der Planung, einschließlich Hinweisen zur Optimierung der Varianten, bis zur umweltfachlichen Variantenempfehlung.
Der Untersuchungsraum beinhaltet Flächen und Funktionen, für die bereits eine besondere Bedeutung für Belange des Arten- und Biotopschutzes belegt ist. Soweit hierzu Unterlagen bzw. Daten mit Relevanz für Flora und Biotope vorhanden und verfügbar sind, sind diese im aktuellen Stand zu Berücksichtigen und soweit geboten zu plausibilisieren, insbesondere:
— Kartierung geschützter Biotope und von FFH-Mähwiesen,
— Natura 2000-Gebiete mit vorliegenden oder in Bearbeitung befindlichen Managementplänen,
— Wildtierkorridore nach Generalwildwegeplan,
— Kulisse des landesweiten Biotopverbundes im Offenland und regional verfügbarer Bewertungen (Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben),
— Daten des landesweiten Artenschutzprogramms Datenschlüssel, Kartier- und Bewertungsvorgaben des Landes sind zwingend zu berücksichtigen.
Die durchgeführte Planungsraumanalyse Fauna/Flora/Biotope (2021) ist zu berücksichtigen.
Da die zu erarbeitenden Daten eine Grundlage für weitere Fachbereiche darstellen, kommt der Termintreue bei der Abwicklung sowie der Qualitätssicherung eine hervorzuhebende, besondere Bedeutung zu.
An einem Scoping unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Verbände ist soweit erforderlich mitzuwirken und sich daraus ggf. ergebende neue Aspekte sind zu berücksichtigen.
Es ist eine Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligten (z. B. Bearbeiter des Straßenentwurfs, Ingenieurbau, Bearbeiter der anderen umweltfachlichen Beiträge) gefordert und insbesondere im iterativen Planungsprozess der Variantenprüfung, -optimierung und Entscheidung von Hoher Bedeutung.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter.