Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die drei als priorisiert gekennzeichnete Referenzen für "Luftschadstoffe" sowie die drei als priorisiert gekennzeichnete Referenzen für "Verkehrslärm" berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als jeweils drei Referenzen "Luftschadstoffe" und "Verkehrslärm" ist nicht erwünscht.
Dabei werden die priorisierten Referenzen "Luftschadstoffe" je Referenz wie folgt bewertet:
Kriterium "Aktualität"
Fertigstellung in den letzten 4 Jahren (ab 01.01.2018) = 1 Punkt
Fertigstellung in den letzten 2 Jahren (ab 01.01.2020) = 2 Punkte
Fertigstellung in den letzten 1 Jahren (ab 01.01.2021) = 3 Punkte
Kriterium "geplante Straßenlänge" der Zielvariante
Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge von bis zu 4,99 km = 1 Punkt
Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge von 5,00 km bis zu 9,99 km = 2 Punkte
Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge ab 10,00 km = 3 Punkte
Kriterium "geplante Straßenlänge im Nahereich von dicht besiedelten Gebieten" der Zielvariante
Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge von bis zu 1,00 km = 1 Punkt
Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge von 1,01 km bis zu 1,99 km = 2 Punkte
Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge ab 2,00 km = 3 Punkte
Dabei werden die priorisierten Referenzen "Verkehrslärm" je Referenz wie folgt bewertet:
Kriterium "Aktualität"
Fertigstellung in den letzten 4 Jahren (ab 01.01.2018) = 1 Punkt
Fertigstellung in den letzten 2 Jahren (ab 01.01.2020) = 2 Punkte
Fertigstellung in den letzten 1 Jahren (ab 01.01.2021) = 3 Punkte
Kriterium "geplante Straßenlänge" der Zielvariante
Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge von bis zu 4,99 km = 1 Punkt
Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge von 5,00 km bis zu 9,99 km = 2 Punkte
Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge ab 10,00 km = 3 Punkte
Kriterium "geplante Straßenlänge im Nahereich von dicht besiedelten Gebieten" der Zielvariante
Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge von bis zu 1,00 km = 1 Punkt
Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge von 1,01 km bis zu 1,99 km = 2 Punkte
Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge ab 2,00 km = 3 Punkte
Kriterium "Gesamtlärmbetrachtung (Überlagerung unterschiedlicher Lärmquellen)"
Referenzobjekt umfasst Gesamtlärmbetrachtung (Überlagerung unterschiedlicher Lärmquellen) nein = 0 Punkt
Referenzobjekt umfasst Gesamtlärmbetrachtung (Überlagerung unterschiedlicher Lärmquellen) ja = 2 Punkt
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, führen jüngere Referenzen zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei Gleich-stand entscheidet das Los.