Herstellung einer Parkanlage mit Wegen, Plätzen, Sitzstufen, Treppen, Rampen, Mauern und Grünflächen. Wege und Plätze werden in Asphalt, wassergebundener Wegedecke oder mit großformatigen Betonplatten in gebundener Sonderbauweise ausgeführt. Herstellung von Mauern mit verschiedenen Betonfertigteilen. Ansaat von Wiesen- und Rasenflächen, sowie Pflanzung von Stauden, Gräsern und Bodendeckern. In einem separaten Los sind zudem Schlosserarbeiten für eine Pergola beschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landschafts- und Metallbauarbeiten Parkschale Käfertal
2021-006-B-OV-IN 01
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Parkanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Herstellung einer Parkanlage mit Wegen, Plätzen, Sitzstufen, Treppen, Rampen, Mauern und Grünflächen. Wege und Plätze werden in Asphalt, wassergebundener...”
Kurze Beschreibung
Herstellung einer Parkanlage mit Wegen, Plätzen, Sitzstufen, Treppen, Rampen, Mauern und Grünflächen. Wege und Plätze werden in Asphalt, wassergebundener Wegedecke oder mit großformatigen Betonplatten in gebundener Sonderbauweise ausgeführt. Herstellung von Mauern mit verschiedenen Betonfertigteilen. Ansaat von Wiesen- und Rasenflächen, sowie Pflanzung von Stauden, Gräsern und Bodendeckern. In einem separaten Los sind zudem Schlosserarbeiten für eine Pergola beschrieben.
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Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Herstellung einer Parkanlage mit Wegen, Plätzen, Sitzstufen, Treppen, Rampen, Mauern und Grünflächen. Wege und Plätze werden in Asphalt, wassergebundener Wegedecke oder mit großformatigen Betonplatten in gebundener Sonderbauweise ausgeführt. Herstellung von Mauern mit verschiedenen Betonfertigteilen. Ansaat von Wiesen- und Rasenflächen, sowie Pflanzung von Stauden, Gräsern und Bodendeckern.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-18 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 – Metallbauarbeiten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Metallkonstruktionen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schweißarbeiten📦
Beschreibung der Beschaffung: Ausführung der Stahlbauarbeiten für eine Pergola
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3 – Leitungsbau MVV
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Grabenaushub📦
Beschreibung der Beschaffung: Grabenarbeiten für Leitungen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, kann dieser Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, kann dieser Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates machen. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter:
— Im Handelsregister, für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen ist,
— Nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Mitglied der Berufsgenossenschaft ist,
— Nachweislich eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Der Auftraggeber behält sich vor folgende Angaben nachzufordern, wenn der Bieter in die engere Wahl kommt:
— Bestätigung zur Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, kann dieser Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, kann dieser Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates machen. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Der Auftraggeber behält sich vor folgende Angaben nachzufordern, wenn der Bieter in die engere Wahl kommt:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, kann dieser Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, kann dieser Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates machen. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter:
— in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat,
— die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
— keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
Der Auftraggeber behält sich vor folgende Angaben nachzufordern, wenn der Bieter in die engere Wahl kommt:
— 3 Referenznachweise,
— Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Für das Los 1 Landschaftsbauarbeiten sind Referenzangaben zu erbringen, die Angaben über Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Für das Los 1 Landschaftsbauarbeiten sind Referenzangaben zu erbringen, die Angaben über Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung „Verlegung von Beton- und Natursteinbelägen in gebundener Bauweise“ vergleichbar sind, nachweisen. Als „gebundene Bauweise“ ist hier die ausgeschriebene Systembauweise mit einer realisierten Grundfläche von mindestens 1 000 m, bestehend aus Drainbetontragschicht gemäß Merkblatt für Dränbetontragschichten (DBT) oder vergleichbar und Merkblatt für wasserdurchlässige Befestigungen von Verkehrsflächen, der Bettungsschicht aus Monokornbettung und die Verwendung einer Haftschlämme gemäß DNV Merkblatt oder vergleichbar zu verstehen.
Für das Los 2 Metallbauarbeiten sind Nachweise nach DIN EN ISO 9606-1 oder vergleichbar und DIN EN ISO 9606-2 oder vergleichbar (Schweißerprüfbescheinigung) mit Angabe von Referenzen zu erbringen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-01
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-01
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf § 101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhält.
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Quelle: OJS 2021/S 045-109382 (2021-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Ausschreibung | Vergabe
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Ausführung der Stahlbauarbeiten für eine Pergola.
Beschreibung der Beschaffung: Grabenarbeiten für Leitungen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 045-109382
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1 – Landschaftsbauarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 11
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: August Fichter GmbH
Postanschrift: Magellan Allee 1-3
Postort: Raunheim
Postleitzahl: 65479
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 61421777190 📠
Region: Groß-Gerau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2.1
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2 – Metallbauarbeiten
Informationen über Ausschreibungen
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Böttinger Garten- und Landschaftsbau GmbH
Postanschrift: Neckargewann 4
Postort: Dossenheim
Postleitzahl: 69221
Fax: +49 6221861942 📠
Region: Rhein-Neckar-Kreis🏙️
Name: Becker GmbH
Postort: Zuzenhausen
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3.1
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Los 3 – Leitungsbau MVV
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf § 101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhält.
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Quelle: OJS 2021/S 112-290808 (2021-06-07)