Landschaftsbauarbeiten Herstellung Außenanlage

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Landschaftsbauarbeiten Herstellung Außenanlage.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-27 Auftragsbekanntmachung
2021-11-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2021-12-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Referenznummer: H 9926 OV2021 VOB
Kurze Beschreibung: Landschaftsbauarbeiten Herstellung Außenanlage.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Arbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postanschrift: Yorckstr. 4-11
Postleitzahl: 10965
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@ba-fk.berlin.de 📧
Telefon: +49 30902982054 📞
Fax: +49 3090298712054 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/145107 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-27 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-30 📅
Datum des Beginns: 2021-10-11 📅
Datum des Endes: 2021-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 146-384733
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt, Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft bzw. die Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 6f EU VOB/A Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen, Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen, Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Landschaftsbauarbeiten Herstellung Außenanlage
Naturstein Kleinstein 170 m2, Bernburger 110 m2, Großkopf 110 m2, Betonpflaster 115 m2, Ballschutzzaun Edelstahlnetz 85 m2 liefern, einbauen, Doppelstabgittermatte + Tor bauseits lagernd wieder einbauen, mineralische Deckschicht 240 m2.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Nürtingen Grundschule Rotes Haus
Wrangelstraße 136
10997 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,
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Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: www.vergabe.berlin.de, Es sind nur e-Angebote zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/145107 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A:
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft bzw. die Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 6f EU VOB/A
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen,
eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen,
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 390138316 📞
Fax: +49 390137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 146-384733 (2021-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Yorckstr. 4 - 11

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 215-563950
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 146-384733
ABl. S-Ausgabe: 215

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürtingen Grundschule Rotes Haus Wrangelstraße 136 in 10997 Berlin

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 0390138316 📞
Fax: +49 0390137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen
(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postanschrift: Yorckstr. 4 - 11
Postleitzahl: 10965
Telefon: +49 30902982054 📞
Fax: +49 3090298712054 📠
Quelle: OJS 2021/S 215-563950 (2021-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: H 10082 V2021 VOB
Kurze Beschreibung: Landschaftsbau Herstellung Außenanlage
Gesamtwert des Auftrags: 239 250 EUR 💰

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Frankfurter Allee 35-37
Postleitzahl: 1024 Berlin

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 242-636838
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfolgte nach Aufhebung "offenes Verfahren H 9926" Grund: Es sind keine Angebote eingegangen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-09 📅
Name: Kusche und Frotscher GmbH
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13593
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 239 250 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 242-636838 (2021-12-09)