Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet sind, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Dabei sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen:
(1) Vorlage von mindestens einer Referenz über eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich „Gesundheitsbauten/Klinikgebäude“ oder vergleichbar komplexer Gebäude mit einem Auftragsvolumen von mindestens 40 Mio. EUR netto (KG 300-500 nach DIN 276). Die Inbetriebnahme (LPH 8) des Referenzprojekts muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein.
(2) Vorlage mindestens einer Referenz über eigenerbrachte Planungsleistungen von mindestens Leistungsphase 3 bis 5 HOAI Honorarzone 3 bis 4 Mitte für Objektplanung im Bereich „Krankenhaus- und Klinikgebäude“ mit anrechenbaren Kosten (KG 300 und 500 – nach DIN 276) von mindestens 60 Mio. EUR netto. Die Inbetriebnahme (LPH 8) des Referenzprojekts muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein.
(3) Vorlage mindestens einer Referenz über eigenerbrachte Planungsleistungen TGA-Hochbau (HLSK und E) von mindestens Leistungsphase 3 bis 5 HOAI im Bereich „Krankenhaus/Klinikgebäude“ mit anrechenbaren Kosten (KG 400 nach DIN 276) von mindestens 30 Mio. EUR netto. Die Inbetriebnahme (LPH 8) des Referenzprojekts muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein.
Schließlich wird (3.) für den Fall, dass sich mehr als vier grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird je Bewerber lediglich die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Referenz für die Bereiche „Eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich „Gesundheitswesen/Klinikgebäude“, Planungsleistungen für Objektplanung im Bereich „Krankenhaus- und Klinikgebäude“ und Planungsleistungen TGA-Hochbau (HLSK und E) im Bereich „Krankenhaus/Klinikgebäude“ herangezogen.
Dabei werden diese Referenzen wie folgt bewertet:
a) Investitionsvolumen Referenz „Eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich „Gesundheitswesen/Klinikgebäude“ oder vergleichbar komplexe Gebäude
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Investitionsvolumen netto (KG 300-500 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
40 Mio. EUR – 50 Mio. EUR: 1 Punkt
> 50 Mio. EUR – 70 Mio. EUR: 2 Punkte
> 70 Mio. EUR: 3 Punkte
b) Aktualität Referenz „Eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich „Gesundheitswesen/Klinikgebäude“ oder vergleichbar komplexe Gebäude
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Inbetriebnahme (LPH 8) nach folgender Maßgabe:
Vor 2015: 1 Punkt
Zwischen 1.1.2015 und 31.12.2017: 2 Punkte
Nach 31.12.2017: 3 Punkte
c) Investitionsvolumen Referenz „Planungsleistungen von mindestens Leistungsphase 3 bis 5 HOAI Honorarzone 3 bis 4 Mitte für Objektplanung im Bereich „Krankenhaus- und Klinikgebäude“.
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Investitionsvolumen netto (KG 300-500 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
60 Mio. EUR – 70 Mio. EUR: 1 Punkt
> 70 Mio. EUR – 80 Mio. EUR: 2 Punkte
> 80 Mio. EUR: 3 Punkte
d) Investitionsvolumen Referenz „Planungsleistungen TGA-Hochbau (HLSK und E) von mindestens Leistungsphase 3 bis 5 HOAI im Bereich „Krankenhaus/Klinikgebäude“
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Investitionsvolumen netto (KG 400 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
30 Mio. EUR – 40 Mio. EUR: 1 Punkt
> 40 Mio. EUR – 60 Mio. EUR: 2 Punkte
> 60 Mio. EUR: 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.