Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die 3 als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Planungsbegleitende Vermessung für die Planung von Verkehrsanlagen (Ingenieursvermessung)“ sowie die 3 als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Objektplanung von Verkehrsanlagen“ berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als jeweils 3 Referenzen „Planungsbegleitende Vermessung für die Planung von Verkehrsanlagen (Ingenieursvermessung)“ und „Objektplanung von Verkehrsanlagen“ ist nicht erwünscht.
Dabei werden die priorisierten Referenzen „Planungsbegleitende Vermessung für die Planung von Verkehrsanlagen (Ingenieursvermessung)“ je Referenz wie folgt bewertet:
Kriterium „Aktualität“
— Fertigstellung in den letzten 4 Jahren (ab 1.1.2017) 1 Punkt,
— Fertigstellung in den letzten 2 Jahren (ab 1.1.2019) 2 Punkte,
— Fertigstellung in den letzten 1 Jahren (ab 1.1.2020 bis Fristende der Teilnahmefrist) 3 Punkte.
Kriterium „geplante Straßenlänge“
— Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge von bis zu 4,99 km 1 Punkt,
— Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge von 5 km bis 9,99 km 2 Punkte,
— Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge ab als 10 km 3 Punkte.
Kriterium „Visualisierung“
— Referenzprojekt umfasst eine dynamische Visualisierung als Video 1 Punkt.
Dabei werden die priorisierten Referenzen „Verkehrsanlagen“ je Referenz wie folgt bewertet:
Kriterium „Anrechenbare Herstellkosten“
— Unter 25,0 Mio. EUR netto 1 Punkt,
— 25,0 EUR bis 49,9 Mio. EUR netto 2 Punkte,
— 50,0 EUR bis 99,9 Mio. EUR netto 3 Punkte,
— Ab 100,0 Mio. EUR netto 4 Punkte.
Kriterium „Honorarzone“
— Planung des Referenzobjekts in Honorarzone III 1 Punkt,
— Planung des Referenzobjekt in Honorarzone IV und höher 2 Punkte.
Kriterium „geplante Straßenlänge“
— Referenzobjekt umfasst eine geplante Straßenlänge von bis zu 4,99 km 1 Punkt,
— Referenzobjekt umfasst eine geplante Straßenlänge von 5 km bis 9,99 km 2 Punkte,
— Referenzobjekt umfasst eine geplante Straßenlänge ab 10 km 3 Punkte.
Kriterium „Aktualität“
— Abschluss LPH 4 in den letzten 6 Jahren (ab 1.1.2015) 1 Punkt,
— Abschluss LPH 4 in den letzten 3 Jahren (bis 1.1.2018) 2 Punkte,
— Abschluss LPH 4 im letzten Jahr (ab 1.1.2020 bis Fristende Einreichung Teilnahmeantrag) 3 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Abschluss der LPH 4) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei Gleichstand entscheidet das Los.