Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lärmkartierung Baden-Württemberg 2022 und weitergehende Berechnungen
LUBW-2021-0012”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Lärmbelästigungen📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung der Lärmkartierung Baden-Württemberg 2022 und weitergehende Berechnungen.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 252 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Griesbachstraße 1
76185 Karlsruhe”
Beschreibung der Beschaffung:
“Dieser Vertrag dient der Durchführung der Lärmkartierung im Bundesland Baden-Württemberg gemäß der europäischen Richtlinie 2002/49/EG i. V. m. den §§ 47 a-f...”
Beschreibung der Beschaffung
Dieser Vertrag dient der Durchführung der Lärmkartierung im Bundesland Baden-Württemberg gemäß der europäischen Richtlinie 2002/49/EG i. V. m. den §§ 47 a-f BImSchG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sowie den im Bundesanzeiger veröffentlichten Berechnungsmethoden (BUB, BUF, BEB, BUB-D, BUF-D). Ziel ist die fristgerechte, vollständige und qualitativ hochwertige Durchführung der Lärmkartierung 2022 zur Erfüllung der vorgegebenen Fristen und der Meldepflichten des Landes Baden-Württemberg.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 252 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“— Option: Lärmschutzszenarien
Beabsichtigt sind landesweite Variantenberechnungen für Hauptverkehrsstraßen auf Grundlage der Lärmkartierung 2022....”
Beschreibung der Optionen
— Option: Lärmschutzszenarien
Beabsichtigt sind landesweite Variantenberechnungen für Hauptverkehrsstraßen auf Grundlage der Lärmkartierung 2022. Zielsetzung dieser Teilleistung sind Aussagen über die lärmmindernde Wirkung bestehender Maßnahmen und über das Potenzial weiterer Maßnahmen, insbesondere Tempo 30 innerorts und lärmmindernde Beläge. Hierzu soll das vorhandene Rechenmodell der Lärmkartierung 2022 hinsichtlich einzelner Modellparameter modifiziert, die Kartierung neu durchgeführt und die Ergebnisse miteinander verglichen werden (Szenarienvergleich). (weitere Informationen siehe Abschnitt C 2.2.9 der Vergabeunterlagen)
— Option: Ergänzende Berechnungen
Um die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 mit denen anderer Berechnungsverfahren vergleichen zu können und als Datengrundlage für weitere Aufgaben der Verkehrsverwaltung sollen eigenständige Berechnungen nach den folgenden Berechnungsmethoden durchgeführt werden:
a) Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 2019 (RLS-19),
b) Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90),
c) Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03) (Anlage 2 der 16. BImSchV) (weitere Informationen siehe Abschnitt C 2.2.10 der Vergabeunterlagen).
— Option: Vergleichsuntersuchungen zwischen BUB/BEB und VBUS/VBEB
Mit der Einführung des neuen Berechnungsverfahrens BUB sind Verschiebungen gegenüber den bisherigen Kartierungen der Hauptverkehrsstraßen zu erwarten. Um diese fachlich einordnen zu können, sollen entsprechende Vergleichsuntersuchungen zur VBUS durchgeführt werden. (weitere Informationen siehe Abschnitt C 2.2.11 der Vergabeunterlagen)
— Option: Ermittlung der Lärmbelastungsschwerpunkte
In Absprache mit dem Auftraggeber und dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg ist eine landesweite Rangliste der Lärmbelastungsschwerpunkte (Straßenabschnitte mit hoher Lärmbetroffenheit) zu erstellen, beispielsweise anhand der Lärmkennziffer-Methode. Ob diese Berechnung auf der BUB-Berechnung (C 2.2.5) oder der RLS-19-Berechnung (C 2.2.10a, optional) basiert, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. (weitere Informationen siehe Abschnitt C 2.2.12 der Vergabeunterlagen)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Besteht keine Eintragungspflicht, genügt ein schriftlicher...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Besteht keine Eintragungspflicht, genügt ein schriftlicher Hinweis/Eigenerklärung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Aktueller Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungshöhe und einer Erklärung, dass diese bei Abgabe des Angebotes...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Aktueller Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungshöhe und einer Erklärung, dass diese bei Abgabe des Angebotes nicht gekündigt ist. Im Falle, dass der Bieter über keinen aktuellen Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung verfügt, hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Auftragsfalle vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der Nachweis über die abgeschlossene Versicherung ist zu dem von der Vergabe-stelle/dem Auftraggeber geforderten Zeitpunkt vorzulegen,
— Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) (Anlage 8 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) (Anlage 8 der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Die berufliche Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste (Anlage 9 der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Die berufliche Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) der in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2018-2020) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind nachzuweisen. Insbesondere sind hier Referenzen mit Angabe des Projektnamens und Kurzbeschreibung der Leistung, Name des Projektleiters, Auftragswert, Bearbeitungszeitraum sowie den Namen des Auftraggebers zu nennen (soweit diesen Informationen keine Geheimhaltungsprinzipien entgegenstehen),
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen/Bieter für die Ausführung des Auftrages verfügt (Anlage 12 der Vergabeunterlagen),
— Unterauftragnehmer:
Angaben des Bieters, welche Teile des Auftrags das Unternehmen/der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind Bieter sowie deren Nachunternehmen und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen zur Abgabe einer schriftlichen Tariftreue- und Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe verpflichtet. Die Verpflichtungserklärung und nähere Informationen können den Vergabeunterlagen und im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/ LUBW (Geschäftsbedingungen) entnommen werden.
Weitere Bedingungen zur Ausführung des Auftrages entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Die Verpflichtungserklärungen sind den Vergabeunterlagen als Anlage 5 der Vergabeunterlagen beigefügt.
— Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen:
Dem Angebot (Erstangebot und endgültigem Angebot) ist die Eigenerklärung über die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags hinzuzufügen.
Weitere Bedingungen stehen unter Verfahren / Sonstiges „Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber“.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-30
16:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-01
08:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“— Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, Projektleiter, Anschrift, Kontaktdaten und Angabe KMU (Anlage 1 der...”
— Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, Projektleiter, Anschrift, Kontaktdaten und Angabe KMU (Anlage 1 der Vergabeunterlagen),
— Für den Fall, dass die Leistung als Bietergemeinschaft (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) angeboten wird, ist mit dem Angebot zusätzlich eine Erklärung abzugeben, in der jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt sind. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen,
— Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 4 Nr. 1 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Anlage 2 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt (Anlage 3 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt (Anlage 4 der Vergabeunterlagen),
— Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen sind in der Anlage 10 der Vergabeunterlagen mit ihren jeweiligen Aufgaben zu nennen,
— Projektleiter: Angaben des Bieters zur Person des Projektleiters und einschließlich seines Vertreters (Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
Nachweise, die die Zuschlagskriterien betreffen:
— Leistungsverzeichnis (Anlage 7 der Vergabeunterlagen),
— Die Erfahrungen des für die Leistungserbringung eingesetzten Personals gemäß Anlage 10 der Vergabeunterlagen sind mit Eintragungen in Anlage 11 der Vergabeunterlagen in Form von Referenzprojekten der letzten 5 Jahre (2016-2020) nachzuweisen. Dabei ist insbesondere auf die Aspekte Projektmanagement, Erfahrungen bei Lärmkartierungen, Geoinformationssysteme, Datenbearbeitung/Datenbanken, Modellierung, Schallausbreitungsrechnung sowie Verkehrsplanung einzugehen,
— Konzeption Lärmkartierung (zu Abschnitten C 2.2.1-C 2.2.8, C 2.2.13 der Vergabeunterlagen) mit den Unterpunkten
—— geplanter Projektablauf (fachlich, technisch, organisatorisch und zeitlich),
—— Aufbereitung und Modifizierung der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten,
—— Ergänzung und Nacherhebung von Daten und Schließen von Datenlücken,
—— Vorgehensweise bei der Zusammenführung und Aufbereitung ergänzender kommunaler Daten,
—— Erfahrungen mit Verkehrsmodellen (im Hinblick auf die Aufbereitung von Verkehrszahlen),
—— Sicherstellung der örtlichen Verfügbarkeit, Angaben zur Reaktionszeit hinsichtlich Anfragen und der Teilnahme an erforderlichen Terminen,
—— Kommunikation mit dem Auftraggeber.
— Vorschläge zu Lärmschutzszenarien (zu Abschnitt C 2.2.9 der Vergabeunterlagen) mit den Unterpunkten
—— Modell- und rechentechnische Umsetzung der Szenarien 3a/b,
—— Ausgestaltung/Konkretisierung der Szenarien 4a/b.
— Machbarkeit und Vorgehensweise ergänzende Berechnungen (zu Abschnitt C 2.2.10 der Vergabeunterlagen),
— Änderungen am Rechenmodell und fachliche Realisierung (zu Abschnitt C 2.2.11 der Vergabeunterlagen),
— Konzept zur Qualitätssicherung (Plausibilität, Maßnahmeneffizienz) (zu Abschnitt C 2.2.13 der Vergabeunterlagen).
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9YYRC
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 098-257167 (2021-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Durchführung der Lärmkartierung Baden-Württemberg 2022 und weitergehende Berechnungen”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 275 860 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 33
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der Konzeptionen und Vorschläge
Preis (Gewichtung): 33.33
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“- Option: Lärmschutzszenarien
Beabsichtigt sind landesweite Variantenberechnungen für Hauptverkehrsstraßen auf Grundlage der Lärmkartierung 2022....”
Beschreibung der Optionen
- Option: Lärmschutzszenarien
Beabsichtigt sind landesweite Variantenberechnungen für Hauptverkehrsstraßen auf Grundlage der Lärmkartierung 2022. Zielsetzung dieser Teilleistung sind Aussagen über die lärmmindernde Wirkung bestehender Maßnahmen und über das Potenzial weiterer Maßnahmen, insbesondere Tempo 30 innerorts und lärmmindernde Beläge. Hierzu soll das vorhandene Rechenmodell der Lärmkartierung 2022 hinsichtlich einzelner Modellparameter modifiziert, die Kartierung neu durchgeführt und die Ergebnisse miteinander verglichen werden (Szenarienvergleich).
- Option: Ergänzende Berechnungen
Um die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 mit denen anderer Berechnungsverfahren vergleichen zu können und als Datengrundlage für weitere Aufgaben der Verkehrsverwaltung sollen eigenständige Berechnungen nach den folgenden Berechnungsmethoden durchgeführt werden:
a) Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 2019 (RLS-19)
b) Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90)
c) Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03) (Anlage 2 der 16. BImSchV)
- Option: Vergleichsuntersuchungen zwischen BUB/BEB und VBUS/VBEB
Mit der Einführung des neuen Berechnungsverfahrens BUB sind Verschiebungen gegenüber den bisherigen Kartierungen der Hauptverkehrsstraßen zu erwarten. Um diese fachlich einordnen zu können, sollen entsprechende Vergleichsuntersuchungen zur VBUS durchgeführt werden.
- Option: Ermittlung der Lärmbelastungsschwerpunkte
In Absprache mit dem Auftraggeber und dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg ist eine landesweite Rangliste der Lärmbelastungsschwerpunkte (Straßenabschnitte mit hoher Lärmbetroffenheit) zu erstellen, beispielsweise anhand der Lärmkennziffer-Methode. Ob diese Berechnung auf der BUB-Berechnung oder der RLS-19-Berechnung (optional) basiert, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 098-257167
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4500817604/34
Titel:
“Auftragsvergabe Bietergemeinschaft Möhler + Partner Ingenieure AG / GI Geoinformatik GmbH”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Möhler + Partner Ingenieure AG
Postanschrift: Prinzstr. 49
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86153
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: GI Geoinformatik GmbH
Postanschrift: Morellstraße 33
Postleitzahl: 86159
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 250 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 275 860 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-03-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Landesanstalt für Umwelt-Baden-Württemberg (LUBW)
Telefon: +49 721/5600-1506📞
E-Mail: vergabestelle@lubw.bwl.de📧
Fax: +49 721/5600-1676 📠
URL: www.lubw.baden-wuerttemberg.de🌏
Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Griesbachstraße 1, 76185 Karlsruhe” Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-10 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 168-440269
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 275 860 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Telefon: +49 721/926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721/926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 053-155810 (2023-03-10)